Antrag auf Zulassung zum Berufsanerkennungsjahr bzw. zum Praxissemester im Master SA
Bitte beachten Sie: Ihre Anmeldung muss zu den unten angegeben Fristen bei uns eingegangen sein, ansonsten können wir Sie nicht mehr im Berufsanerkennungsjahr aufnehmen.
Es ist keine Pflicht, dass der Arbeitsvertrag und/oder Ausbildungsplan mit der Anmeldung eingereicht werden. Diese können Sie nachreichen.
Für das Berufsanerkennungsjahr gelten folgende Anmeldefristen:
| Start | 01.03 oder 01.04 | Anmeldefrist | 15.02 |
| Start | 01.09 oder 01.10 | Anmeldefrist | 15.08 |
Für das Praxissemester gelten folgende Anmeldefristen:
| Start | 01.10 |