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Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)

 

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine vom Senat gebildete ständige zentrale Kommission zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Unterstützung und Beratung bei Aufgaben des Präsidiums zu Angelegenheiten im Bereich Forschung und Nachwuchsförderung.

 


Aufgaben

An die KFN können Förderanträge gerichtet werden, die auf Folgendes abzielen: 

  • Anschubfinanzierung von Projekten, zur Einwerbung von Drittmitteln,
  • Ermöglichung innovativer Forschungsvorhaben,
  • Bezuschussung von Tagungen und forschungsbezogenen Ringvorlesungen,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch ...
    • Unterstützung von aktiven Tagungsteilnahmen
    • Mittelvergabe für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Manuskripten
    • Mittelvergabe für Sachmittelausstattungen

Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich tätigen Wissenschaftler*innen der Universität Vechta in allen Fächern und Instituten.

Anträge sind grundsätzlich über den Dienstweg (d. h. über die Institutsleitungen bzw. Fächer) zu stellen.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Referat Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer - RFNT (Postfach 9, Gabriele Ziese) bzw. per E-Mail.


Mitglieder

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine Kommission des Senats und wird alle zwei Jahre (in der Mitgliedergruppe der Studierenden jährlich) vom Senat neu gewählt. Sie besteht aus 7 Mitgliedern aus den folgenden Statusgruppen:

  • Hochschullehrer*innen (4)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (1)
  • Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung - MTV (1)
  • Studierende (1)

Den Vorsitz führt die Vizepräsidentin für Forschung und Nachwuchsförderung.

Informationen zu Sitzungsterminen und Mitgliedern der Kommission für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer finden alle Mitglieder der Hochschule im Gremieninformationssystem.


Informationen zur Beantragung von KFN-Fördermitteln

Die Vordrucke werden z.Zt. überarbeitet und an die 'Richtlinie zur Beantragung von Finanzmitteln aus dem Fonds für Forschungs- und Nachwuchsförderung' angepasst.
Wir ersetzen sie durch aktualisierte Formulare. Einige davon stehen Ihnen bereits als überarbeitete Version zur Verfügung:


Weitere hausinterne Förderungen

Die Förderung erfolgt aus dem Fond Forschungs- und Nachwuchsförderung. Nähere Informationen erteilt das Graduiertenzentrum.

Für eingeschriebene Promovierende der Universität Vechta besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für die Nutzung von externen Qualifizierungsangeboten beim Graduiertenzentrum (GraZ) der Universität Vechta zu beantragen.

Eine Bezuschussung ist hierbei an folgende Voraussetzungen gebunden:

  •  Antragsberechtigt sind an der Universität Vechta eingeschriebene Promovie­rende.
  • Die Immatrikulationsbescheinigung wird mit dem Antrag eingereicht.
  • Einzureichen ist die Kurzbeschreibung des geplanten Qualifizierungsangebots mit Begründung, weshalb dieses für den Promotionsabschluss förderlich ist.
  • Insgesamt soll der Antrag einen Umfang von maximal drei Seiten nicht überschreiten.
  • Bei Erfüllung der genannten Bedingungen können Zuschüsse in Höhe von max. 250 EUR (Inland) oder von max. 500 EUR (Ausland) bzw. bis zu 50 % der Gesamtkosten gewährt werden.
  • Es werden keine externen Qualifizierungsangebote unterstützt, für die es ein gleiches oder ähnliches Angebot an der Universität Vechta gibt.

Nach der Qualifizierungsmaßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen.