Leihfristen & Gebühren
Ihre Medienentleihungen sind an bestimmte Leihfristen gebunden. Bei Leihfristüberschreitungen entstehen Mahngebühren. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zu Verlängerungen und Mahnungen.
Leihfristen im Überblick
Ausleihstatus | Leihfrist | |||
Ausleihbestand | 28 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
verkürzt ausleihbar | 8 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Präsenzbestand | Kurzausleihe | – | Verlängerung nicht möglich |
Für unsere Lesebereich- und Magazin-Bestände gelten z.T. besondere Ausleihbedingungen (für Zeitschriften und Bücher mit separater Kennzeichnung):
Standort Lesebereich | Leihfrist | |
Bücher ohne Kennzeichnung | 28 Tage | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Bücher mit Kennzeichnung -V- | 8 Tage | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Bücher mit Kennzeichnung -N- | Kurzausleihe | Verlängerung nicht möglich |
Aktuelle Zeitschriften | Kurzausleihe | Verlängerung nicht möglich |
Standort Magazin | Leihfrist | |
Bücher und sonstige Medien | 28 Tage | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Bücher mit Kennzeichnung -V- | 8 Tage | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Zeitschriften (ältere Jahrgänge) | 8 Tage | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Gesonderte Ausleihbedingungen
- Alle mit „-N- nicht ausleihbar“ gekennzeichneten Exemplare im Lesebereich,
- Zeitschriften (Einzelhefte, gebundene Jahrgänge) aus dem Lesebereich,
- Exemplare aus den Semesterapparaten und Literaturlisten.
Über Nacht | |
Montag - Donnerstag: Rückgabe: | ab 17 Uhr bis 10 Uhr des folgenden Öffnungstags |
Über das Wochenende | |
Freitag: Rückgabe: | ab 15 Uhr bis 10 Uhr des folgenden |
Über Feiertage | |
Am Vortag: Rückgabe: | ab 17 Uhr bis 10 Uhr des folgenden Öffnungstags |
- Zeitschriften aus dem Magazin,
- Bücher und sonstige Medien mit besonderer Kennzeichnung "-V- verkürzt ausleihbar".
- Dies gilt für besonders seltene und kostbare Bücher (sogenannte Rarrissima) und Schallplatten,
- die Bestellung erfolgt über den Katalog,
- diese betreffenden Medien können in einem dafür vorgesehenen Arbeitsraum in der Bibliothek eingesehen werden.
- Dies betrifft die Ausleihe von Schriften, die unter §131 Abs. 1 StGB, §184 Abs. 3 StGB und §15 JugSchG fallen,
- die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, diese ausschließlich persönlich und zu wissenschaftlichen Zwecken zu benutzen und
- die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, volljährig zu sein.
- Die Universitätsbibliothek stellt psychologische und pädagogische Testverfahren für verschiedene Anwendungsbereiche zur Verfügung.
- Um Missbrauch und unzulässige Offenlegung von Testinhalten zu verhindern, sind ausschließlich Universitätsangehörige mit berechtigtem wissenschaftlichem Interesse bzw. mit Nachweis ihres wissenschaftlichen Bedarfs sowie externe Nutzer*innen mit Nachweis ihrer einschlägigen fachlichen Qualifikation ausleihberechtigt.
- Detaillierte Informationen zu den Nutzungs- und Ausleihbedingungen erhalten sie hier.
Gebühren
Bestimmte Leistungen der Universitätsbibliothek sind kostenpflichtig. Möchten Sie Dienste in Anspruch nehmen, die mit Kosten verbunden sind, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.
Die Höhe der Gebühren wird von der Landesregierung Niedersachsen festgelegt und ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Kosten für weitere Services (Kopien, Ausdrucke) entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung der Universität Vechta.