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© Universität Vechta
Graduiertenzentrum

Stipendien

Hinweise zum Stipendienantrag

Die Stipendiatenauswahl erfolgt auf Basis von schriftlich eingereichten Unterlagen. Die Entscheidung basiert dabei wesentlich auf dem bisherigen Studienverlauf und -erfolg, der Darstellung des Promotionsvorhabens und dem beizufügenden Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers (sofern in der Ausschreibung gefordert).

Darstellung des Promotionsvorhabens

Die Anlage zur Graduiertenförderungsordnung GradFO gibt Hinweise, wie die Darstellung des Promotionsvorhabens formal zu strukturieren ist. Inhaltlich sollten Sie jedoch immer zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

  • Stand der Forschung
  • Eigene Vorarbeiten
  • Wissenschaftliche Ziele des Promotionsvorhabens
  • Arbeitsprogramm

 

 

Förderung

  • Förderung für Studierende wird in Anlehnung an das BAföG abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners berechnet (maximal 744 Euro pro Monat) – zuzüglich etwaiger Zuschläge für eine Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich erhalten die Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro.
  • Promovierende erhalten ein Stipendium in Höhe von monatlich 1.350 Euro (bei Begabtenförderungswerken)

Vertrauenspersonen

  • An der Universität Vechta gibt es Lehrende, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Stiftungen bzw. Förderungswerke sind.

Für mehr Informationen schreiben Sie gerne eine E-Mail an das Graduiertenzentrum.

© Unsplash

 

Stipendien der Universität Vechta

Durchstarten mit dem Deutschlandstipendium

Der Bund und private Förderer und Förderinnen halten talentierten Studierenden aller Fachrichtungen den Rücken frei - für vollen Einsatz im Studium, mehr Zeit fürs Ehrenamt oder die Durchführung eigener Projekte. Das Deutschlandstipendium belohnt herausragende Studienleistungen: die mit

  • gesellschaftlichem und
  • ehrenamtlichem Engagement verbunden sind.

An der Universität Vechta wurden seit der Einführung des Deutschlandstipendiums im Jahr 2011 358 Stipendien (Stand: Studienjahr 2022/23) vergeben. 


Stipendien (und Stellen für wissenschaftliches Personal) der Universität Vechta werden regelmäßig auf der Karriereseite der Universität ausgeschrieben. Bitte klicken Sie den unten aufgeführten Button, um die neuesten Annoncen anzusehen und sich dafür zu bewerben.


Eingeschriebene Promovierende der Universität Vechta können bei begründeter Verzögerung bei der Fertigstellung der Dissertation nach Auslaufen einer Stelle oder eines Stipendiums eine sechsmonatige Abschlussförderung (Stipendium auf Basis der GradFO) erhalten. Ausgefüllte Anträge nimmt die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) entgegen. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich.

Bei weiteren Fragen bezüglich diesem Stipendium schreiben Sie das Graduiertenzentrum gerne eine E-Mail.

Stipendien vom Land und Bund

Das Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft soll Nachwuchswissenschaftlerinnen oder Nachwuchswissenschaftler ermöglichen, an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen, sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten oder ein größeres Forschungsvorhaben abzuschließen.

 

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Harald Künemund

 


Das Landesstipendium Niedersachsen fördert Studierende an der Universität Vechta. Die Förderung erfolgt nicht allein auf Basis guter Noten. Berücksichtigt werden auch:

  • soziale Kriterien und
  • gesellschaftliches Engagement innerhalb und außerhalb der Universität.

Im Jahr 2022 wurden 53 Niedersachsenstipendien in Höhe von jeweils 500 Euro  vergeben. Der Bewerbungszeitraum für 2023 war im Oktober & November des Jahres.


Stipendien von Studienwerken

Das Avicenna-Studienwerk fördert

  • leistungsstarke und
  • gesellschaftlich engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fächer.

Durch die materielle sowie ideelle Förderung werden optimale Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Qualifikation, soziales Engagement und Persönlichkeitsentfaltung geschaffen. Das Ziel ist, auf diese Weise an der Heranbildung verantwortungsbewusster und qualifizierter muslimischer Persönlichkeiten mitzuwirken und diese auf Führungspositionen in:

  • Wissenschaft,
  • Gesellschaft
  • Wirtschaft,
  • Politik
  • Kultur vorzubereiten.

