Springe zum Inhalt

Informationen zum Praktikum im Bachelor Gerontologie

Im Rahmen des BA-Studiengangs Gerontologie absolvieren Sie ein achtwöchiges Praktikum (zehnwöchig bei Studienbeginn vor WiSe 2018/19) zur Erkundung und Vertiefung eines selbst gewählten Praxisfeldes. Dieser fachpraktische Ausbildungsanteil zielt neben dem exemplarischen Kennenlernen von gerontologischen Arbeitsfeldern auf den Erwerb beruflicher Handlungsqualifikationen im Rahmen eines wissenschaftlichen Studiums.

Das Praktikum ist Teil des Praxismoduls gyb019, das sich wie folgt zusammensetzt:

• Ableistung eines Praktikums.
• Teilnahme an dem Seminar zum Praktikum.
• Anfertigung eines Praktikumsberichts.
• Präsentation der Ergebnisse auf der Grundlage des Praktikumsberichts im Seminar zum Praktikum.

Der fachpraktische Anteil umfasst ein Vollzeitpraktikum, welches zwischen dem 2. und 3. oder dem 4. und 5. Semester in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Sommersemester absolviert wird. Die Dauer des Vollzeitpraktikums beträgt für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2018/19 acht Wochen, für Studierende mit Studienbeginn vor WiSe 2018/19 zehn Wochen. Dabei ist das Praktikum in einem zusammenhängenden Block abzulegen. Ausnahmsweise kommen auf Antrag eine Splittung auf zwei Praxisblöcke oder ein Teilzeitpraktikum bei entsprechender Verlängerung des Praktikumszeitraumes in Betracht, wenn Studierenden die Absolvierung des acht- bzw. zehnwöchigen Blockpraktikums in Vollzeit z.B. wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht möglich ist. Dies muss mit der Praktikumsbeauftragten abgestimmt und genehmigt werden.

Für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten auf das Praxismodul (§ 9 Abs. 3 RPO) gilt folgendes: 

  1. Eine Verkürzung des Pflichtpraktikums im BA Gerontologie um eine Woche kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung erfolgen. 
  2. Eine Verkürzung des Pflichtpraktikums im BA Gerontologie um zwei Wochen kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung und anschließender Tätigkeit in diesem Ausbildungsberuf erfolgen.
  3. Die Berufsausbildung bzw. die anschließende Tätigkeit im Ausbildungsberuf dürfen nicht mehr als drei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen.

Praxisfelder

Das Praktikum kann in unterschiedlichen gerontologischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Insbesondere kommen dabei in Betracht:

  • Stationäre, teilstationäre und ambulante Altenhilfeeinrichtungen,
  • Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Rehabilitation (Geriatrie, Geriatrische Rehabilitation, Gerontopsychiatrie etc.),
  • Einrichtungen/Angebote für alternde Menschen mit Behinderung,
  • Pflegestützpunkte, Seniorenberatungsstelle,
  • Angebote der offenen Seniorenarbeit (Senioren-Begegnungsstätten, Seniorennetzwerke, etc.), kommunale Altenhilfe- und Sozialplanung,
  • Institutionen der Seniorenpolitik u. – politikberatung (Parteien, Parlamentarische Arbeitsstellen, Interessenverbände),
  • Administrationen auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene,
  • Ambulante und stationäre Hospizdienste,
  • Seniorenwirtschaft (z.B. in Branchen wie Freizeit und Tourismus, Transport oder Gesundheit),
  • Non-Government-Organisationen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Seniorenbildungsangebot

Andere als die vorgenannten Praxisfelder können nur auf begründeten Antrag im Einzelfall genehmigt werden, sofern die Gleichwertigkeit gewährleistet ist. Dieses gilt auch für die Ableistung des Praktikums im Ausland. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte.

Anmeldung zum Praktikum und Bestätigung der Praktikumsstelle

Studierende des BA-Studiengangs Gerontologie müssen vor Beginn ihres Praktikums die Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte einholen. Der Antrag auf Zuweisung der selbst zu organisierenden Praktikumsstelle ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Praktikums einzureichen. Die Zuweisung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Für die Anerkennung des Praktikums ist darüber hinaus die Vorlage einer Praktikumsbescheinigung erforderlich, in dem die Praktikumsinstitution nach Abschluss des Praktikums die Absolvierung des Praktikums bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen am Ende der Seite zum Download bereit.

Praktikumsbörse im BA-Studiengang Gerontologie

 

Studierende haben die Möglichkeit, sich in einer Praktikumsbörse über Angebote zu Praxisstellen und Erfahrungen ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger in unterschiedlichen Praxisfeldern zu informieren. Dieser Ordner mit Bewertungen von Praxisstellen und weiteren Informationen kann im Sekretariat der Gerontologie (Magdalena Gelhaus - R 204 a) eingesehen werden. Um dieses Angebot laufend aktualisieren und erweitern zu können, sind wir auf die Unterstützung durch Sie als Studierende angewiesen.

 

Bildnachweis: Praktikumsbeauftragte (Peterschreiber.media/AdobeStock), Downloadcenter (iconimage/AdobeStock), Praktikumsbörse (Andrea Piacquadio/Pexels).