Promovieren in Vechta
Was sind die notwendigen administrativen Schritte?
Momentan besteht an der Universität Vechta die Voraussetzung zur Individualpromotion. Aber was genau bedeutet das?
- Das Thema Ihres Forschungsvorhabens wählen Sie selbst (mit Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Betreuer)
- Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer suchen Sie sich vor Beginn der Promotion selbst aus
- Das Fach, in dem Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer lehrt, ist Ihr Promotionsfach
Eine Übersicht über diese Fächer und über die verschiedenen Doktorgrade, die in diesen Fächern verliehen werden, finden Sie im Anhang der Promotionsordnung von 2010. In den neuen Ordnungen (von 2020) gibt es so eine Auflistung nicht. Hierfür müssen Sie im Fach selber noch einmal nachfragen. Generell gilt, wenn es ein akkreditierter Masterstudiengang an der Universität Vechta gibt, darf darin promoviert werden.
Seit 2020 haben alle Fakultäten (I, II, III) ihre eigene Promotionsordnung mit ein paar Abänderungen im Vergleich zu der Promotionsordnung im Jahr 2010.
Sie können schriftlich einen Antrag stellen, die sie nach der neuen Ordnung prüft. Dies gilt, wenn Sie in einer der Fakultäten vor 2020 angefangen haben zu promovieren. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Downloadseite unter dem Punkt Promotion_Ordnungen.
Um zu den Promotionsordnungen zu gelangen, folgen Sie bitte den Button, welcher Sie auf unserer Downloadseite führt.
Um an der Universität Vechta promovieren zu können, müssen Sie in der Regel einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss (Master, Magister, Universitäts-Diplom, 1. Staatsexamen Lehramt Sek. II/Gymnasium oder ein als vergleichbar anerkannter ausländischer Abschluss) mit mindestens der Note „gut“ haben. Außerdem sind in der Regel 300 ECTS vorzuweisen (Ausnahmen werden in der Promotionsordnung § 4 aufgelistet).
Wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss haben:
- Fachhochschule-Diplom,
- 1. Staatsexamen für Lehramt Grund-, Haupt-, Realschule/Sek. I)
Haben Sie die Möglichkeit, eine Promotionszulassungsprüfung (§ 5 Promotionsordnung) zu beantragen. Wenden Sie sich dafür bitte an unserer Zentral-E-Mail-Adresse.
Sie können einen Antrag auf Zulassung zur Promotion entweder via E-Mail oder postalisch senden. Einen Antrag auf Promotion kann jederzeit gestellt werden.
Zum vollständigen Zulassungsantrag gehören folgende Unterlagen (nur nach Eingang beginnen Sie Ihre Promotion):
- den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Promotion
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf
- amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse der promotionsberechtigenden Hochschulabschlüsse (Master/Diplom/Magister)
- befürwortende Erklärung einer Professorin oder eines Professors der Universität Vechta (in der Regel der zukünftigen Betreuerin oder des Betreuers)
- Name/n der vorgesehenen Betreuerin oder Betreuers und ggf. der Zweitbetreuerin oder des Zweitbetreuers
- bei Kooperationspromotion bitte die kooperierende Hochschule (mit Fachbereich/Institut sowie vorgesehene Betreuerin oder Betreuer) angeben (gegebenenfalls ist hierfür im Vorfeld ein entsprechender Kooperationsvertrag mit dieser Hochschule abzuschließen: Bitte kontaktieren Sie das Graduiertenzentrum)
- Darstellung des Vorhabens (Exposé) mit Unterschrift der Betreuerin oder des Betreuers (Hinweise zur Abfassung im Anhang des Zulassungsantrags)
- Erklärung, dass Sie sich nicht in einem schwebenden Promotionsverfahren befinden oder ein Promotionsverfahren nicht bestandenen haben
- Erklärung über die Aushändigung und Kenntnisnahme der Promotionsordnung
- Betreuungsvereinbarung (diese kann bis zwei Monate nach erfolgter Zulassung mit der Betreuungsperson abgeschlossen und zur Akte nachgereicht werden)
All diese Unterlagen können Sie von unserer Downloadseite entnehmen, welche Sie über den Button erreichen.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und sie alle Anforderungen erfüllen, werden Sie von dem Promotionsbeauftragten oder den Promotionsbeauftragten der jeweiligen Fakultät, schriftlich zur Promotion zugelassen.
Die Promotionsordnung der Universität Vechta schreibt vor, dass Sie für die Zeit Ihrer Promotion, das heißt von der Annahme als Doktorandin oder Doktoranden bis zur Disputation, an der Universität immatrikuliert sein müssen. Nach der Zulassung zur Promotion wird Ihr Antrag automatisch an das Immatrikulationsamt weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Informationen zur Immatrikulation, insbesondere zur Entrichtung Ihres Semesterbeitrags. Wenn nichts anderes im Zulassungsantrag vermerkt wurde, werden Sie in das laufende Semester immatrikuliert.