 

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) fördert besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. ELES möchte eine Lücke der Geschichte schließen und Begabungen in der jüdischen Gemeinschaft fördern. Neben der finanziellen Förderung ist es Ziel der Arbeit, das Verantwortungsbewusstsein und die Dialogfähigkeit unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten zu stärken. Sie sollen ermutigt werden, die Zukunft mitzugestalten.

ELES nimmt sowohl Bewerbungen aufgrund eines Vorschlags durch einen Hochschullehrenden als auch Selbstbewerbungen entgegen.

 

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst ist das Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirche Deutschlands. Es fördert Studierende und Promovierende aller Fächer, die aus christlicher Orientierung Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen wollen. Das Studienwerk setzt auf individuelle Förderung und bietet vielfältige Möglichkeiten, sich zu bilden und zu engagieren.

Selbstbewerbungen sind möglich.

 

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Das Center für lebenslanges Lernen (C3L) der Universität Oldenburg bietet ab März 2023 erneut das Weiterbildungsprogramm „Management und Leadership in der Sozialwirtschaft“ an. Das Programm richtet sich an (angehende) Führungskräfte im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Weiterbildung findet bis auf wenige Präsenzveranstaltungen am Center für lebenslanges Lernen (C3L) der Universität Oldenburg online statt. Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://uol.de/c3l/sozialwirtschaft und im Flyer

Studierende können sich zudem bis zum 15. Januar beim Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. um ein Stipendium bewerben und im Falle einer Zusage kostenfrei an der Weiterbildung teilnehmen. 

Ihre Stipendiumsbewerbung können Sie an das Diakonische Werk in Oldenburg senden:

Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg e. V.
Frau Dr. Christiane Altmann (christiane.altmann@diakonie-ol.de)


Stipendien von Stiftungen

Promotionsförderung im Cusanuswerk bedeutet:

  • Zuschüsse und Beratung bei Auslandsaufenthalten
  • besondere Unterstützung für Familien
  • persönliche Begleitung
  • ein vielfältiges Bildungsprogramm und ein reiches geistliches Programm      
  • ein großes Netzwerk von Geförderten und Ehemaligen
  • Kompatibilität mit 25 %-Stellen in der Wissenschaft
  • ein hohes Maß an Freiheit und Flexibilität

Förderung von Studierenden

Studierende, die mindestens ein Fachsemester bereits abgeschlossen haben oder die zum Sommersemester ihr Studium beginnen, können sich im Rahmen des Auswahlverfahrens für Studierende an Universitäten um ein Stipendium bewerben. Studierende der Angewandten Künste:

  • Architektur
  • Innenarchitektur
  • Graphik
  • Design
  • Film etc.

werden ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt, wenn sie an einer Kunstakademie, Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule studieren. Die Begutachtung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ihres künstlerischen Profils.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Dieses Promotionsstipendium ist für anspruchsvolle lösungsorientierte Promotionsvorhaben an deutschen Hochschulen:

  • für Forschungsthemen mit hoher Umweltrelevanz für Deutschland
  • für alle Fachrichtungen offen
  • Schwerpunkte: Circular Economy (neu) und Umwelt-soziale Fragen der Energiewende
  • überdurchschnittlicher Abschluss erforderlich
  • Förderdauer: max. 36 Monate
  • monatliche Grundförderung: 1.500 €
  • Bewerbungsverfahren enden jeweils am 15. Januar und 15. Juni

Die Förderung richtet sich an Deutsche und Bildungsinländer_innen entsprechend § 8 BAföG. Es werden:

  •  Bachelorstudiengänge
  • Masterstudiengänge
  • Doktorandinnen und Doktoranden

in allen Fachbereichen gefördert. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in Deutschland studieren, müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sein. 

Das wissenschaftliche Vorhaben sollte einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung leisten. Zusätzlich wird ein ausgeprägtes gesellschaftspolitisches Engagement erwartet.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Karl-Heinz Breier oder Professorin Doktorin Hildegard Theobald


Die Stipendien in der deutschen Promotionsförderung gibt es zunächst für ein Jahr. Auf Antrag wird die Förderung jeweils für ein weiteres Jahr verlängert. In der Regel wird eine Promotion für drei Jahre unterstützt. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nur in Ausnahmefällen bis zu einem weiteren Jahr aufgrund von Krankheit oder Kinderbetreuung möglich.

