Gasthörerschaft
Personen, auch solche ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, die an regulären Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können auf Antrag als Gasthörer/in aufgenommen werden.
Auswahl der Lehrveranstaltungen und Antragstellung:
Alle Informationen zum Gasthörerstudium finden Sie hier.
Ansprechpartnerin:
Maria Goldberg
Koordination Offene Hochschule
Email: maria.goldberg[at]uni-vechta[dot]de
Kosten:
Die Universität erhebt für die Aufnahme als Gasthörer/in nach den Vorschriften des Niedersächsischen Hochschulgesetzes eine Gebühr pro Semester, abhängig von Anzahl oder Umfang der Lehrveranstaltungen, zu denen die Aufnahme erfolgt. Die Fälligkeit tritt mit dem Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters ein.
Folgende Gebühren sind (nach entsprechender Zahlungsaufforderung) zu entrichten:
Bis 4 Semesterwochenstunden (in der Regel 2 Lehrveranstaltungen) müssen 50,00 € pro Semester gezahlt werden. Gasthörer/innen, die zwischen 5 und 10 Semesterwochenstunden belegen, zahlen 75,00 € pro Semester.