Begutachtung und Auslegung
Die Begutachtung der Dissertation sollte in der Regel nicht länger als vier Monate dauern. In den Promotionsordnungen seit 2020 wird eine Zweitgutachterin oder einen Zweitgutachter passend zum Dissertationsprojekt gewählt.
In dieser Zeit werden (mindestens) zwei Gutachten zu der Arbeit erstellt, die sich intensiv mit:
- Der Forschungsfrage
- Der wissenschaftlichen Qualität
- Der Methodik
- Der Relevanz auseinandersetzen.
Wenn die Arbeit den Anforderungen entspricht, wird in den Gutachten vorgeschlagen, die Arbeit anzunehmen, und eine schriftliche Note festgelegt. Sollte die Arbeit nicht den Anforderungen entsprechen und (schwerwiegende) Mängel aufweisen, besteht die Möglichkeit, sie zur Überarbeitung zurückzugeben oder aber ganz abzulehnen.
Nachdem die Gutachten fertiggestellt sind, werden sowohl die Arbeit als auch die Gutachten hochschulöffentlich (zumeist im Sekretariat des Faches) für zwei Wochen ausgelegt. Dadurch wird der Scientific Community die Möglichkeit gegeben, diese neue wissenschaftliche Leistung und ihre Bewertung zur Kenntnis zu nehmen. Daneben erhält auch die Doktorandin oder der Doktorand Einsicht in die Gutachten, um sich gegebenenfalls mit darin enthaltener Kritik im Rahmen der Disputation inhaltlich auseinandersetzen zu können.