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Exmatrikulation - Beendigung oder Abbruch Ihres Studiums

Wenn Sie Ihr Studium an unserer Universität beenden möchten oder müssen, beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich mit dem Formular Antrag auf Exmatrikulation (PDF) und geben dabei möglichst präzise den Exmatrikulationsgrund und das gewünschte Datum der Exmatrikulation (entsprechend oben rechts das betreffende Semester) an. Bitte sorgen Sie dafür, dass zu diesem Zeitpunkt Ihre aktuelle Adresse und Kontaktdaten im Online-Service hinterlegt sind, damit letzte Bescheinigungen als auch ggf. Ihr Zeugnis korrekt versendet werden. Die zweite Seite beinhaltet einen ggf. erforderlichen Erstattungsantrag. 

Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Meist genügt die Übersendung des digitalen Antrags über das Kontaktformular. Nur, wenn Sie bereits für das Folgesemester zurückgemeldet sind und mit der Exmatrikulation auch eine Erstattung beantragen oder die Exmatrikulation zu einem anderen Zeitpunkt, z. B. dem Prüfungsdatum oder Beginn einer Ausbildung wünschen, reichen Sie den Antrag inklusive Ihrer UniCard auf dem postalischen Weg ein. Liegt die UniCard nicht dem Antrag bei, exmatrikulieren wir Sie ohne weitere Rückfrage zum Ende des jeweiligen Semesters. 

Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie das Datum der Exmatrikulation in der Studienverlaufsbescheinigung im Online-Service sehen und diese ggf. als Nachweis verwenden. Eine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Bitte achten Sie ggf. auf das Fortbestehen Ihres Krankenversicherungsschutzes (§ 190 Abs. 9 SGB V).

Hinweis zu den Beiträgen, Gebühren und Entgelten: Nach § 19 Abs. 6 Satz 4 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) erhalten Studierende, die vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn die Exmatrikulation beantragen, bereits geleistete Abgaben und Entgelte erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Studierenden innerhalb dieser Frist ihre letzten Prüfungsleistungen abgelegt haben. In Bezug auf gezahlte Langzeitstudiengebühren wird entsprechend verfahren. Für die Erstattung des gesamten Semesterbeitrages ist grundsätzlich die Rückgabe der UniCard erforderlich.

Fragen zur Exmatrikulation stellen Sie bitte an das Immatrikulationsamt über das Kontaktformular.

Sie beenden Ihr Studium im laufenden Semester mit dem Ablegen der letzten Prüfung:

Gemäß § 19 NHG Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 (Niedersächsisches Hochschulgesetz) hat die Exmatrikulation zu erfolgen, wenn eine Abschlussprüfung (die letzte Prüfung in Ihrem Studiengang) bestanden ist. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist dann für dieses Studium nicht mehr möglich.

Achtung: Sieht der Studiengang ein Kolloquium vor, zählt auch dieses als Prüfungsleistung.

Nach Ablegen der letzten Prüfung beantragen Sie umgehend schriftlich die Exmatrikulation mit dem Formular*: Antrag Exmatrikulation (PDF). Die Exmatrikulation kann, unabhängig von noch ausstehenden Noten, bereits beantragt und erfasst werden. 

Den Antrag auf Zeugnisausstellung finden Sie auf der Seite des Akademischen Prüfungsamtes.

*Übergang Bachelor-Master: Wenn Sie sich zum direkt folgenden Semester (in der Regel Übergang vom Sommersemester zum Wintersemester) für einen Masterstudiengang an der Universität Vechta bewerben, darf die Exmatrikulation nicht beantragt werden. Sie müssen sich durch Zahlung des Semesterbeitrages innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden.

 

 

Wenn Sie Ihr Studium an unserer Universität ohne Abschluss aus anderen Gründen beenden möchten oder müssen, beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich mit dem Formular Antrag auf Exmatrikulation (PDF)  und geben dabei möglichst präzise den Exmatrikulationsgrund an.

