Hochschulrat
Der Hochschulrat hat sieben Mitglieder, die von der Katholischen Kirche, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und dem Senat der Universität Vechta bestellt wurden.
Der Hochschulrat konstituierte sich erstmalig am 5. Mai 1995. Der aktuelle Hochschulrat setzt sich wie folgt zusammen:
Mitglieder | Dr. Josef Lange (Vorsitzender) |
Der Hochschulrat hat gemäß NHG die Aufgabe, das Präsidium und den Senat zu beraten.
Zudem hat er u.a. Stellung zu nehmen zu
• den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen der Universität Vechta,
• der Gründung von oder der Beteiligung an Unternehmen,
• den Entwürfen von Zielvereinbarungen und
• den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
Der Hochschulrat ist berechtigt, zu allen die Universität betreffenden Fragen Auskünfte vom Präsidium und vom Senat zu verlangen.
Die Mitglieder des Hochschulrats sind Angehörige der Universität Vechta.
Sie sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.