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Richtlinien, Ordnungen und Strategiepapiere mit Relevanz für die Arbeit der ZEGD

Universitätsinterne Dokumente zu Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und Diversität

Informationen zu Regelung von Nachteilsausgleichen, Härtefallanträge für Studierende: hier entlang!

Informationen zu Regelungen von Mutterschutz im Studium: hier entlang!

Empfehlungen zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache an der Universität Vechta: hier entlang!

Namens- und/oder Geschlechtsänderungen für Studierende erfolgen über das Immatrikulationsamt und werden anschließend in weitere Prozesse überführt. Für weitere Informationen: hier entlang!

Namens- und/oder Geschlechtsänderungen für Personal erfolgen über das Dezernat Personal und werden anschließend in weitere Prozesse überführt. Für weitere Informationen: hier entlang!

Gesetzliche Grundlagen der Arbeit der ZEGD

Grundlage für die Gleichstellungsarbeit sind verschiedene gesetzliche Vorgaben. Besonders zu nennen sind hier:

·         Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3, insbesondere Absatz 2 und 3

·         Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), § 42: Gleichstellungsbeauftragte

·         Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

·         Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Schon im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Es verweist darauf, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich an dieser Stelle hinzufügen: auch nicht auf Grund der sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität, Alter, chronischen Erkrankung oder anderer soziokultureller Kriterien, sowie auch auf Grund von unterschiedlichen Vertragsbedingungen bei der Anstellung.

Dies bildet die Grundlage für unsere Arbeit.

 

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist geregelt, wie und für wie lange die Gleichstellungsbeauftragte an niedersächsischen Hochschulen gewählt wird und welche Aufgaben sie hat. Im April 2023 hat Frau Prof.in Dr.in Rita Stein-Redent die Amtszeit als Gleichstellungsbeauftragte (i. V.) übernommen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Der gesetzliche Gleichstellungsauftrag fordert die Hochschulen auf, die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Zudem sollen sie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beitragen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt dafür insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit.

Wichtig ist für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ihre Unabhängigkeit. So ist sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden

Selbstverständlich ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

An den Fakultäten werden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten durch den Fakultätsrat gewählt.An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden.

Vereinbarungen und Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zu Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und Diversität

„Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen" (2007)
In der vom 16.10.2007 haben das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, der Vorstand der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und der Vorstand der Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF) vereinbart, den Dialog über Gleichstellungspolitik sowie ein gemeinsames strategisches Vorgehen zu intensivieren. Themenschwerpunkte sind: Qualitätsmanagement und Personalmanagement, Integration von Genderaspekten in Lehre und Forschung sowie Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie-Seit Mitte 2013 liegt ein Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Forums vor.

„Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards" (2017 aktualisiert) der DFG(der Webseite der DFG entnommen)
Die „Gleichstellung von Männer und Frauen in der Wissenschaft“ ist seit 2002 in § 1 der Satzung der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) verankert. Zur Verankerung der Gleichstellungstandards in den Mitgliedseinrichtungen hatte die DFG bereits 2008 die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ eingeführt. Zuletzt zeigte eine von der DFG durchgeführte Studie (2017) zu Umsetzung und Wirkungsweisen der Standards positive Auswirkungen der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ auf die Gleichstellung im deutschen Wissenschaftssystem. Die Mitglieder der DFG verpflichteten 2017 erneut auf eine aktualisierte Fassung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“.

Empfehlung "Frauen fördern" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (der Webseite der HRK entnommen)
Die Hochschulrektorenkonferenz hat im Jahre 2006 eine Empfehlung "Frauen fördern" verabschiedet, die umfangreiche Maßnahmen zu einer verbesserten Beteiligung von Frauen auf den höheren Ebenen des Wissenschaftssystems enthält. Die Empfehlung richtet sich zum einen an die Hochschulen, aber auch an Bund und Länder, die für geeignete Rahmenbedingungen sorgen sollen, sowie an die Forschungsorganisationen.
Gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat die HRK den Arbeitskreis Gleichstellung und Geschlechterforschung ins Leben gerufen, die in regelmäßigen Treffen die Entwicklung in Hochschulen und Wissenschaftspolitik erörtert und neue Ergebnisse aus der Geschlechterforschung diskutiert.

Empfehlungen des Wissenschaftsrats (WR) zur "Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern"
(der Publikation „Fünf Jahre Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ entnommen)
Am 28./29. November 2006 fand in Köln eine von der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates organisierte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Tagung zum Thema „Exzellenz in Wissenschaft und Forschung. Neue Wege in der Gleichstellungspolitik“ statt. Mit ihr sollte signalisiert werden, dass die Durchsetzung von Chancengleichheit im deutschen Wissenschaftssystem nach wie vor dringlich ist.

Am Ende der Veranstaltung haben die damals sieben in der Allianz zusammen-geschlossenen Wissenschaftsorganisationen am 29. November 2006 den gemeinsamen Beschluss gefasst, in den folgenden fünf Jahren den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen in der Wissenschaft deutlich anzuheben. In dem unterzeichneten Dokument „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ wurde festgehalten, mit welchen auf ihre jeweiligen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen abgestimmten Maßnahmen und Instrumenten die unterzeichnenden Organisationen – Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Wissenschaftsrat – das gemeinsam gesteckte Ziel erreichen wollen.
Dem Wissenschaftsrat ist bewusst, dass die Verwirklichung von Chancengleichheit nicht nur eine Frage des Geschlechts, sondern ein Thema für alle Lebensphasen wie für verschiedene Zielgruppen ist (Diversität z. B. durch Alter, Behinderung, ethnische, regionale oder soziale Herkunft). Es gilt Begabungen aus der gesamten Gesellschaft umfassend zu erschließen und allen in einer Gesellschaft repräsentierten Personenkreisen eine gerechte Teilhabe am Wissenschaftssystem zu ermöglichen. Es stellt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar, den Umgang mit den Anforderungen und Bedürfnissen personeller und kultureller Vielfalt zum Nutzen der Wissenschaft und aller Beteiligten zu gestalten. Die Erfahrungen, die in der Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Wissenschaft gemacht worden sind, können hierbei für weitere Handlungsfelder nutzbar gemacht werden. Der Wissenschaftsrat wird diese Thematik an anderer Stelle erneut aufgreifen.