Ergänzendes Studienangebot
Erweiterungsfächer im Master of Education

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie eine Lehrbefähigung für ein weiteres, in der Regel „drittes“ Unterrichtsfach erlangen. Das Erweiterungsfach kann für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen gewählt und parallel im jeweiligen Master of Education oder nach erfolgreicher Beendigung desselben studiert werden (berufsbegleitend oder während des Vorbereitungsdienstes).
Das Erweiterungsfach ist kein Studiengang, sondern ein ergänzendes Studienangebot in der Lehrer*innenbildung. Es setzt sich zusammen aus fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des betreffenden Teilstudiengangs im Bachelorstudiengang Combined Studies und des jeweiligen Teilstudiengangs im Master of Education für das Lehramt an Grundschulen (M.Ed. G) bzw. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed. HR).
Voraussetzung zur Wahrnehmung des ergänzenden Studienangebots ist, dass der Studiengang M.Ed. G oder M.Ed. HR oder ein vergleichbarer Studiengang mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach studiert wird oder bereits absolviert wurde.
Wer ein Erweiterungsfach außerhalb der Studiengänge M.Ed. G oder M.Ed. HR studiert, wird eigens für die Teilnahme an diesem ergänzenden Studienangebot eingeschrieben.
Eckdaten
Abschluss: Der erfolgreiche Abschluss des Erweiterungsfaches wird durch ein Hochschulzertifikat bescheinigt.
Regelstudienzeit: Es besteht keine Regelstudienzeit. Allerdings kann das Erweiterungsfach Musik nach Studienverlaufsplan binnen 3 Semestern abgeschlossen werden. Für die anderen Fächer gelten die entsprechenden Studienverlaufspläne im Bachelor Combined Studies und in den Masterstudiengängen of Education.
Studienbeginn: In der Regel zum Wintersemester. In Biologie, Gestaltendes Werken/Design und Sport ist die Aufnahme des Studiums auch zum Sommersemester möglich.
Zulassung fuer Erstsemester
Zugangsbeschränkungen: In dem jeweiligen ergänzenden Studiengang müssen ausreichende Ausbildungskapazitäten vorhanden sein. In dem betreffenden Fach eingeschriebene Studierende haben Vorrang.
Eignungsprüfungen: Englisch, Gestaltendes Werken/Design, Musik, Sport.
Fristen: Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 30.09.; für Biologie, Gestaltendes Werken/Design und Sport ist auch eine Bewerbung zum Sommersemester möglich. Hier liegt der Bewerbungsschluss am 31.03.
Nachreichfrist für das Bachelorzeugnis bzw. den Nachweis des Abschlusses des vorangegangenen Studiums:
siehe die Informationen zur geplanten Neuregelung der vorläufigen Masterzulassung.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen
- an der Universität Vechta im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach eingeschrieben sein oder
- an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Masterstudiengang oder einen diesem gleichwertigen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erfolgreich abgeschlossen haben oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss mit lehramtsspezifischem Schwerpunkt und mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erworben haben; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Konferenz der Kultusminister der Länder (www.anabin.de) festgestellt.
Zulassung fuer hoehere Semester
Es besteht keine Zulassung in höhere Fachsemester.
Anerkennungen von vergleichbaren Kompetenzen können beantragt werden.
Kosten und Finanzierung
Studieninhalte
Das ergänzende Studienangebot „Erweiterungsfach“ ist eine Zusatzqualifikation und setzt sich zusammen aus fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des betreffenden Teilstudiengangs im Bachelorstudiengang Combined Studies und im des jeweiligen Teilstudiengangs im Master of Education für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.
Ziele und Beruf
Schuldienst
Studienstruktur
Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches umfasst 65 Credit Points (CP)
Davon ausgenommen ist das Erweiterungsfach Musik, das aufgrund eines eigens modifizierten Studienprogramms 60 CP umfasst.
Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches setzt sich zusammen aus
- den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) in der B-Fach Variante im Bachelorstudiengang Combined Studies (60 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung und
- dem fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Modul des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen (5 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung.
Der Studienverlauf und die Prüfungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies und die Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen in Verbindung mit den jeweiligen Studienordnungen der Studienfächer geregelt. Das ergänzende Studienangebot Musik ist in einer eigenen Ordnung geregelt.
Ein Orientierungspraktikum, das Allgemeine Schulpraktikum, die Praxisphase, das Projektband, bildungswissenschaftliche Module, die Module des Profilierungsbereiches, eine Bachelorarbeit sowie eine Masterarbeit werden nicht erbracht bzw. absolviert.
Ordnungen und Anlagen
Zentrale Angelegenheiten werden in folgenden Ordnungen geregelt:
Studienangebot Erweiterungsfach für das Lehramt an Grundschulen: siehe Amtliches Mitteilungsblatt 29/2018
Studienangebot Erweiterungsfach für das Lehramt an Haupt- und Realschulen: siehe Amtliches Mitteilungsblatt 30/2018
Zu den Studienordnungen der einzelnen Teilstudiengänge und den Modulprüfungen siehe den Bereich "Fach/Fächer".
Zum WiSe 2020/21 werden die bisherigen Modulkürzel (z.B. GR-1) durch Modulidentifikatoren (z.B. grb001) ersetzt. In den Ordnungen und Anlagen ab WiSe 2020/21 sind diese bereits enthalten, für ältere Dokumente finden Sie hier eine Gesamtübersicht.
Fach/Faecher
Erweiterungsfächer im Rahmen des Master of Education für Grundschulen
- Deutsch (Germanistik) Bachelor / Master
- Englisch (Anglistik) Bachelor / Master
- Gestaltendes Werken/Design* (Designpädagogik) Bachelor / Master
- Katholische Religion (Katholische Theologie) Bachelor / Master
- Mathematik Bachelor / Master
- Musik (Musikpädagogik)
- Sachunterricht Bachelor / Master
- Sport* (Sportwissenschaft) Bachelor / Master
Erweiterungsfächer im Rahmen des Master of Education für Haupt- und Realschulen
- Biologie* Bachelor / Master
- Deutsch (Germanistik) Bachelor / Master
- Englisch (Anglistik) Bachelor / Master
- Erdkunde (Geographie) Bachelor / Master
- Geschichte (Geschichtswissenschaft) Bachelor / Master
- Gestaltendes Werken/Design* (Designpädagogik) Bachelor / Master
- Katholische Religion (Katholische Religion) Bachelor / Master
- Mathematik Bachelor / Master
- Musik (Musikpädagogik)
- Politik (Politikwissenschaft) Bachelor / Master
- Sport* (Sportwissenschaft) Bachelor / Master
* Studienbeginn auch zum Sommersemester möglich
Kontakt
Allgemein: Zentrale Studienberatung
Spezielle Fragen: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung
Fachspezifisch: Studienfachberatung
Prüfungsangelegenheiten: Prüfungsausschuss
Studentische Interessenvertretung: Fach/Fachräte
Anerkennung und Anrechnung
Sie möchten sich Kompetenzen aus einem früheren Studium an einer deutschen Hochschule (auch Universität Vechta) anerkennen lassen?
Sie haben im Ausland studiert und dort Kompetenzen erworben, die Sie sich auf das hiesige Studium anerkennen lassen möchten?
Sie haben im außeruniversitären Bereich Kompetenzen erworben, die auch Inhalt des Studiums sind? Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, diese auf Module im Studium anrechnen zu lassen.
Nähere Informationen, die erforderlichen Formulare und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.