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Leihfristen & Gebühren

Ihre Medienentleihungen sind an bestimmte Leihfristen gebunden. Bei Leihfristüberschreitungen entstehen Mahngebühren. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zu Verlängerungen und Mahnungen.

Leihfristen im Überblick

AusleihstatusLeihfrist   
Ausleihbestand28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
verkürzt ausleihbar         8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich 
PräsenzbestandKurzausleiheVerlängerung nicht möglich

 

Für unsere Lesebereich- und Magazin-Bestände gelten z.T. besondere Ausleihbedingungen (für Zeitschriften und Bücher mit separater Kennzeichnung):

Standort LesebereichLeihfrist 
Bücher ohne Kennzeichnung28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich
Bücher mit Kennzeichnung -V-8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich
Bücher mit Kennzeichnung -N-KurzausleiheVerlängerung nicht möglich
Aktuelle ZeitschriftenKurzausleiheVerlängerung nicht möglich
Standort MagazinLeihfrist 
Bücher und sonstige Medien28 TageVerlängerung bis zu viermal möglich
Bücher mit Kennzeichnung -V-8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich
Zeitschriften (ältere Jahrgänge)8 TageVerlängerung bis zu viermal möglich

Gesonderte Ausleihbedingungen

  • Alle mit „-N- nicht ausleihbar“ gekennzeichneten Exemplare im Lesebereich,
  • Zeitschriften (Einzelhefte, gebundene Jahrgänge) aus dem Lesebereich,
  • Exemplare aus den Semesterapparaten und Literaturlisten.

Über Nacht

Montag - Donnerstag:
Rückgabe:
ab 17 Uhr
bis 10 Uhr des folgenden Öffnungstags

Über das Wochenende

Freitag:
Rückgabe:
ab 15 Uhr
bis 10 Uhr des folgenden

Über Feiertage

Am Vortag:
Rückgabe:
ab 17 Uhr
bis 10 Uhr des folgenden Öffnungstags

 

  •   Zeitschriften aus dem Magazin,
  •   Bücher und sonstige Medien mit besonderer Kennzeichnung "-V-  verkürzt ausleihbar".
  • Dies gilt für besonders seltene und kostbare Bücher (sogenannte Rarrissima) und Schallplatten,
  • die Bestellung erfolgt über den Katalog,
  • diese betreffenden Medien können in einem dafür vorgesehenen Arbeitsraum in der Bibliothek eingesehen werden.
  • Dies betrifft die Ausleihe von Schriften, die unter §131 Abs. 1 StGB, §184 Abs. 3 StGB und §15 JugSchG fallen,
  • die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, diese ausschließlich persönlich und zu wissenschaftlichen Zwecken zu benutzen und
  • die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, volljährig zu sein.
  • Die Universitätsbibliothek stellt psychologische und pädagogische Testverfahren für verschiedene Anwendungsbereiche zur Verfügung.
  • Um Missbrauch und unzulässige Offenlegung von Testinhalten zu verhindern, sind ausschließlich Universitätsangehörige mit berechtigtem wissenschaftlichem Interesse bzw. mit Nachweis ihres wissenschaftlichen Bedarfs sowie externe Nutzer*innen mit Nachweis ihrer einschlägigen fachlichen Qualifikation ausleihberechtigt.
  • Detaillierte Informationen zu den Nutzungs- und Ausleihbedingungen erhalten sie hier.

Gebühren

Bestimmte Leistungen der Universitätsbibliothek sind kostenpflichtig. Möchten Sie Dienste in Anspruch nehmen, die mit Kosten verbunden sind, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.

Die Höhe der Gebühren wird von der Landesregierung Niedersachsen festgelegt und ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Kosten für weitere Services (Kopien, Ausdrucke) entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung der Universität Vechta.