Letzte Aenderung: 18.05.2020
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Grundsatzbeschlüsse
MA Geographien Ländlicher Räume - Masterarbeit und Masterkolloquium
Zeitplan für die Abschlussphase des Studiums
Für die Anmeldung zur Masterarbeit hat der Prüfungsausschuss am 13. Dezember 2012 abweichend von § 21 Abs. 1 Satz 1 der gültigen Prüfungsordnung beschlossen, im Vorgriff auf die RPO 2012 (§ 8 Abs. 1 Satz 1) auch für die erste Kohorte des Studiengangs als Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit lediglich 62 CP zu verlangen.