Information für Studienbewerberinnen und Studienbewerber
Zum Wintersemester 2023/24 wurde die Ordnung über den Nachweis besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse im Englischen als Zugangsordnung für den Teilstudiengang Anglistik aufgehoben.
Das gilt nicht für Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester (siehe jeweilige Übersicht der Zulassungsbeschränkungen).