Wie bezahle ich meine Promotion?
Grundsätzlich sind Sie selber dafür zuständig, sich um die Finanzierung Ihrer Doktorarbeit zu kümmern. Die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch eine Stelle bekommen.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Promotionsphase zu finanzieren.
Beispiele wären:
- Qualifikationsstellen, die als wissenschaftliche Mitarbeiter ("Mittelbau") den Professorinnen oder Professoren jeweils zugeordnet sind
- Bezahlt wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), zumeist in der Entgeltgruppe (E) 13, für Postdocs gegebenenfalls auch E 14. Natürlich handelt es sich zumeist um (oft auf 3 Jahre) befristete Teilzeitstellen, die neben der eigenen Lehre auch "Zuarbeit" für die/den Professor/in beinhalten
- Um aktuelle Stellen zu finden, folgen Sie bitte diese Seite.
- Stipendium der Universität beziehungsweise seitens eines Begabtenförderungswerke. Weitere Informationen können Sie auf dieser Seite entnehmen.
- Externe Stelle, wo sie "nebenher" promovieren und den Broterwerb ganz anders, auch außerhalb der Wissenschaft, bestreiten.
Es wird für Promotionsstudierende (wie für andere Studierende auch) ein Semesterbeitrag für:
- Verwaltungskosten
- Studentenwerk
- AStA
- Semesterticket (beinhaltet unter anderem regionalen Bahn-Nahverkehr in ganz Niedersachsen) erhoben.
Die Begründung liegt darin, dass neben der Infrastruktur der Universität auch personelle Betreuungs- und Prüfungsleistung in Anspruch genommen wird. Neben der Sicherung regionaler Mobilität durch das Semesterticket erlaubt der "Studierenden-Status" auch die Inanspruchnahme der Mensa zum vergünstigten Tarif.
Der jeweilige Semesterbeitrag ist für die Dauer der Einschreibung jeweils fristgerecht mit der Rückmeldung für das folgende Semester im Voraus zu zahlen. Weitere Informationen zur Zusammensetzung und Höhe des Semesterbeitrages. Hier können Sie auch Informationen erhalten, wann und wie Sie sich eventuell beurlauben können oder wie Sie das Geld zurückerstattet bekommen, falls Sie bereits exmatrikuliert sind.
Interne Fort- und Weiterbildungen
Grundsätzlich sind Fort- und Weiterbildungen, dievon der Universität Vechta angeboten werden, für alle Promovierende kostenfrei.
Externe Fort- und Weiterbildungen
Beschäftigte und Nicht-Beschäftigte Promovierende werden die Teilnahmen an externen Fort- und Weiterbildungen grundsätzlich ermöglicht. Sie sind automatisch Mitglieder des Graduiertenzentrums und können hierüber pro Haushaltsjahr Zuschüsse für die Teilnahmen beziehen:
- 50% der Gesamtkosten
- Reisekosten
- Übernachtungskosten
- Ohne Verpflegung
- Ohne Tagegelder
- Maximal 200 € Inland,
- Maximal 400 € Ausland
Das entsprechende Formular finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles: Antrag auf Reisekostenzuschuss.
Tagungsbesuche zählen nicht als externe Fort- und Weiterbildungen und werden nicht von der entsendeten Einrichtung bezahlt. Beschäftigte, wie auch Nicht-Beschäftigte Promovierende können sich pro Haushaltsjahr auf ein Zuschuss bewerben. Hierfür ist der Nachweis einer aktiven Teilnahme der Tagung notwendig:
Für eine nicht aktive Teilnahme können sich Mitglieder des Graduiertenzentrums außerdem bewerben. Das Kontingent ist hier allerdings nicht gleich wie bei aktiven Teilnahmen und kann schneller erschöpft werden. Hier gilt, wie auch für aktive Teilnahmen:
Das entsprechende Formular finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles: Antrag auf Reisekostenzuschuss. |
Um Ihre Promotion erfolgreich abzuschließen, müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen. Die für Sie zutreffende Promotionsordnung legt in der Regel genau fest, wie dies geschehen kann.
Es gibt nur wenige Forschungsförderorganisation, die den Druck von Dissertationen mit Zuschüssen fördern. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Institutionen, die den Druck von Dissertationen fördern oder fachspezifische Fördermöglichkeiten zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten bieten:
- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Dissertation nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (Voraussetzung: Höchstnote)
- Die VG Wort gewährt Druckkostenzuschüsse für spezialisierte Arbeiten (Monographie, Text- und Gesamtausgabe, Quellenpublikation, Fachwörterbuch, bedeutsame Fachbibliographie, Übersetzung ins Deutsche etc.)
- Die FAZIT-Stiftung bietet eine fachübergreifende Förderung für Dissertationen und Habilitationsschriften im Falle einer finanziellen Notlage.
- DieGeschwister Boehringer Ingelheim Stiftung vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Werke aus dem Bereich der Geisteswissenschaften (Voraussetzung: summa/magna cum laude).
- Die Herbert und Elsbeth Weichmann Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen, für wissenschaftliche Veranstaltungen.
Die KFN bietet einen Antrag für eine Abschlussförderung zur Sicherstellung von Promotionsabschlüssen.
Voraussetzung ist, dass die Dissertation innerhalb der nächsten sechs Monate ab Beginn der Förderung eingereicht werden kann (gemäß Prognose der Betreuerin bzw. des Betreuers) und die Gründe der Verzögerung nicht im Voraus planbar oder abzusehen waren (zum Beispiel bei empirischen Arbeiten, fehlendem beziehungsweise erschwertem Quellenzugang, Geräteausfall oder ähnliches).
Anträge können formlos gestellt werden. Eingereicht werden müssen:
- ein tabellarischer Lebenslauf
- eine Kurzbeschreibung der auslaufenden Stelle
- Arbeitsprogramm und Ziele des Promotionsvorhabens
- Erreichte Stand der Arbeiten
- Gründe für die Verzögerung
- Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers beizufügen, das die Beantragung befürwortet und darlegt, dass die Arbeit innerhalb der Bewilligungslaufzeit (maximal sechs Monate) zum Abschluss gebracht werden kann.
Der Antragsteller muss begründen, weshalb für die Weiterführung unterstützende Mittel notwendig sind. Über den weiteren Fortschritt der Arbeit ist schriftlich zu berichten.
Die Förderungshöhe: Maximal sechs Monate Förderung mit dem Förderungshöchstsatz. Es gelten die Bedingungen der Graduiertenförderungsordnung der Universität Vechta.
Den KFN Antrag finden Sie auf unsere Downloadseite unter Promotion/Finanzielles.
Den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen werden an Herrn Gert Hohmann, Referat Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer, ab. Herr Hohmann wird den Antrag auf der nächsten KFN-Sitzung zur Entscheidung vorlegen. Die nächsten Termine für die KFN-Sitzung sind (Anträge müssen acht Tage vor dem jeweiligen KFN-Sitzungstermine eingereicht werden!):
50. Sitzung: 27. April 2022
51. Sitzung: 06. Juli 2022
52. Sitzung: 16. November 2022
53. Sitzung: 18. Januar 2023