Sie verwenden einen veralteten Browser!Um zukunftsfähig zu sein, wurde unsere Webseite für die neuesten Technologien entwickelt.
Mit dem von Ihnen verwendeten Browser kann unsere Webseite nicht korrekt ausgeführt werden.
Springe zum Inhalt
Studienbereich Kirchenrecht

Die katholische Kirchenrechtswissenschaft, auch Kanonistik genannt, ist die methodisch betriebene Erforschung des Rechtes der katholischen Kirche, das grundlegend im kirchlichen Gesetzbuch ("Codex Iuris Canonici") von 1983 zusammengefasst ist (z. B. Verfassungsrecht, Sakramentenrecht, Ämter- und Dienstrecht). Die Grundlagen und Quellen der Kirchenrechtswissenschaft sind theologischer Art, ihre Begrifflichkeit und ihre Hilfsmittel überwiegend juristischer Art. Das Kirchenrecht steht in enger Verbindung zur Ekklesiologie (Lehre von der Kirche) und fragt als praktische theologische Wissenschaft danach, inwieweit die kirchlichen Normen ihr Ziel erreichen, das Seelenheil der einzelnen Christgläubigen zu fördern. Die Kirchenrechtswissenschaft umfasst u. a. folgende Gebiete: Rechtsphilosophie, Rechtstheologie, Rechtsgeschichte und Rechtsinterpretation. Sie beschäftigt sich aber auch mit dem Staatskirchenrecht, dem Konkordatsrecht und dem Recht der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.