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Wege an die Uni Vechta
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Kindergarten und Schule

Wenn Sie planen, für eine längere Zeit in Vechta zu bleiben, z.B. weil Sie hier promovieren oder als Forscher oder Dozent*in arbeiten, und Ihre Kinder mitbringen möchten, können Sie hier Informationen zum Kindergarten- und Schulsystem in Deutschland finden.

Hinweis zur Impfpflicht

Seit dem 1. März 2020 gibt es in Schulen und Kindertagesstätten eine Impfpflicht zur Masernimpfung, die mit dem Beginn der Betreuung vorzuweisen ist. Dies liegt daran, dass Masern eine hochansteckende Erkrankung darstellen, die schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Ziel des Gesetzes ist es alle Kinder in Schulen und Kindertagesstätten vor dieser Erkrankung zu schützen. Genauere Informationen zu der Masernimpfpflicht finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

 

Kindergarten und Kindertagespflege

In Kindergärten werden Kinder zwischen drei und sechs Jahren von ausgebildetem pädagogischen Fachpersonal betreut und altersgerecht gefördert. Kinder unter drei Jahren können in einer Krippe betreut werden. In Kindergärten gibt es in der Regel drei verschiedene Betreuungsformen: die Teilzeitbetreuung (Halbtags, vormittags oder nachmittags), das verlängerte Vormittagsangebot (Betreuung bis nach dem Mittagessen) und die Ganztagsbetreuung. Die Kindergärten können unterschiedliche Träger und dadurch eine unterschiedliche pädagogische Ausrichtung haben, beispielsweise ist ein Kindergarten eines christlichen Trägers in der pädagogischen Ausrichtung an christliche Werte angelehnt. Sie sollten sich also Gedanken machen, was Ihnen an der pädagogischen Ausrichtung wichtig ist und dies mit in die Entscheidung für oder gegen einen Kindergarten einfließen lassen. Die verschiedenen Träger und pädagogischen Ausrichtungen können Sie beispielsweise der Seite kita.de entnehmen. Für die Betreuung in einem Kindergarten wird ein Beitrag von den Eltern erhoben.

Neben Kindergärten gibt es auch die Möglichkeit sein Kind in einer Kindertagespflege betreuen zu lassen. Diese Betreuungsform ist personenbezogen, die Kinder werden also von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Pflegeperson betreut. Auch hier werden Kostenbeiträge erhoben. Die genauen Kosten für Kindergartenplätze und Kindertagespflege könne Sie der Satzung des Landkreises Vechta entnehmen (Beträge für den Landkreis Vechta, Beiträge anderer Städte oder Landkreise können variieren). Dieser Kinderbetreuungskarte des Landkreises Vechta können Sie die Einrichtungen zur Kinderbetreuung im Landkreis entnehmen. Sie sollten sich rechtzeitig um einen Platz zur Kinderbetreuung kümmern, da diese sehr begehrt sind. Ihr Kind muss kein Deutsch sprechen, um in einem Kindergarten betreut zu werden.

 

Deutsches Schulsystem

In Deutschland haben Kinder zwischen sechs und 18 Jahren eine Schulpflicht und müssen daher eine Schule besuchen. Von 6 bis 10 Jahren besuchen Kinder die Grundschule, danach die weiterführende Schule (Sekundarstufe I) (10 bis 15/16 Jahren), die Kinder wechseln also von der Grundschule auf eine andere Schule. Auf welche Schule die Kinder nach der Grundschule gehen, entscheidet sich nach der Leistung der Kinder in der Grundschule und der Empfehlung der Grundschullehrer. Es gibt vier verschiedene Schulformen der Sekundarstufe I: Haupt-, Real-, Gesamtschule und Gymnasium. Um nach der Schule eine Hochschulberechtigung (Abitur) erlangen zu können, müssen die Kinder nach der Sekundarstufe I weiter zu Schule gehen. Es folgt die Sekundarstufe II, die gymnasiale Oberstufe oder die berufsbildenden Schulen (im Alter von 15/16 Jahren bis 18/19 Jahren), welche mit dem Abitur abgeschlossen werden kann.

Das heißt, dass die Kinder nicht zwangsläufig nach der Grundschule auf ein Gymnasium gehen müssen, sondern auch zunächst auf eine Realschule gehen können, diese erfolgreich abschließen (erweiterter Realschulabschluss) und dann auf ein Gymnasium wechseln können, um ihr Abitur zu machen. Die normale Schulzeit bis zum Abitur dauert insgesamt 13 Jahre. Sollten Sie Fragen zum Schulsystem in Deutschland haben oder eine Beratung in Ihrem speziellen Fall benötigen, helfen wir Ihnen im Welcome Centre gerne! 

Der Seite des Landkreises können Sie alle Schulen des Landkreises entnehmen. Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Viele nützliche Informationen zum Thema Schule und anderen Themen finden Sie in der Broschüre zum Downloaden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Broschüre ist in elf verschiedenen Sprachen verfügbar.

Im Landkreis Vechta besteht keine Möglichkeit zu mehrsprachiger Betreuung in Kitas oder Schulen. Solche Möglichkeit ist aber in den naheliegenden Städten Bremen und Osnabrück gegeben.

 

Hort 

Ein Hort ist eine Einrichtung, in der Grundschulkinder nach der Schule betreut werden. Daher dürfen alle schulpflichtigen Grundschulkinder den Hort nutzen. Häufig bekommen sie dort ein Mittagessen, machen ihre Hausaufgaben und können mit anderen Kindern spielen. Dabei werden sie von pädagogischem Personal betreut. Die Kosten für einen Hortplatz unterscheiden sich nach dem Träger, in der Regel belaufen sie sich durchschnittlich auf 70 – 150 € pro Monat zzgl. Essenskosten. Hortplätze sind sehr begehrt, sollten Sie Interesse an einem Hortplatz haben, sollten Sie sich frühzeitig um die Organisation kümmern. Eltern, die einen besonderen Bedarf haben, werden in der Regel bevorzugt. Um einen Hortplatz zu bekommen, müssen Sie zunächst einen Bedarfsbescheid beim Jugendamt beantragen, um zu bestätigen, dass Sie erwerbstätig sind, studieren oder eine Ausbildung machen. Die Bearbeitungszeit kann relativ lange dauern, daher sollten Sie sich wenn möglich ca. 3 Monate bevor die Betreuung starten soll um die Anmeldung kümmern. Das Welcome Centre unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Platz. Weitere Informationen zum Thema Nachmittagsbetreuung finden Sie auch auf der Seite kita.de.

 

Ferienbetreuung

In den Ferien sind die Kinder in der Regel zuhause, was für erwerbstätige Eltern ein Problem darstellen kann. Wenn Ihr Kind in Deutschland nach der Schule in einen Hort geht wird es dort auch in den Schulferien betreut. Zudem bietet die Stadt Vechta regelmäßig eine Ferienbetreuung für Kinder von erwerbstätigen Eltern an. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Stadt Vechta. In der Regel werden die Kinder von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr betreut, bei Bedarf ist auch eine Betreuung bis in den Nachmittag möglich. Sie sollten Sich rechtzeitig um eine Anmeldung bei der Ferienbetreuung kümmern, da die Anzahl der Plätze gering und sehr begehrt sind. Die Anmeldungen erfolgen über das Familienbüro Vechta, dort bekommen Sie auch genaue Informationen zu verfügbaren Angeboten und Plätzen sowie zu den Kosten. Die Kosten variieren je nach Träger der Ferienbetreuung.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen im Welcome Centre gerne zur Verfügung!