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Verlängern

Nach Ablauf der ersten Ausleihfrist besteht die Möglichkeit, die Leihfrist selbst bis zu viermal zu verlängern.

Achtung:
Die Leihfrist kann NICHT verlängert werden, wenn

  • das Medium vorgemerkt ist,
  • bereits viermal verlängert wurde,
  • ausgeliehene Medien dreimal kostenpflichtig gemahnt wurden,
  • mehr als € 15,00 Gebühren auf Ihrem Bibliothekskonto verzeichnet sind,
  • Ihr Bibliothekskonto gesperrt ist.

Leihfristverlängerungen vornehmen:

Sie können Verlängerungen selbst über Ihr Bibliothekskonto im Katalog durchführen, indem Sie den Menüpunkt "Entleihungen" aufrufen oder Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich an der Servicetheke.

Hinweis bei Online-Verlängerungen:

Im eigenen Interesse sollten Sie, nachdem Sie die Verlängerungen durchgeführt haben, anschließend noch einmal das Leihfristende aller Entleihungen kontrollieren.

Für die fristgerechte Verlängerung Ihrer Leihfrist sind Sie auch dann verantwortlich, wenn Ihnen die Verlängerung über den Katalog - z. B. wegen technischer Probleme - nicht gelingen sollte.

In solchen Fällen sind Sie verpflichtet, sich telefonisch, persönlich, per E-Mail oder per Fax mit der Universitätsbibliothek in Verbindung zu setzen. Sie können Leihfristverlängerungen auch telefonisch, brieflich oder persönlich an der Servicetheke tätigen.

Reklamationen, die nach Erstellen der Mahnung eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.