Sie interessieren sich für das Thema Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen? Hier finden Sie die entsprechenden Anträge und alle Informationen für die Antragstellung. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Anerkennung und einer Anrechnung und wieso gibt es hierfür verschiedene Formulare?
- Hochschulische Kompetenzen, die Sie in einem (früheren) Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule (auch der Universität Vechta) erworben haben, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen per Antrag auf hochschulische Kompetenzen anerkannt werden.
- Außerhochschulische Kompetenzen, die Sie durch berufliche Tätigkeiten, Weiterbildungen etc. erworben haben, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen per Antrag auf hochschulische Kompetenzen angerechnet werden.
Übrigens finden Sie unter NEXUS auf den Webseiten der Hochschulrektorenkonferenz allgemeine Informationen und Definitionen zum Thema Anerkennung und Anrechnung.
Grundsätzlich finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen für das Thema Anerkennung und Anrechnung in der Zentralen Studiengangskoordination und in der Zentralen Studienberatung sowie bei den Prüfungsbeauftragten der Teilstudiengänge BACS und M.Ed.
Bachelor Combined Studies: Fächer | Prüfungsbeauftragte der Studienfächer BACS |
Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich allgemein | Koordination Profilierungsbereich |
Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich Päd. Psychologie | Prof. Dr. Martin Schweer |
Bachelor Combined Studies: Profilierungsbereich Erziehungswissenschaften | Benjamin Möbus |
Bachelor/Master Gerontologie | Studiengangskoordination BAG/MAG |
Bachelor/Master Management Sozialer Dienstleistungen | Studiengangskoordination BAMSD/MAMSD |
Bachelor/Master Soziale Arbeit | Studiengangskoordination BASA/MASA |
Profilierungsbereich Soziale Dienstleistungen | Koordination Profilierungsbereich |
Master of Education für Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen | Prüfungsbeauftragte der Studienfächer M.Ed. |
Master of Education: Bildungswissenschaften: Päd. Psychologie | Prof. Dr. Martin Schweer |
Master of Education: Bildungswissenschaften: Erziehungswissenschaften | Benjamin Möbus |
Master of Education: Profilierungsbereich allgemein | Koordination Profilierungsbereich |
Master Kulturwissenschaften | Studiengangskoordination MAKW |
Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen | Studiengangskoordination MATRM |
Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen: Profilierungsbereich | Koordination Profilierungsbereich |
Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen | Zentrale Studienberatung: Maria Goldberg |
Erworbene hochschulische Kompetenzen werden auf Antrag auf ein Modul der Universität Vechta anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Modul, auf das eine Anerkennung beantragt wird, ist Teil des Studienprogramms und der Prüfungsordnung im (Teil-)Studiengang, in den Sie eingeschrieben sind oder eingeschrieben werden möchten, oder ist Teil des Profilierungsbereichs.
- Die erworbenen Kompetenzen weisen keinen wesentlichen Unterschied zu den in dem Modul der Universität Vechta zu erwerbenden Kompetenzen auf.
Für Kompetenzen, die während des Studiums an der Universität Vechta im Zuge eines Auslandsaufenthalts erworben wurden, ist zusätzlich zum Anerkennungsantrag Anlage A zu nutzen; weitere Informationen unter Einen Semesteraufenthalt planen und Zurück an der Universität Vechta.
Die Absolvierung der Module / der Kompetenzerwerb wird durch folgende Belege nachgewiesen:
- Transcript of Records/Notenauszug
- Modulbeschreibungen der zur Anerkennung stehenden Module
Den Anerkennungsantrag reichen Sie bitte für das Sommersemester bis zum 15.11. des Vorjahres und für das Wintersemester bis zum 15.05. ein, damit Sie Ihren Bescheid bis Ende Januar bzw. Ende Juli erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen dauern kann; dies hängt u.a. von der Komplexität des Verfahrens und vom Umfang der beantragten Anerkennungen ab.
Für Studierende, die den Anerkennungsantrag im Rahmen einer Zulassung in ein höheres Fachsemester stellen, gelten andere Fristen und sind die Hinweise zur Höherstufung: Zulassung in ein höheres Fachsemesterzu beachten.
- Anerkennungsanträge sind modulbezogen zu stellen; das heißt Anerkennungen auf einzelne Modulteile sind nicht möglich.
- Füllen Sie den Antrag digital aus und unterschreiben Sie ihn (Scan der Unterschrift).
- Nutzen Sie ein PDF-Programm zur Bearbeitung.
- Versenden Sie den Antrag von Ihrer universitären E-Mailadresse, sofern vorhanden.
- Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Ansprechperson oder der*dem Prüfungsbeauftragten (siehe Übersicht oben).
- Profilierungsbereich: Stellen Sie je Ansprechperson einen separaten Antrag.
- Studiengänge BACS und M.Ed.: Stellen Sie je Teilstudiengang einen separaten Antrag.
- Kreuzen Sie an, falls der Anerkennungsantrag im Rahmen eines Teilstudiengangs-, Studiengangs- oder Hochschulwechsels gestellt wird, und informieren Sie sich zum Vorgehen.
- Kreuzen Sie an, falls der Anerkennungsantrag im Rahmen einer Höherstufung: Zulassung in ein höheres Fachsemester gestellt wird, und informieren Sie sich zum Vorgehen.
- Studiengänge M.Ed.: Nachdem der Antrag von der*dem Prüfungsbeauftragten abgezeichnet wurde, senden Sie diesen zur Unterzeichnung an den Prüfungsausschussvorsitzenden M.Ed..
- Senden Sie den genehmigten Anerkennungsantrag per E-Mail an das zuständige Prüfungsamt.
Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie sich hier über die Möglichkeiten und das Verfahren der Anerkennung von Kompetenzen informieren.
Bitte beachten Sie insbesondere die Empfehlung zum Abschluss einer „Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen“ vor Antritt des Auslandsaufenthalts.
Wenn Sie aus dem Ausland zurück sind, sollten Sie sich um die Anerkennung Ihrer Kompetenzen aus dem Ausland kümmern. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Für BAföG-Empfänger*innen stellt das Dezernat 3 – Studentische und Akademische Angelegenheiten die „Bescheinigung über anrechenbare Semester nach §15a BAföG“ aus. Wenn Sie einen Hochschulwechsel oder während des BA-Studiums an der Universität Vechta einen Studiengangs- oder Teilstudiengangswechsel vollzogen haben, laden Sie sich bitte von der o.g. Seite des Dezernats 3 den entsprechenden Vordruck herunter.
Auf den Webseiten der Zentralen Studiengangskoordination finden Sie die*den für Ihren Studiengang zuständige*n Koordinator*in.
Anerkennung/Anrechnung in Verbindung mit der Zulassung in ein höheres Fachsemester

Das Thema Anerkennung/Anrechnung interessiert Sie im Kontext einer Zulassung in ein höheres Fachsemester? Dazu finden Sie auf der Seite Höherstufung alle weiteren Informationen.
Bildnachweise: Merkblatt und Antrag auf Anerkennung (Vlad_Astanin/AdobeStock), Anerkennung von Kompetenzen aus dem Ausland (motortion/AdobeStock), Anerkennung von außerhochschulischen Kompetenzen (Gajus/AdobeStock), Anerkennung/Anrechnung im Rahmen (Prostock-studio/AdobeStock)