Gründe können z.B. sein

- Sie sind durch eine letzte Prüfung gefallen (endgültig nicht bestanden)
- Unterbrechung des Studiums
- Hochschulwechsel
- Endgültiger Abbruch des Studiums (Beginn Ausbildung oder ähnliches)
- Sonstiges

Sie können sich im Online-Service Ihren Leistungsnachweis bzw. Ihre Notenbescheinigung noch ein Jahr lang über Ihre Zugangsdaten anfordern und abspeichert. Die Notenbescheinigung können Sie auch ohne Auflistung von nicht bestandenen Module herunterladen. Bitte erledigen Sie dieses frühzeitig, bevor Ihr Uni-Mail-Account gelöscht wird.

Wenn Sie an eine andere Universität wechseln und dort das Studium fortsetzen, werden Sie voraussichtlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Akademischen Prüfungsamt benötigen. Bitte beantragen Sie diese ebenfalls frühzeitig formlos von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus.

 

Möchten Sie einen Studienpatz zurückgeben bzw. die Immatrikulation stornieren und damit eine Erstattung des Semesterbeitrages beantragen, so beachten Sie die Anleitungen in dem FAQ Rückgabe eines Studienplatzes unter FAQs Bewerbung & Studium.

Sollten Sie nach bereits erfolgter Exmatrikulation bzw. nicht erfolgter Rückmeldung wider Erwarten eine Prüfung im Folgesemester wiederholen müssen, setzen Sie sich bitte umgehend schriftlich über das Kontaktformular mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung, um die Exmatrikulation ggf. rückgängig zu machen.

Studierende, die an Prüfungen teilnehmen wollen, müssen eingeschrieben sein, das gilt auch für Abschlussprüfungen, selbst wenn es sich nur noch um einen letzten Prüfungsteil handeln sollte!

Beachten Sie aber bitte, dass Wiederholungsprüfungen zum Studienabschluss sich lediglich auf die zum Bachelorabschluss erforderlichen Prüfungen beziehen. Eine Prüfung, die im Zusatzbereich verbucht werden soll, muss in dem Semester abgelegt werden, in dem die letzte Prüfung für den Studiengang stattfindet. Eine Rückmeldung in das Folgesemester darf dann nicht mehr erfolgen, eine fehlgeschlagene Prüfung im Zusatzbereich darf in diesem Fall nicht wiederholt werden.

Die Zugangsdaten von Studierenden werden nach der Exmatrikulation automatisch nach Ablauf eines Jahres gelöscht. Zwei Wochen vor diesem Termin wird der ehemalige Studierende per E-Mail über die bevorstehende Löschung des Nutzerkontos informiert. Nähere Informationen zu den Zugangsdaten finden Sie auf der Seite des Rechenzentrums - Regelung zur Nutzung der IT-Dienste.

Beantragen Sie die Exmatrikulation zum Semesterende (31.03. oder 30.09.), ist die Rückgabe der UniCard in der Regel nicht erforderlich. Es genügt die Einreichung des digitalen Exmatrikulationsantrages - PDF über das Kontaktformular.

Ausnahmen: Sollten Sie eine Exmatrikulation vor Ablauf eines Semesters beantragen, so fügen Sie die UniCard dem Exmatrikulationsantrag auf dem Postweg in jedem Fall bei, da diese für die verbleibende Zeit bis Semesterende nicht mehr genutzt werden darf. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich schon für das Folgesemester durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückgemeldet haben und diesen Beitrag wieder erstattet bekommen.

Bleiben Sie sim Besitz der UniCard, bewahren Sie diese dennoch für eine eventuelle Stornierung der Exmatrikulation oder spätere Wiedereinschreibung eine gewisse Zeit auf.

Weitere Informationen zur Funktion und Verwendung der UniCard finden Sie auf der Seite des Rechenzentrums - UniCard.