Lehramt an Grundschulen
Master of Education

Sie wollen Lehrerin oder Lehrer werden? Dann ist der Studiengang Master of Education (MEd) der Universität Vechta genau richtig: Ein moderner praxisorientierter Studiengang für das Lehramt an Grundschulen.
Schon seit über 175 Jahren werden in Vechta Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet. Der Masterstudiengang stellt die neue Form der Lehrerausbildung im Land Niedersachsen dar und löst damit die bisherigen Studiengänge mit dem Abschluss des ersten Staatsexamens ab. Die Universität Vechta ist Vorreiter bei der Umsetzung der europaweit anerkannten Studienabschlüsse Bachelor und Master gewesen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
Das neu strukturierte viersemestrige Masterstudium umfasst ein Kerncurriculum mit bildungswissenschaftlich-pädagogischen Kompetenzen und fachbezogenen Vertiefungen und Erweiterungen in der Didaktik und Fachwissenschaft in beiden Unterrichtsfächern. Im Studiengang werden in einem ungefähr fünfmonatigen Praxisblock an den Schulen und durch ein eigenständig zu gestaltendes Projektband, in dem forschendes Lernen aktiv eingeübt wird, die Verknüpfung von Theorie und Praxis erreicht.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die wissenschaftliche Masterarbeit.
Eckdaten
Titel/Abschluss | Master of Education (M.Ed.) |
---|---|
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginnn | zum Wintersemester |
Praktikum | Es muss während des Studiums ein Praxisblock von ungefähr 5 Monaten an einer Grundschule absolviert werden. |
ECTS | 120 |
Unterrichtssprache | |
Zulassung fuer Erstsemester
Für eine rechtzeitige Antragsprüfung und Einschreibung empfehlen wir Ihnen eine Bewerbung bis zum 15.07.2020, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt die Mindestvoraussetzungen für die vorläufige Zugangsberechtigung bzw. bereits Ihren Bachelorabschluss oder einen anderen entsprechenden Abschluss nachweisen können.
Ihr Antrag muss spätestens bis zum 30.09.2020 vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung kurz vor dem Ende der letzten Frist die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Bescheids sowie der Studierendenunterlagen bis zum Beginn der Lehrveranstaltungszeit nicht gewährleistet werden können.
Nachreichfrist für das Bachelorzeugnis bzw. den Nachweis des Abschlusses des vorangegangenen Studiums:
siehe die Informationen zur geplanten Neuregelung der vorläufigen Masterzulassung.
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungs- und Einschreibfristen
Infopräsentation zum Übergang in den M.Ed. (Stand 06/2020, PDF, ca. 7,7 MB)
Zugangsvoraussetzungen
- erfolgreich absolvierter Bachelorstudiengang Combined Studies oder gleichwertiger Studienabschluss mit mindestens 180 CP oder gleichwertigen Leistungen
- Fächerkombination gem. Nds. MasterVO-Lehr 2015 (oder Sondergenehmigung des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung für eine abweichende Kombination)
- erfolgreich absolviertes außerschulisches Praktikum von mindestens vier Wochen Dauer
- erfolgreich absolviertes schulisches Praktikum von mindestens vier Wochen Dauer
- mindestens 30 CP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften (mit Kompetenzen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Schulpädagogik und Didaktik, Lernprozesse und Lernmotivation, Diagnose und Förderung, Bildungsforschung)
- mindestens 55 CP pro Fach im vorangegangenen Bachelor-Studiengang, davon jeweils fachdidaktische Anteile zwischen 10 und 13 CP pro Fach:
10 CP: Mathematik, Musik, Sachunterricht, Sport
11 CP: Katholische Religion
12,5 CP: Deutsch, Englisch
13 CP: Gestaltendes Werken/Design
Alternativ (vorläufige Zulassung):
Bewerbung mit entsprechender Fächerkombination sowie mindestens 160 CP und spätestens am 30.09. eingereichter Bachelorarbeit
Zulassung fuer hoehere Semester
Informationen finden Sie hier.
Kosten und Finanzierung
Studieninhalte
Studienbeginn ab Wintersemester 2020/21:
1. Unterrichtsfach: 5 CP
2. Unterrichtsfach: 5 CP
Bildungswissenschaften: 30 CP
Profilierungsbereich: 5 CP
Praxisphase (inkl. Praxisblock an einer Schule): 35 CP
Projektband: 15 CP
Masterarbeit: 25 CP
gesamt 120 CP (CP = Credit Points)
Die Module des Profilierungsbereiches eröffnen individuelle thematische Vertiefungen, beispielsweise: Bildung und Diversität, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Vergleichende Bildungsforschung, Kooperation gesellschaftlicher Akteure im Kontext Schule.
Bitte beachten Sie auch die Präsentation zum Thema "Einführung in den Master of Education und die Praxisphase" im Rahmen der Auftakttage zum Wintersemester 2020/21.
Studienbeginn vor Wintersemester 2020/21:
1. Unterrichtsfach: 5 CP
2. Unterrichtsfach: 5 CP
Profilierungsbereich (inkl. Bildungswissenschaften): 30 CP
Praxisphase (inkl. Praxisblock an einer Schule): 35 CP
Projektband: 20 CP
Masterarbeit mit Masterkolloquium: 25 CP
gesamt 120 CP (CP = Credit Points)
Die Wahlpflichtmodule des Profilierungsbereiches eröffnen individuelle thematische Vertiefungen, beispielsweise: Anfangsunterricht (obligatorisch), Inklusion in der Frühen Bildung (obligatorisch), Bildung zur nachhaltigen Entwicklung, Migration und Bildung.
