FAQ Gremienverwaltung
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Hochschulen organisieren sich und ihre Mitglieder selbst. Dies nennt man auch „akademische Selbstverwaltung“. In den Gremien werden aus diesem Grund wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium getroffen. So wird zum Beispiel über die Hochschulstruktur und die Entwicklungsplanung gesprochen, Personalentwicklungen (zum Beispiel Besetzungen von Professuren) und Angelegenheiten im Prüfungsrecht beschlossen.
An der Universität Vechta gibt es die zentralen Gremien Hochschulrat, Senat, verschiedene Senatskommission und ständige Kommissionen wie die ZSK, die SQK und die KfG. Außerdem gibt es auf Fakultätsebene noch Fakultätsräte, Studienkommissionen und Studienfachkommissionen.
Verschiedene Ordnungen und andere Beschlüsse müssen den sogenannten Gremienweg durchlaufen. Das bedeutet, dass die verschiedenen Gremien in einer bestimmten Reihenfolge dem nächste höheren Gremium Beschlüsse fassen und Empfehlungen aussprechen. Ein Beispiel für den Gremienlauf einer fakultätsübergreifenden Prüfungsordnung ist rechts zu finde.

Die Gremien bestehen aus unterschiedlich vielen Mitgliedern. In fast jedes Gremium werden aber Vertreter*innen aller Statusgruppen gewählt. Diese Statusgruppen sind:
- Hochschullehrer*innen
- Wissenschaftliche, künstlerische Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben („Mittelbau“)
- Studierende (inkl. eingeschriebene Promovierende, sofern nicht wiss./künstlerische MA, LfbA)
- Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe)
In den meisten Gremien hat die Hochschullehrer*innengruppe die Mehrheit der Sitze, wobei in der ZSK, der SQK und den Studienkommissionen die Studierenden mindestens die Hälfte der Sitze hat.
Hochschulen organisieren sich und ihre Mitglieder selbst. Dies nennt man auch „akademische Selbstverwaltung“. In den Gremien werden aus diesem Grund wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium getroffen. So wird zum Beispiel über die Hochschulstruktur und die Entwicklungsplanung gesprochen, Personalentwicklungen (zum Beispiel Besetzungen von Professuren) und Angelegenheiten im Prüfungsrecht beschlossen.
Die Mitglieder der Gremien werden alle 2 Jahre gewählt. Bei der Statusgruppe der Studierenden erfolgt die Wahl jährlich. Sobald die Wahlausschreibung erfolgt, kannst du dich für ein oder mehrere Gremien aufstellen lassen und dich entsprechend in dieses wählen lassen.
Für die Statusgruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit 1 Jahr. Für alle anderen Statusgruppen 2 Jahre.
Ein wöchentlicher Aufwand kann nicht klar angegeben werden, da dieser für die unterschiedlichen Gremien verschieden ausfällt. Außerdem fokussiert sich der Aufwand auf die Zeit rund um die Gremiensitzungen, die unterschiedlich oft stattfinden. Gremientermine findest du hier. Eine Woche vor der Sitzung werden die Unterlagen per Mail an die Mitglieder des Gremiums verschickt. Diese müssen für die Sitzung entsprechend vorbereitet werden. Das eigentliche Zeitfenster der Sitzungen beträgt zwei bis 4 Stunden im Gremienzeitfenster mittwochs von 14-18 Uhr. Je nach Länge der Unterlagen pro Sitzung fällt also eine Woche vor der Sitzung noch einmal Aufwand für das Lesen der Unterlagen an. Das Lesen der Unterlagen ist frei einteilbar.
Bei der Mitwirkung in Gremien kannst du deine eigenen Ideen und Vorstellungen in die Universität einbringen.
Eine Mitarbeit in Gremien ist ein gesetzlich anerkannter Grund für eine Studienverzögerung, wenn es sich um offizielle Gremien der Ausbildungsstätte handelt, deren Mitglieder gewählt werden müssen (§ 15 (3) S. 3 BAföG). Bei regelmäßiger Teilnahme an den Gremiensitzungen gibt es eine Gremienbescheinigung, die als Leistungsnachweis beim BAföG-Amt und im Lebenslauf eingereicht werden können.
Vorerfahrungen sind nicht notwendig.
Die Mitwirkung studentischer Mitglieder ist in Gremien sehr wichtig, da nur so die Perspektive der Studierenden ausreichend berücksichtigt werden kann! Aus diesem Grund ist es notwendig, dass sich jährlich ausreichend engagierte Personen zur Wahl aufstellen und sich in einem oder mehreren Gremien beteiligen.