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Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)

 

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine vom Senat gebildete ständige zentrale Kommission zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Unterstützung und Beratung bei Aufgaben des Präsidiums zu Angelegenheiten im Bereich Forschung und Nachwuchsförderung.

 


Aufgaben

An die KFN können Förderanträge gerichtet werden, die auf Folgendes abzielen: 

  • Anschubfinanzierung von Projekten, zur Einwerbung von Drittmitteln,
  • Ermöglichung innovativer Forschungsvorhaben,
  • Bezuschussung von Tagungen und forschungsbezogenen Ringvorlesungen,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch ...
    • Unterstützung von aktiven Tagungsteilnahmen
    • Mittelvergabe für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Manuskripten
    • Mittelvergabe für Sachmittelausstattungen

Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich tätigen Wissenschaftler*innen der Universität Vechta in allen Fächern und Instituten.

Anträge sind grundsätzlich über den Dienstweg (d. h. über die Institutsleitungen bzw. Fächer) zu stellen.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Referat Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer - RFNT (Postfach 9, Gabriele Ziese) bzw. per E-Mail.


Mitglieder

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine Kommission des Senats und wird alle zwei Jahre (in der Mitgliedergruppe der Studierenden jährlich) vom Senat neu gewählt. Sie besteht aus 7 Mitgliedern aus den folgenden Statusgruppen:

  • Hochschullehrer*innen (4)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (1)
  • Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung - MTV (1)
  • Studierende (1)

Den Vorsitz führt die Vizepräsidentin für Forschung und Nachwuchsförderung.

Informationen zu Sitzungsterminen und Mitgliedern der Kommission für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer finden alle Mitglieder der Hochschule im Gremieninformationssystem.


Informationen zur Beantragung von KFN-Fördermitteln