Weiterhin werden Förderung für:

  • Workshops
  • Trainings
  • Seminare

zu aktuellen wissenschaftlichen und in kompetenzorientierten Bereichen wie

  • wissenschaftliches Schreiben
  • Präsentieren wissenschaftlicher Ergebnisse
  • Karriereplanung
  • Projektmanagement finanziert.

Darüber hinaus können Zuschüsse für Auslandsaufenthalten für Forschungs-, Feld- und Archivarbeiten sowie Konferenzteilnahmen angeboten werden.

Es werden auch Studierende unterstützt, die

  • demnächst ein (Fach-)Abitur machen und studieren möchten,
  • bereits ein (Fach-)Abitur haben und studieren möchten,
  • ein (Fach-)Abitur sowie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und nun studieren möchten,
  • oder bereits im ersten Fachsemester studieren

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Steffen Wittkowske


Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten und Bildungsinländer (§ 8 BAföG) aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind sowie Abiturienten, die zum nächsten Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium aufnehmen werden.

Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.

Das Promotionsstipendium wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt. Eine Verlängerung der Förderung kann vom Stipendiaten beantragt werden.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Die Studien- und Promotionsförderung der Hans-Böckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  • studieren
  • promovieren an Universitäten, Fachhochschulen
  • erwerben das (Fach-)Abitur auf dem zweiten Bildungsweg.

Sie sind aktive Menschen, die sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch und sozial engagieren und überdurchschnittliche Leistungen erbringen.

Zusätzlich zu dem Grundstipendium können

  • ein Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat
  • sowie eine Kinderbetreuungspauschale von 150 Euro pro Monat gezahlt werden, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-

Seit dem WS 2021/22 können sich Studierende der Künste auch über eine eigene Förderlinie bei der Hans-Böckler-Stiftung um ein Stipendium im Bereich der bildenden, angewandten und darstellenden Künste, der Musik, des kreativen Schreibens und der digitalen Kunst bewerben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die bestehende Einschreibung an einer deutschen Hochschule und ein bereits aufgenommenes künstlerisches Studium.

Grundlage für die Bewerbung für das Förderprogramm ist eine Online-Bewerbung, die Einsendung von Werkbeispielen sowie ein Auswahlgespräch in Berlin.

Pro Jahr stehen für Studierende aus dem Bereich der bildenden, angewandten und darstellenden Künste, der Musik, des kreativen Schreibens und der digitalen Kunst 15 Plätze zur Verfügung. Bewerbungen sind bis zum 14. November 2022 erbeten.

Weitere Informationen zur Bewerbung und zum Programm unter: www.boeckler.de/de/boeckler-stipendien-kunst-33523.htm


Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr rund 1200 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten sowohl in Universitäten als auch in Fach-/ Hochschulen im Inland.

Erwartet wird von den Stipendiatinnen und Stipendiaten:

  • hervorragende Studien- beziehungsweise
  • wissenschaftliche Leistungen
  • gesellschaftliches Engagement
  • politisches Interesse 

Außerdem wird erwünscht, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung:

  • Ökologie
  • Nachhaltigkeit
  • Demokratie
  • Menschenrechte
  • Selbstbestimmung
  • Gerechtigkeit.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Marco Rieckmann oder Professorin Doktorin Gabriele Dürbeck


Folgende Kriterien sollten Promovierende erfüllen:

  • Ein überdurchschnittliche Abitur- und Studienabschlüsse vorweisen können
  • Der promotionsbefähigende Abschluss liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück.
  • Promotionsvorhaben haben eine klare Zielvorstellung über:
    • den aktuellen Forschungsstand in Ihrem Themenfeld
    • inhaltliche und methodische Zugänge zur erfolgreichen Bearbeitung des Themas 
    • Exposé spiegelt den Erkenntnisstand und die wissenschaftliche Kompetenz wider und überzeugt auch sprachlich und stilistisch
    • Doktormutter bzw. der Doktorvater ist mit dem Exposé und der Bewerbungsabsicht vertraut
  • Identifizierung mit den von der Konrad-Adenauer-Stiftung vertretenen Werten, politischen Inhalten und Themen und sind dazu bereit, diese in der Gesellschaft zu vertreten.
  • Gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein äußert sich in regelmäßigem ehrenamtlichem Engagement:
    • im politischen,
    • sozialen
    • kirchlichen
    • kulturellen Bereich bzw. der Bereitschaft, solches im Rahmen einer Förderung wieder zu intensivieren
  • Eine aktive Beteiligung an der ideellen Förderung:
    •  Besuch der Seminare vom KAS 
    • die Mitgestaltung des Seminarprogramms
    • regelmäßige, engagierte Mitarbeit in den Veranstaltungen der Hochschulgruppen.
  • Austausch mit anderen Sprach- und Kulturkreisen
  • Für das Promotionsvorhaben oder ein künstlerisch orientiertes Aufbaustudium können wichtige Auslandsaufenthalte bezuschusst werden.

