Hinweise zu Abschlussarbeiten und Modulprüfungen
Bei weiterführenden oder individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person am Institut für Katholische Theologie oder an die Zentrale Studienberatung (ZSB).
„Prüfungen können entweder summarisch oder exemplarisch konzipiert werden. Summarisch sind alle in einem Modul zu erwerbenden Kompetenzen Gegenstand der Prüfung, exemplarisch werden Kompetenzen im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit Blick auf das Gesamtmodul oder alternativ eine Teilkompetenz im Querschnitt mehrerer Lehrveranstaltungen eines Moduls geprüft.“ (RPO § 17, Absatz 1, Satz 2-3)
„(9) Ein Portfolio dokumentiert den Lernprozess der Prüfungskandidatin / des Prüfungskandidaten durch Zusammenstellung geeigneter Texte oder Daten, Recherchen oder Hausaufgaben, Artikel und ähnlicher Materialien sowie einer abschließenden Reflexion.“ (RPO § 17, Absatz 9)
„Die Abgabe schriftlicher Prüfungsleistungen oder schriftlicher Teile von Prüfungsleistungen der Modulprüfungen kann digital vorgenommen werden. Sie erfolgt dann in einem nachträglich nicht mehr abänderbaren Format (PDF-Datei), indem das Dokument entsprechend der Vorgabe der*des Lehrenden per E-Mail übersandt oder in einer von der Universität bereitgestellten Cloud hochgeladen wird, dabei steht der Nutzung einer Cloud für das Portfolio das personalisierte ePortfolio eKEP in Stud.IP gleich. Für den E-Mail-Verkehr darf von Prüfer*innen wie Studierenden nur der universitäre E-Mail-Account verwendet werden, der hinsichtlich der Studierenden zugleich deren Authentifizierung dient und deren eigene Unterschrift ersetzt (§ 14 Abs. 1 RPO). Die*der Lehrende kann zusätzlich eine Übersendung in Papierform anfordern, in diesem Fall ist der fristgerechte Eingang gewährleistet, wenn die Arbeit in einem der beiden Formate fristgerecht eingeht.“ (EODigiP § 16, Absatz 1)
Siehe zu Art und Umfang sämtlicher Prüfungsleistungen der Module im Studienfach Katholische Theologie: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 07/2023, §4.
Name / Fach | Erstgutachter*in BA | Zweitgutachter*in BA | Erstgutachter*in MA | Zweitgutachter*in MA |
Prof. Dr. Steins (AT) | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
Prof. Dott. Dr. Pellegrini (NT) | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
WiMi Mag. theol. Breuer (NT) | ✅* | ✅* | ❌ | ✅* |
Dr. Zimmer (KG) | (✅) | (✅) | ❌ | (✅) |
PD Dr. Röbel (DOG) | (✅) | (✅) | (✅) | (✅) |
WiMi Weerts, M.Ed. (MT) | ✅* | ✅* | ❌ | ✅* |
Prof. Dr. Lienkamp (SOZ) | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
Dr. Klinger (RP) | ✅ | ✅ | ✅ | ✅ |
LfbA Tipker (RP) | ✅* | ✅* | ✅* | ✅* |
Legende
✅ = ja
❌ = nein
(✅) = ja, wenn sie / ihn der Prüfungsausschuss „bestellt“.
✅* = ja, wenn in Kombination mit einem*r Hochschullehrer*in (= Professor*in).
Regelung zur Betreuung
1Die Bachelor- bzw. Masterarbeit wird von zwei an der Universität Vechta hauptberuflich Lehrenden bewertet, von denen eine/ einer am zurückliegenden Studium der Prüfungskandidatin / des Prüfungskandidaten beteiligt gewesen sein muss. 2Bei Bachelorarbeiten soll eine/ einer der beiden Prüfenden, bei Masterarbeiten soll die Erstprüferin / der Erstprüfer der Gruppe der Hochschullehrerinnen / der Hochschullehrer der Universität Vechta angehören. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des zuständigen Studienfachs zeitlich befristet auch andere Lehrende zu Erst- oder Zweitprüfenden bestellen. (RPO §19, Abs. 3) Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dem entsprechenden Antrag durch den Prüfungsausschuss stattgegeben wurde.
Seminararbeiten
„(2) der Umfang einer Hausarbeit gemäß § 17 Abs. 8 RPO beträgt in der Regel 25.000 bis 37.500 Zeichen“ (PO BA CS § 6, Absatz 2)
Abschlussarbeiten
„(4) Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt in der Regel zwischen 75.000 und 125.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, ohne Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis und Anhänge).“ (PO BA CS § 9, Absatz 4)
„(3) Der Umfang der Masterarbeit beträgt in der Regel zwischen 125.000 und 200.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, ohne Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis und Anhänge).“ (PO MA Ed § 13, Absatz 3)
Weitere Angaben zum Umfang von schridtlichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studienganges.
Punktzahl dreiteiliges Modul
Modulteil 1 | Modulteil 2 | Modulteil 3 | Modulgesamtpunktezahl |
0 - 20 | 0 - 20 | 0 - 20 | 0 - 60 |
Punktzahl zweiteiliges Modul
Modulteil 1 | Modulteil 2 | Modulgesamtpunktzahl |
0 - 30 | 0 - 30 | 0 - 60 |
Bewertungsschlüssel (Gesamtpunktzahl)
| Modulgesamtpunktzahl | Note |
58 - 60 | 1 (sehr gut) |
55 - 57 | 1,3 (sehr gut) |
52 - 54 | 1,7 (gut) |
49 - 51 | 2 (gut) |
46 - 48 | 2,3 (gut) |
43 - 45 | 2,7 (befriedigend) |
40 - 42 | 3 (befriedigend) |
37 - 39 | 3,3 (befriedigend) |
34 - 36 | 3,7 (ausreichend) |
31 - 33 | 4 (ausreichend) |
0 - 30 | 5 (nicht ausreichend) |