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Notfall

Jede Person muss helfen! Werden Sie tätig, weil...

§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

  1. Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Rettungszeichen Notruf

Notruf

Feuerwehr: 112

Polizei: 110

Warn- und Rettungszeichen Gift-Notruf

Gift-Notrufzentrale Göttingen

Fon +49. (0) 551.19 24 0  (24 Stunden am Tag)


Fachärztliche Versorgung

St. Marienhospital Vechta

Medizinische Klinik
Marienstraße 6-8 (Anfahrt)
49377 Vechta

Fon +49. (0) 4441.990

Durchgangsarzt/ -ärztin

Dr. med. Jens Hilgenberg
Chefarzt d. Unfallchirurgie im Marienhospital
Marienstraße 6 – 8 (Anfahrt)
49377 Vechta

Fon +49. (0) 4441.99 12 41

 

Augenarzt/ -ärztin

Augenärztliche Gemeinschaftspraxis Diepholz / Vechta
Klingenhagen 15
49377 Vechta

Fon +49. (0) 4441.99 14 93



Ersthelfer*innen

 

Eine Übersicht der Ersthelfer*innen an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.

Brandsschutz- und Evakuierungshelfer*innen

Eine Übersicht der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.

Sicherheitsbeauftragte

 

Eine Übersicht der Sicherheitsbeauftragten an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.