Für Studierende können:

  • Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen und die als ordentliche Studierende an staatlichen/staatlich anerkannten deutschen Hochschulen:
    • an pädagogischen Hochschulen
    • an Hochschulen für bildende Künste und Musik
    • an der Fernuniversität Hagen (nur Vollzeit-Studenten)
    • an Fachhochschulen (Hochschulen, die entsprechend dem Landeshochschulgesetz gefördert werden)
    • an Hochschulen des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden
  • Nicht älter als 35 Jahre sind
  • duale Studiengänge können gefördert werden, wenn das Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Vollzeit absolviert wird. Letzteres ist mithilfe der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
  • als Bewerber für die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA): Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen; empfohlen wird eine Bewerbung bis zum 4. Fachsemester (Bachelor/Staatsexamen)
  • Studienaufenthalte im Ausland können bis zu zwei Semester finanziell unterstützt werden. Alle Leistungen werden als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse gewährt.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Peter Nitschke


Um ein Promotionsstipendium können sich in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen) bewerben.

Voraussetzung für ein Promotionsstipendium ist ein hervorragender Studienabschluss sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Es existieren für DoktorandInnen unterschiedliche Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden. Sie können sich nur für eines der Stipendien bewerben. Für weitere Informationen der verschiedenen Stipendienformen schauen Sie doch gerne auf der Webseite, indem Sie den Button unten drücken.

Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich inländische und ausländische Studierende aller Fächer bewerben. Sie müssen an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Die Hochschule kann eine Universität oder eine Fachhochschule sein. Sie muss entweder staatlich oder staatlich anerkannt sein. Voraussetzungen für ein Studienstipendium sind sehr gute fachliche Leistungen sowie der Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung. Sie müssen im Rahmen der Regelstudienzeit studieren.

Es können auch Auslandsaufenthalte, wie:

  • Studienreisen
  • Konferenzbesuche
  • Auslandssemester
  • Pflicht-Auslandspraktika für die Stipendiatinnen Stipendiaten gefördert werden.

Das Stipendium wird bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerung) vergeben.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


Das Stipendium im Studienförderwerk besteht aus: 

  • Einem interdisziplinären Förderprogramm mit vielfältigen
    • wirtschaftlichen
    • gesellschaftlichen
    • politischen Themen

in denen "Unternehmerische Verantwortung" den roten Faden bildet und das viel Raum zur Mitgestaltung durch die Stipendiatinnen und Stipendiaten bietet.

Die Kriterien zur Bewerbung sind:

  • Noten im oberen Drittel des Leistungsspiegels im Fachbereich
  • Ehrenamtlich tätig – beispielsweise:
    • an der (Hoch)Schule (z. B. Fachschaft)
    • in einem Verein
    • einer Partei
    • einer religiösen Gemeinschaft
    • sozialen Einrichtung oder gemeinnützigen Organisation (mehr als passive Mitgliedschaft)
    • in der Nachhilfe, Jugendarbeit o. ä.
  • Teamplayerin oder Teamplayer in Gruppenarbeiten
  • Interesse an vielfältige Themen:
    • Gesellschaft
    • Politik
    • Wirtschaft

Einer erweiterten Unterstützung durch ehrenamtliche Vertrauenspersonen an den Hochschulorten; die Regionalgruppen bieten Raum und Ort für Projektentwicklung, Austausch in Peer-Coaching-Gruppen und vieles mehr.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta:-/-


Das Stipendium im Studienkolleg besteht aus:

  • Einem Bildungsangebot mit Veranstaltungsformaten:
    • einwöchigen Akademie
    • der Leadership-Werkstatt
    • praxisnahen Seminaren
    • Workshops
  • Einer erweiterten Unterstützung durch ehrenamtliche Vertrauenspersonen an den Hochschulorten; die Regionalgruppen bieten Raum und Ort für Projektentwicklung, Austausch in Peer-Coaching-Gruppen und vieles mehr

