Vereinbarung zur Veröffentlichung von studentischen Materialien
Montag, 27.01.2025
Sie können als Hochschullehrende auch OER mit Ihren Studierenden in Lehrveranstaltungen produzieren und veröffentlichen. In Bezug auf von Studierenden erstellte Werke sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Studierende sind die Urheber*innen ihrer eigenen Materialien und besitzen Urheber- und Nutzungsrechte. Als Urheber*innen sind sie bei der Veröffentlichung grundsätzlich zu nennen.
- Wenn Studierende in Ihrer Lehrveranstaltung OER erstellen sollen, muss sich die Rechteübertragung/Nutzungsvereinbarung ausdrücklich auf ein bestimmtes Werk beziehen.
- Weiterhin muss die Rechteübertragung freiwillig sein. Zwischen Ihnen bzw. der Universität Vechta und Ihren Studierenden handelt es sich im Rahmen von Studium und Lehre grundsätzlich um ein Abhängigkeitsverhältnis. Eine Übertragung von Nutzungsrechten von Studierenden sollte insofern von der Notengebung/Leistung nachweislich entkoppelt sein.
- Bei der Erstellung von OER-Materialien in der Lehre müssen Ihre Studierenden selbstständig, d.h. ohne Zwang, entscheiden dürfen, ob sie ihr Werk unter einer OER-Lizenz veröffentlichen wollen. Ihre Studierenden dürfen keine Nachteile erfahren, wenn sie ein Werk nicht veröffentlichen wollen.
Wir empfehlen daher die folgende Vorgehensweise:
- Informieren Sie Ihre Studierenden am Anfang Ihrer Lehrveranstaltung über die geplante Produktion von OER. Klären Sie die oben erwähnten Punkte. Führen Sie Ihre Studierenden in einer kleinen Einführung an das Thema Open Education heran.
- Benoten Sie die von den Studierenden erstellten Materialien. Geben Sie ggf. Feedback für die Überarbeitung.
- Bereiten Sie die Veröffentlichung vor und lassen Sie sich eine Veröffentlichungsvereinbarung unterzeichnen.
- Veröffentlichen Sie die Materialien auf twillo.de.
Eine Vorlage für eine mögliche Vereinbarung findet sich hier.
Dieser Text basiert auf der „OER-Policy der Fachhochschule Dortmund“ von Fachhochschule Dortmund, lizenziert unter CC BY 4.0.
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