Ziele und Beruf
Der Masterabschluss qualifiziert für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und eine anschließende Lehrtätigkeit an Grundschulen sowie entsprechende Zweige an Gesamtschulen im Land Niedersachsen. Absolventinnen und Absolventen können zudem in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowohl auf kommunaler und regionaler als auch nationaler oder internationaler Ebene tätig werden.
Der Studienabschluss befähigt außerdem zu einer weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung (Promotion) in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Bildungswissenschaften.
Ordnungen und Anlagen
Die Ordnungen und Anlagen für die einzelnen Fächer (Modulverzeichnisse, Modulbeschreibungen, Übergangsordnungen etc.) finden Sie hier:
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Die Prüfungshinweise für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2014/15 informieren zusammenfassend über die wichtigsten Regelungen im Prüfungsverfahren an der Universität Vechta. Sie ersetzen nicht die Lektüre der untenstehenden Ordnungen und Anlagen sowie der Modulbeschreibungen.
Die Ordnungen und Anlagen für den Master of Education für das Lehramt an Grundschulen finden Sie untenstehend.
Studienbeginn ab WS 20/21 (vorbehaltlich der Akkreditierung)
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung (3. und 4. Änderung, Neubekanntmachung)
Prüfungsordnung Master of Education G (1. Änderung und Neubekanntmachung)
Studienverlaufsplan Master of Education G
Modulbeschreibungen:
Bildungswissenschaften
Masterarbeit
Praxisphase
Projektband
Für den Profilierungsbereich können alle Module genutzt werden, die für Studierende im Master belegbar sind.
Studienbeginn ab WS 19/20
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung (2. Änderung)
Prüfungsordnung Master of Education G (Stand zum Wintersemester 2018/2019)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen:
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase
Projektband
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen im Bereich Bildungswissenschaften sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Studienbeginn ab WS 18/19
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung (1. Änderung)
Prüfungsordnung Master of Education G (Stand zum Wintersemester 2018/2019)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen:
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase
Projektband
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen im Bereich Bildungswissenschaften sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Studienbeginn ab WS 17/18
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung (1. Änderung)
Prüfungsordnung Master of Education G (Stand zum Wintersemester 2016/2017)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase (Stand: 28.08.2018)
Projektband (Stand: 28.08.2018)
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen im Bereich Bildungswissenschaften sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Studienbeginn ab WS 16/17
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung (1. Änderung)
Prüfungsordnung Master of Education G (Stand zum Wintersemester 2016/2017)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen:
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase (Stand: 28.08.2018)
Projektband (Stand: 28.08.2018)
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen im Bereich Bildungswissenschaften sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Studienbeginn ab WS 15/16
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung
Prüfungsordnung Master of Education G
Prüfungsordnung Master of Education G (1. Änderung: Masterkolloquium)
Prüfungsordnung Master of Education G (2. Änderung: Studienverlaufsplan)
Prüfungsordnung Master of Education G (3. Änderung: Teilstudiengang Katholische Religion)
Prüfungsordnung Master of Education G (4. Änderung: Hospitationsprotokolle)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen:
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase (Stand: 28.08.2018)
Projektband (Stand: 28.08.2018)
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Studienbeginn ab WS 14/15
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Vechta
Zugangs- und Zulassungsordnung
Prüfungsordnung Master of Education G
Prüfungsordnung Master of Education G (1. Änderung: Masterkolloquium)
Prüfungsordnung Master of Education G (2. Änderung: Studienverlaufsplan)
Bitte beachten Sie zudem die Übergangsordnung aufgrund von Änderungen im Studiengang zum WiSe 2020/21!
Die Modulbeschreibungen der darin benannten Module der neuesten Prüfungsordnung finden Sie unter Studienbeginn ab WiSe 2020/21.
Modulbeschreibungen:
Masterarbeit inkl. Masterkolloquium
Praxisphase (Stand: 28.08.2018)
Projektband (Stand: 28.08.2018)
Für den Profilierungsbereich können neben den Pflichtmodulen sämtliche anderen BWM-Module, PBM-Module, die Sprach-Module und alle PB-Module, die auch für MEd-Studierende freigeschaltet sind, genutzt werden.
Fach/Faecher
Deutsch
Englisch
Gestaltendes Werken
Katholische Religion
Kunst
Mathematik
Musik
Sachunterricht
Sport
Kontakt
Allgemeine Fragen | Zentrale Studienberatung |
Spezielle Fragen (inkl. Quereinstieg ins Lehramt und Anpassungslehrgänge) | Zentrale Studiengangskoordination |
Studienfachspezifische Fragen | Studienfachberatung |
Prüfungsangelegenheiten | Prüfungsausschuss |
Prüfungsverwaltung | Akademisches Prüfungsamt |
Praktika | Koordination Praxisphase im Zentrum für Lehrerbildung |
Studentische Interessenvertretung | |
Profilierungsbereich | Koordination für den Profilierungsbereich |
Bewerbungen/Studierendenverwaltung | Immatrikulationsamt |
Internationales | International Office |
Anerkennung und Anrechnung
Sie möchten sich Kompetenzen aus einem früheren Studium an einer deutschen Hochschule (auch Universität Vechta) anerkennen lassen?
Sie haben ein Semester im Ausland studiert und dort Prüfungsleistungen erbracht, die Sie sich auf das hiesige Studium anerkennen lassen möchten?
Sie haben im außeruniversitären Bereich Kompetenzen erworben, die auch Inhalt des Studiums sind? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, diese auf Module im Studium anrechnen zu lassen.
Nähere Informationen, die erforderlichen Formulare und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.