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Erste-Hilfe-Ausstattung

Im Notfall ist eine schnelle Versorgung der/des Verunfallten zu gewährleisten. Hierfür sind an der Universität Erste-Hilfe Verbandkoffer (orange Koffer) an strategisch wichtigen Punkten angebracht worden. Diese Koffer können der Wandhalterung entnommen und mit zum Einsatzort genommen werden.

Erste-Hilfe-Material Austausch

Folgende Artikel im Verbandkasten gem. DIN 13157 sind regelmäßig auf ihre Haltbarkeit zu überprüfen:

  • Kältesofortkompresse    
  • Augenkompresse
  • Verbandtuch A
  • Verbandpäckchen (M,G,K)
  • Vliesstoffkompressen
  • Heftpflaster und Pflasterrollen auf Zustand und Klebekraft prüfen.

Beschaffung und Haltbarkeit von Erste-Hilfe Material

Ein kompletter Verbandkoffer bzw. eine neue Füllung wird nur vom Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgegeben.

Wenn Sie bei sich im Bereich einen Bedarf für die Anschaffung eines neuen Verbandkastens sehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz auf.

Die Nachfüllmaterialien für Verbandkästen erhalten Sie kostenlos, gegen Abgabe des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Dezernat 2 - Zentraler Einkauf.

Erste Hilfe Material ist über viele Jahre haltbar. Dennoch gibt es auch Artikel in den Verbandkästen, die ein Verfallsdatum haben und entsprechend ausgetauscht werden müssen. Um welche Artikel es sich handelt erfahren Sie hier.

Abgelaufenes und ungebrauchtes Material aus den Verbandkästen können Sie im Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz kostenlos abgeben!

Grundsätze für die Ausstattung mit Verbandkästen

Die Universität Vechta hat sich aufgrund verschiedener Ereignisse und den daraus resultierenden Gefährdungsbeurteilungen entschlossen, einen Standard für neu zu beschaffende Verbandkästen festzulegen.

  1. Die Verbandkästen müssen der Norm DIN 13157 (Regelfall) oder DIN 13169 (Ausnahme) entsprechen, Kästen der Norm DIN 13164 sind nur in / auf Fahrzeugen zulässig.
     
  2. Spezielle Verbandkästen (Sport, Schwimmbad, Werkstätten, etc.) bedürfen der Einzelfallprüfung.
     
  3. Die Verbandkästen sollen in Zukunft bei Neuanschaffungen ausschließlich orange sein, damit es ein einheitliches Bild und somit einen sofortigen Wiedererkennungseffekt im Notfall gibt. Bei einem Notfall handelt es sich um eine extreme Stresssituation, jegliche Erschwernisse und Verzögerungen sind zu vermeiden.
     
  4. Andersfarbige Verbandkästen sollen nicht beschafft werden.
     
  5. Neu zu installierende Verbandkästen sind an Schlüsselpositionen zu positionieren, z.B. an Zugängen, Treppenhäusern / Aufzügen, Stempeluhren oder anderen zentralen Punkten. Innerhalb eines Gebäudes sollen diese Positionen flächendeckend gleich gewählt werden.
     
  6. Neue Verbandkästen müssen über eine Wandhalterung verfügen, aus welcher der Kasten im Bedarfsfalle leicht gelöst werden kann.
     
  7. Verbandkästen sollen nicht höher als 1,20m über dem Boden montiert werden, gemessen bis Unterkannte Verbandkasten.
     
  8. Verbandkästen dürfen nicht in Schränken oder ähnlichem verwahrt oder unter Verschluss gehalten werden.
     
  9. Verbandkästen sind mit dem Rettungszeichen E003 zu kennzeichnen. Dieses soll in einer Höhe von 2 m ab Unterkante Schild montiert werden. Gegebenenfalls sind sogenannte Fahnenschilder und Hinweispfeile zur Richtungsangabe erforderlich.
     
  10. Ist ein Verbandkasten zur allgemeinen Unfall-Absicherung in einem separaten Raum untergebracht, so darf dieser nicht verschlossen sein und es ist das Rettungszeichen E003 zur Kennzeichnung am Zugang zu verwenden.
     
  11. Verbandkästen sollen, sofern in den zuständigen Organisationseinheiten nicht anderweitig geführt, mit einem Verbandbuch (DGUV Information 204-020) bzw. Zetteln "Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen" ausgestattet werden.
     
  12. Um die Wartung und Pflege zu erleichtern, sollen Verbandkästen mit einem Siegel und dem entsprechenden MHD des Inhaltes versehen werden. Ein Anbruch und der Nachfüllbedarf wird somit leichter erkennbar und hilft die vollständige Versorgung mit Verbandmaterial zu gewährleisten.
     
  13. Zusätzlich kann / sollte eine Anleitung zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-006) ausgehängt werden und mit den ortsabhängigen Daten und Telefonnummern versehen sein.
     
  14. Unfälle und Entnahmen sind durch einen Eintrag im Verbandbuch bzw. auf einem Zettel "Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen" zu dokumentieren. Verbrauchtes Material ist umgehend wieder zu ergänzen.