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Überblick Berufungsprozess

Planung und Antrag auf Besetzung
Durch das Studienfach und die Fakultät wird die sich abzeichnende Vakanz einer Professur an das Präsidium der Universität Vechta mitgeteilt. Nach Rücksprache mit dem Präsidium wird der Antrag auf Besetzung erarbeitet (Profilpapier, Ausschreibungstext und Zeitfenster für Sitzungen). Der hierin enthaltene Ausschreibungstext durchläuft daraufhin die Gremien Fakultätsrat, Hochschulrat und Präsidium. Zudem wird ein Vorschlag zur Besetzung der Kommission erstellt.

Antrag auf Stellenfreigabe beim MWK
Anschließend wird beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in Hannover die Freigabe der Stelle beantragt.

Ausschreibung und Bearbeitung der Bewerbungen, Einsetzen der Kommission

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer an das Präsidium der Universität Vechta. Bevorzugt nehmen wir Ihre Bewerbung als ein PDF-Gesamtdokument per Email entgegen. Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der Ausschreibung.

Für aktuelle Ausschreibungen weiter zum Karriereportal

Für aktuelle Verfahrensstände weiter zur Übersicht der laufenden Berufungs- und Auswahlverfahren

Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern der Gruppen Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende zusammen, die zugleich auch stimmberechtigt sind. Zudem gehören der Kommission beratende Mitglieder aus der MTV-Gruppe, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung an.

In der konstituierenden Sitzung werden durch die Kommission die Bewerber*innen für die hochschulöffentlichen Vorträge ausgewählt und anschließend eingeladen.
Nach den Vorträgen werden die listenfähigen Kandidat*innen ermittelt und ggf. externe Gutachten von Fachvertreter*innen eingeholt.

Geschlossen wird die Kommissionsarbeit mit der Erstellung des Listenvorschlags und des Abschlussberichts.
 

Beschlussfassung der Liste durch Gremien
Nach Verfassen des Abschlussberichts durchläuft die Liste zur Beschlussfassung die folgenden Gremien:

  • Fakultätsrat
  • Senat
  • Präsidium

Ruferteilung durch das MWK
Im Anschluss wird die Berufungsakte inklusive des Abschlussberichts an das MWK weitergeleitet mit der Bitte um Ruferteilung.

Im Gegensatz zu W2- oder W3-Professuren kann im Falle von Juniorprofessuren der Ruf direkt von der Universität Vechta erteilt werden.

Nach der Ruferteilung wird durch das Präsidium der Universität Vechta zu den Berufungsverhandlungen eingeladen, die sowohl durch die Präsidentin als auch durch die Vizepräsidentin für Finanzen und Personal geführt werden. Zudem nimmt die/der Dekan*in der jeweiligen Fakultät an Teilen des Gesprächs teil. Grundlage hierfür bildet ein durch die/den Berufene*n erstelltes Konzeptpapier. Ziel der Gespräche ist es, ein für beide Seiten passendes Berufungsangebot auszutarieren (Handreichung Berufungsverhandlungen).

Rufannahme / -ablehnung
Der Abschluss des Verfahrens wird durch die Annahme des Rufs an die Universität Vechta eingeleitet. Anschließend werden intern die Umsetzung des Berufungsangebotes wie auch die Abwicklung aller personalrechtlichen Angelegenheiten angestoßen.

Ernennung
Vor dem Amtsantritt wird die/der Berufene durch das Präsidium der Universität Vechta zum/zur Professor*in ernannt. In diesem Rahmen wird die Ernennungsurkunde übergeben.

Antrittsvorlesung
Innerhalb eines Jahres wird durch die/den neu berufene*n Professor*in eine öffentliche Antrittsvorlesung gehalten.