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Unfallmeldung

Informationen und Formulare für Beschäftigte

Arbeitsunfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)

Als Bagatellunfall werden „Unfälle ohne Arztbesuch“ bezeichnet. Diese liegen vor, wenn nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) zu rechnen ist. Bagatellunfälle (z.B. kleine Schnittverletzungen o.ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z.B. eine Blutvergiftung), schwerwiegende Folgeschäden oder Infektionen nach sich ziehen. Jede noch so unscheinbare Verletzung, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, muss mit dem Formular "Verbandbuch - Unfallmeldung" dokumentiert werden, auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde, um ggf. Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu wahren.

Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt (Durchgangsarzt) bzw. die D-Ärztin (Durchgangsärztin) aufgesucht und eine Unfallanzeige erstellt werden. Dazu müssen Studierende/Beamt*innen/Tarifbeschäftigte folgendes Formular ausfüllen und dieses per Hauspost bei dem Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz oder eingescannt als E-Mail an dahna.noosten@uni-vechta.de abgeben

Dienst- bzw. Arbeitsunfall/ Arbeitsunfähigkeit/ Beschädigtes Hilfsmittel

Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, den die versicherten Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) führt, wahrt die Unfallanzeige die Ansprüche (ggf. auch bei resultierenden Folgeschäden) gegenüber dem Unfallversicherungsträger.

Wenn ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin aufgesucht wurde oder eine Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Tagen vorliegt, muss umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt werden.

Bei einem

  • Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfallfragebogen auszufüllen,
  • Sportunfall ist zusätzlich der FragebogenHochschulsport auszufüllen

und der Unfallanzeige beizufügen.

Beschäftigte geben die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallmeldung (ggf. mit ausgefülltem Hochschulsport- oder Wegeunfallfragebogen) beim Dezernat 1 - Personalverwaltung, Hr. Kolde ab. Von dort aus wird die Meldung an die Landesunfallkasse veranlasst.

Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle, die Sie als Beschäftigte/Versicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen, 
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller und sicherer erreicht werden kann.

(Quelle: http://www.dguv.de)

Sportunfall

Sportunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte/Versicherte im Hochschulsport oder in Lehrveranstaltungen "Sport" erleiden.

Zuständige Unfallversicherung

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover

Postfach 810361
30503 Hannover

Fon: 0511 / 87 07 - 0
Fax: 0511 / 87 07 - 188
E-Mail: info@lukn.de
http://www.lukn.de