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Personalrat der Universität Vechta

Wir als Personalrat vertreten die Interessen der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte und Beamt*innen, nicht aber Professor*innen) einer Dienststelle.

Eine Dienststelle ist eine Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution. Die Universität Vechta ist eine Institution des Landes Niedersachsen. Ihre Sprecher*innen sind das Präsidium sowie die Personalleitung auf Arbeitgeberseite.

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Niedersachsen (NPersVG).

Aus diesem gehen unsere Aufgaben hervor (§59), zu denen u. a. folgende zählen:

  • Dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden und dass jede Form von Benachteiligung der Beschäftigten unterbleibt.
  • Darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt und eingehalten werden.
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Darüber hinaus haben wir für unsere Arbeit Informationsrechte (§60) sowie Mitbestimmungsrechte (§64ff).

Der Personalrat wird durch Wahlen gebildet. Diese Wahlen finden alle 4 Jahre landesweit statt. Das Verfahren ist im NPersVG (§10ff) und der dazu erlassenen Wahlordnung geregelt.

Sowohl die Dienststellenleiter als auch der Personalrat verstehen sich als Kooperationspartner. Eine gute Zusammenarbeit, im Sinne der Beschäftigten, ist uns wichtig!