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Veranstaltungen


Internationale Tagung „Ursprünge der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland“ zu Ende gegangen

Vom 26. bis 28. Februar 2018 diskutierten 20 Historiker_innen  und Rechtshistoriker_innen aus Deutschland, Österreich und Italien „Ursprünge der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland: Konzepte und Praktiken der Schiedsgerichtsbarkeit im römisch-deutschen Reich des Spätmittelalters“. Organisiert hatten die Tagung die Vechtaer Professorin für die Geschichte der Vormoderne, Dr. Claudia Garnier, und ihr Marburger Kollege Dr. Hendrik Baumbach.

In der Gegenwart spielt das Schiedswesen als Alternative zum Gerichtsgang eine entscheidende Rolle: etwa im Handel und Wirtschaftsverkehr oder im Rahmen der Konfliktregulierung durch internationale Organisationen. Das Schiedswesen hat indes eine historische Tradition aufzuweisen, deren Ursprünge in die Zeit des ausgehenden Mittelalters führen. Im römisch-deutschen Reich kam das Schiedsverfahren ab dem 13. Jahrhundert als Form der gütlichen Streitbeilegung auf. Dabei verständigten sich die streitenden Herrschaftsträger auf einen Kreis von Schiedspersonen und wiesen ihnen verbindliche Handlungskompetenzen zu. So behielten die Konfliktparteien wesentliche Entscheidungsbefugnisse darüber, wie ihre Auseinandersetzung beendet werden sollte.

Das Verfahren entwickelte sich schnell zur Alternative zum Gerichtsprozess und wurde massenhaft und in verschiedensten Varianten genutzt. Die Tagungsteilnehmer_innen nahmen Formen und Akteure der Schiedsgerichtsbarkeit in Oberitalien und in unterschiedlichen Regionen des deutschen Reichs in den Blick, so etwa in Baden und Württemberg, in den rheinischen Städtebünden oder in Norddeutschland. In der Regel kam zumeist von jeder Partei eine gleiche Anzahl an Schiedsleuten zusammen. Konnten sich diese nicht einigen, fällte ein Obmann die endgültige Entscheidung. Als Schiedsrichter wurden zumeist Gefolgsleute bzw. Mitglieder der entsprechenden geistlichen oder kommunalen Institutionen bestimmt. Die Aufgabe des Obmanns nahmen in der Regel hochrangige Personen wahr, die Bindungen an beide Streitparteien besaßen und daher für beide Seiten eine gerechte Entscheidung garantierten. In vielen Fällen liefert die Schiedspraxis wertvolle Einblicke in soziale und politische Netzwerkbildungen auf Reichs- und Territorialebene.

Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen in einem Tagungsband dokumentiert werden.


Ursprünge der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland: Konzepte und Praktiken der Schiedsgerichtsbarkeit im römisch-deutschen Reich des Spätmittelalters

Schiedsgerichtsbarkeit, wie sie heute immer noch an der Seite von staatlichen Gerichten existiert, findet in Deutschland ihren Ursprung im Spätmittelalter. Die Zeit vom 13. bis zum 15. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Konzepte und Praktiken von Schiedsgerichtsbarkeit besonders geeignet, die Entstehung und Nutzung dieser Form der Streitlösung zu untersuchen. Denn Schiedsverfahren waren in dieser Zeit nicht die Ausnahme, sondern ein massenhaft auftretendes Phänomen.

Die Tagung richtet ihren Blick auf die Entstehung und die Grundzüge von schiedsgerichtlicher Konfliktbewältigung. Miteinander in Beziehung gesetzt werden die Forschungsansätze, Befunde und Standpunkte aus der geschichtswissenschaftlichen Verfassungsgeschichte, der juristischen Rechtsgeschichte und der historischen Konfliktforschung.

Zum Programm

Diskutanten und interessierte Zuhörer sind herzlich zur Tagung eingeladen. Bitte melden Sie sich unter claudia.garnier@uni-vechta.de oder hendrik.baumbach@staff.uni-marburg.de bis zum 21. Februar 2018 an.

Die Tagung wird finanziell durch die Universität Vechta sowie die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (www.disarb.org) unterstützt.