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Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen

Anerkennung meint die Berücksichtigung von Kompetenzen, die an in- oder ausländischen Hochschulen erworben wurden. Als Anrechnung wird hingegen die Berücksichtigung von Kompetenzen bezeichnet, die außerhalb von Hochschulen, z.B. durch Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Berufstätigkeit erlangt wurden.

Hochschule oder Studiengang gewechselt?

Hochschule gewechselt und erworbene Kompetenzen mit an die Universität Vechta bringen? Studiengang gewechselt und Module mitnehmen? Gasthörmodule mit ins Studium nehmen? Das geht!

Hier finden Sie alle Infos zum Thema Anerkennung von Kompetenzen, die an einer deutschen Hochschule erworben wurden.

Kompetenzen aus dem Ausland mitgebracht?

Sie sind von einem Auslandsaufenthalt zurück, haben Prüfungsleistungen absolviert und interkulturelle Kompetenzen gewonnen?

Hier erfahren Sie, wie Sie im Ausland erworbene Kompetenzen an der Universität Vechta anerkennen lassen können.

Studieren mit Berufserfahrung?

Sie haben Kompetenzen außerhalb einer Hochschule erworben, z.B. im Rahmen einer Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Berufstätigkeit? Hier sind Sie richtig!

Sie sind Staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder Geprüfte*r Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen? Dann sind sogar pauschale Anrechnungen für Ihr Bachelorstudium möglich.

Hier bekommen Sie Informationen, wenn Sie außerhochschulische Kompetenzen anrechnen lassen möchten.

Bildnachweise: Hochschulische Anerkennung (telework/Pixabay), Anerkennung aus dem Ausland (motortion/AdobeStock), Außerhochschulische Anrechnung (idea/Pixabay)