Für Promovierende, die an der Universität Vechta eingeschrieben sind, sowie an der Universität Vechta beschäftigte Postdocs in der Habilitationsphase besteht die Möglichkeit, formlos Reisekosten-Zuschüsse für die aktive Teilnahmen an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen zu beantragen.
Eine Bezuschussung ist hierbei an folgende Voraussetzungen gebunden:
a) Bedingung ist eine aktive Teilnahme (bspw. durch Vortrag, Poster-Präsentation, Moderation oder Kommentaren zu Vorträgen) der antragstellenden Person im Rahmen der von ihr aufzusuchenden wiss. Veranstaltung (bspw. Tagung, Kongress, Methodenworkshop, nicht aber Doktorandenkolloquien).
b) Antragsberechtigt sind an der Universität Vechta eingeschriebene Promovierende mit Betreuungsvereinbarungen und Postdoktorand*innen in der Habilitationsphase, die Mitglieder der Universität Vechta sind sowie Masterstudierende der Universität Vechta, die bspw. ihre Masterarbeit bzw. ihr Forschungsprojekt präsentieren.
c) Gefördert werden bei Erfüllung der unter a) genannten Bedingungen auf nationaler Ebene eine Reisekostenbezuschussung in Höhe von maximal 250 EUR, auf internationaler Ebene eine Reisekostenbezuschussung in Höhe von maximal 500 EUR.
Anträge auf Reisekosten-Zuschüsse sind über den Dienstweg bei der KFN zu stellen. Ein Beleg über die aktive Teilnahme (z.B. Tagungsprogramm, Einladung zu Vortrag/Poster u.ä.) sowie eine Kostenprognose (Fahrt- und Übernachtungskosten, ggf. Teilnahmegebühren und Tagegeld) und ggf. die Erklärung eines Kostenstelleninhabers zur Übernahme der verbleibenden Restkosten sind beizufügen. Nach Abschluss der Reise sind eine Reisekostenrechnung zu stellen (bzw. vom Fach verauslagte Kosten anteilig umzubuchen).