Sexuelle Belästigung ist laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) "ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, indem insbesondere ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird". Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Vergewaltigungen sowie sexuelle Bemerkungen oder auch das Zeigen von pornografischen Bildern. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext - Schutzlücken und Empfehlungen. Unter Mitarbeit von Eva Kocher und Stefanie Porsche)
Strafrechtlich relevant wird sexuelle Belästigung in Deutschland jedoch nur, wenn eine Person "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt" wurde. (Quelle: Strafgesetzbuch, §184i)
Auf den Seiten der Abteilung "WomenWatch" der Vereinten Nationen findet sich zudem eine Liste mit Beispielen verbaler, nicht-verbaler und physischer sexueller Belästigung. (Quelle: UN "Women Watch": What is Sexual Harassment")
Der Begriff der geschlechtsbezogenen Gewalt (gender-based violence, GBV) ist besonders im angelsächsischen Forschungsraum verbreitet (Hearn und Parkin 2001) und umfasst alle Formen von sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, sexuellem Zwang, Zwangsheirat und Stalking (SOAS University of London SOAS 2015). (Quellen: Hearn/Parkin (2001): Gender, Sexuality and Violence in Organizations; SOAS University of London (Hg.) (2019): Guidance to prevent and respond to gender-based violence on campus. Unter Mitarbeit von Equality and Diversity Office)
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) spricht unter Berufung auf das AGG § 3 in diesem Kontext von "sexualisierter Diskriminierung und Gewalt", darunter fallen "alle Verhaltens- und Handlungsweisen [...] die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden". Genauso wie bei "sexueller Belästigung" spielt die Herabwürdigung des Opfers durch eine Wortwahl oder Tat, die ein Machtgefälle zwischen Täter*in und Opfer herstellt, eine zentrale Rolle. (Quelle: bukof: Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen")
Karen Boyle hinterfragt 2018 in ihrer theoretischen Reflexion die häufige Gleichsetzung von "geschlechtsbezogener Gewalt" mit "Gewalt gegen Frauen" und plädiert für eine ausreichende Differenzierung der Zusammenhänge zwischen Geschlecht und Gewalt. (Quelle: Boyle, Karen (2018): What's in a name? Theorising the Inter-relationships of gender and violence. In: Feminist Theory 20 (1), S. 19-36)