Die Kriterien zur Bewerbung sind:

  • Noten im oberen Drittel des Leistungsspiegels im Fachbereich
  • Ehrenamtlich tätig – beispielsweise:
    • an der (Hoch)Schule (z. B. Fachschaft)
    • in einem Verein
    • einer Partei
    • einer religiösen Gemeinschaft
    • sozialen Einrichtung oder gemeinnützigen Organisation (mehr als passive Mitgliedschaft)
    • In der Nachhilfe, Jugendarbeit o. ä.
  • Teamplayerin oder Teamplayer in Gruppenarbeiten
  • Interesse an vielfältige Themen:
    • Gesellschaft
    • Politik
    • Wirtschaft

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: Professor Doktor Wilfried Wittstruck



Die Studienstiftung fördert exzellente und besonders motivierte Doktorandinnen und Doktoranden mit weit überdurchschnittlichem Studienabschluss und wissenschaftlich anspruchsvollem Dissertationsprojekt. Jährlich werden etwa 350 Promovierende neu in die Förderung aufgenommen.

Kriterien zur Bewerbung sind:

  • ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von drei Jahren abschließbar ist
  • eine zielführende und dem Projekt sowie der Promovierenden oder dem Promovierenden angemessene Betreuung
  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • ein in der Promotions- oder Studienphase nachhaltig verfolgtes Engagement über die eigenen Belange hinaus sowie ein breites Interessenspektrum jenseits des fachlich Geforderten

Die Studienstiftung fördert zudem auch Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten prägen und gestalten die Gesellschaft dabei auf vielfältige Weise.

Sie können sich für ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden, wenn Sie:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule:
    • Universität
    • Fachhochschule
    • Kunst- und Musikhochschule

in Deutschland studieren oder

  • einen Teil oder Ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in der Schweiz absolvieren.

Ansprech-/Vertrauensperson an der Universität Vechta: -/-


In einer bundesweiten Ausschreibung vergibt die Joachim Herz Stiftung seit 2015 Fellowships für interdisziplinäre Forschung.

Die Fellowships richten sich an Doktoranden (w/m/d) und Postdocs, die mithilfe von fachübergreifenden Ansätzen biologische Forschungsfragen beantworten wollen. Ziel ist es, jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler den berühmten „Blick über den Tellerrand“ zu ermöglichen und sie gleichzeitig untereinander zu vernetzen.

Zu diesem Zweck erhalten die Add-on Fellows über einen Zeitraum von zwei Jahren bis zu 12.500 Euro für internationale Vernetzung und Weiterbildungen in einer jeweils anderen Fachrichtung – so können beispielsweise Biologen in die Mathematik und Modellierer in die Biowissenschaften eintauchen. Die individuell und flexibel angepasste Förderung ermöglicht Forschungsaufenthalte, Konferenzbesuche, Anschaffung von Hilfsmitteln wie Laptop oder Software-Lösungen und die Teilnahme an Fellowship-Treffen. Fellows mit Kindern können zusätzliche Mittel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beantragen.

Der Bewerbungszeitraum endete am 7. Juni 2022. Die nächste Ausschreibung ist für Frühjahr 2023 geplant.


Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung schreibt ihr Stipendienprogramm „The Krupp-Foundation Fellowship for Visiting Student Researchers at Stanford" aus. Sie lädt Promovierende im Bereich der Geisteswissenschaften ein, sich um eine Förderung für einen Aufenthalt an der Stanford University im Rahmen ihres Dissertationsvorhabens zu bewerben. Für folgende Fächer sind Bewerbungen möglich:
Anglistik, Amerikanistik, Germanistik, Geschichte, Judaistik, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaften, Philosophie, Religionswissenschaften, Spanische Philologie und Lateinamerikastudien, Theaterwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaften.

 

Die Krupp-Stiftung wird drei Stipendien für die Dauer von bis zu 6 Monaten vergeben. Das Stipendium beginnt Anfang Januar 2024 und ist mit 3.000 € monatlich dotiert. Für die Reisekosten und Visagebühren gewährt die Stiftung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023.

 

Informationen zum Programm sowie das Formular zur Online-Bewerbung finden Sie unter https://www.krupp-stiftung.de/the-krupp-foundation-fellowship-for-visiting-student-researchers-at-stanford.