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Kommission für Gleichstellung

Die Kommission für Gleichstellung (KfG) an der Universität Vechta ist eine Senatskommission, die parallel zum Senat alle zwei Jahre (von den Studierenden jedes Jahr) von den Mitgliedern der Universität Vechta gewählt wird. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen jeweils zwei Vertreter*innen in die KfG. Die gewählten Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende*n.
 
Die KfG unterstützt das Präsidium und den Senat der Universität Vechta bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile (Gleichstellungsauftrag gem §e Abs. 3 NHG) und tritt für die Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung ein. Hierbei erarbeitet sie unter anderem den Wahlvorschlag für den Senat zur Besetzung des Amtes der hauptberuflichen zentralen Gleichstellungbeauftragten (§8 der Grundordnung der Universität Vechta).
 
Die KfG plant Initiativen, erarbeitet Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Fragestellungen und berät die anderen Gremien der Hochschule in Gleichstellungsfragen. In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet und revidiert sie unter anderem den Gleichstellungsplan.
 
Bei gleichstellungsbezogenen Fragen und Anliegen wenden Sie sich gerne an die Kommissionsvorsitzende oder an die Vertreter*innen ihrer Statusgruppe.
 

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