Fit und stark werden im Uni-Fitnesscenter
Ob zwischen Vorlesung und Seminar oder als Ausgleich zum Arbeitsalltag: Das hochschuleigene Fitnesscenter bietet Studierenden und Beschäftigten der Universität Vechta ideale Bedingungen für ein effektives Training direkt auf dem Campus. Mit modernen Geräten und vielfältigen Trainingsmöglichkeiten ist Raum für individuelle Fitnessziele und gemeinschaftliche Bewegung. Nach einer kurzen Einweisung durch das Team des Hochschulsports steht dem Einstieg ins Training nichts mehr im Weg – für ein aktives, gesundes Semester.
Öffnungszeiten Fitnesscenter:
Ab dem 01.09.25: Mo.-Do. 8.00-19.00 Uhr und Fr. 8.00-15.00 Uhr!
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Fitnesscenter geschlossen!
Reservierung durch Projekte: Donnerstags von 16.00-17.00 Uhr ist das Fitnesscenter nur von Mitarbeiter*innen der Universität Vechta nutzbar! Bitte die Aushänge beachten!
Die Nutzung des Fitnesscenters ist nur nach einem Einweisungskurs (Gebühr beträgt 5€) mit ausgewiesenen Übungsleitern des Hochschulsports möglich. Zur Teilnahme am Einweisungskurs bitte in die, vor dem Fitnesscenter ausgehängten Listen eintragen!
Nach der Einweisung wird im Hochschulsportbüro gegen die Vorlage des Einweisungsbeleges, eines (Pass)Fotos sowie der Entrichtung der Semestergebühr (20/30€) eine Fitnesscenterkarte ausgestellt. Sie ist gültig für das jeweilige Semester. Verlängert werden kann die Fitnesscenterkarte jedes Semester durch den Erwerb einer neuen Semestermarke zum unten genannten Betrag. Bei Verlust und Neuausstellung der Karte erheben wir die Gebühr von 5,00 €.
Bitte beachten: Während der Einweisung ist kein Training möglich!
Die Kosten für die Ausstellung bzw. die Verlängerung der Fitnesscenterkarte betragen pro Semester | |
für Studierende/Auszubildende der Hochschule | 20 € |
für Bedienstete der Hochschule | 30 € |
Einweisungskurs (einmalig) | 5 € |
Bei Verlust und Neuausstellung der Fitnesscenterkarte | 5 € |
Die Zahlung des Semesterbeitrages ist nur mit EC-Karte möglich!
Verlängert werden kann die Fitnesscenterkarte jedes Semester durch den Erwerb einer neuen Semestermarke zu den aktuellen Gebühren.
Austellung und Verlängerung der Fitnesscenterkarten im Hochschulsportbüro:
Zu Beginn der Vorlesungszeit! Termine stehen noch nicht fest!
- Mitglieder der Universität mit einer gültigen Fitnesscenterkarte können das Fitnesscenter zu den veröffentlichten angegebenen Öffnungszeiten nutzen. Ausnahmen sind die für spezielle Gruppen ausgewiesenen Kurse und der Ausfall der Hallenwarte.
- Für die Teilnehmer*innen gelten die in den jeweils gültigen Programmen ausgeschriebenen Zeiten, Bedingungen und Beiträge.
- Alle Nutzer*innen außerhalb der Einweisungskurse müssen im Besitz einer gültigen Berechtigungskarte sein. Diese muss an dem dafür vorgesehenen Platz deutlich sichtbar deponiert werden (neben der Eingangstür).
- Der Zugang zum Fitnesscenter darf nur in Sportkleidung und sauberen, nicht färbenden Sportschuhen (keine offenen Schuhe, Straßenschuhe, Sandalen etc.) erfolgen.
- Die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken in das Fitnesscenter ist nicht erlaubt. In den Umkleidekabinen auf dem Gang zur Sporthalle (hinter der Glastür) befinden sich Schließfächer, in denen Taschen gelagert werden können. Für die Pfandschlösser der Fächer sind 1€ bzw. 2€ Münzen erforderlich. Alle Fächer werden täglich nach Ablauf der Nutzungszeiten vom Hallenwart geleert!
- Aus hygienischen Gründen ist eine Handtuchunterlage bei Nutzung der Geräte einzusetzen und das Tragen eines Sportdress erforderlich (kein Tanktop).
- Die Trainingsgeräte sind nach Gebrauch mit vorhandenen Reinigungsmitteln zu reinigen.
- Alle Trainingsgeräte (Hantelscheiben, -stangen, Gewichtssäcke, Gewichtsweste etc.) sind nach Gebrauch sofort an den vorgesehenen Lagerort (Regale, Ständer usw.) im Fitnesscenter zurückzulegen.
- Die gummierten Hantelscheiben des Langhanteltrainingsgerätes (Smith Machine) dürfen nur an diesem Gerät verwendet werden.
- Während der Einweisungskurse ist kein freier Betrieb möglich bzw. haben die Erfordernisse der Einweisungskurse Vorrang vor dem allgemeinen Training.
- Sollten Störungen an Geräten auftreten, ist der Hallenwart zu informieren.
- Hallenwarte und Übungsleiter sind beauftragt, die Einhaltung der Raum- und Nutzerordnung zu kontrollieren.
- Wer gegen allgemeine Regeln, Umgangsformen und ausgehängte Ge- und Verbotsregeln verstößt, kann vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden!
Bei der Nutzung des Fitnesscenters handelt es sich um eine freie Sportausübung, die grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt.
Teilnehmer*innen, die gegen die Raum- und Nutzerordnung verstoßen, können vom Training ausgeschlossen werden.