Sie verwenden einen veralteten Browser!Um zukunftsfähig zu sein, wurde unsere Webseite für die neuesten Technologien entwickelt.
Mit dem von Ihnen verwendeten Browser kann unsere Webseite nicht korrekt ausgeführt werden.
Springe zum Inhalt

Die Eignungsprüfung Sommer 2023 findet am 08.09.2023 statt.

Bewerberinnen und Bewerber für den Teilstudiengang Sportwissenschaft müssen eine besondere sportliche Befähigung nachweisen. Dies gilt auch für Bewerber in höhere Fachsemester. Nachgewiesen wird die Eignung in einer praktischen Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit, die nicht älter als 3 Monate sein darf.

Die Eignungsprüfung  ist als praktische Prüfung gestaltet, die sich in drei Bereiche gliedert. Dabei geht es jeweils um die

Demonstration der:

  • Ballspiel-und Mitspielfähigkeit,
  • Koordinationsfähigkeit,
  • allgemeine Ausdauerfähigkeit.

Beispielvideos

Wichtige Unterlagen im Überblick

Ab sofort können Sie den Antrag auf Zulassung zum  Eignungsprüfungstermin (08.09.2023) per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de senden. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 31.08.2023 im Sportsekretariat eingegangen sein.


Antrag auf Befreiung der Eignungsprüfung 2023

Auf Antrag können Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden, wenn

  • an einer Universität in der Bundesrepublik eine gleichwertige Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
  • im Abitur beim Leistungskurs Sport in der theoretischen und praktischen Abiturprüfung mindestens 8 Punkte erreicht wurden
  •  Sport im Abitur als Prüfungsfach gewählt und mindestens 11 Punkte erreicht wurden
  • sie  Studienortwechsler*innen mit bestandener Zwischenprüfung / bestandenem Vordiplom im Unterrichtsfach Sport / Studiengang Sportwissenschaft sind
  • sie Studierende in anerkannten Austauschprogrammen sind.

Entsprechende Belege in beglaubigter Kopie sind dem Antrag auf Befreiung von der Eignungsprüfung beizufügen.

Ab sofort bis zum 30.09.2023 können Sie den Antrag inkl. aller Unterlagen in einer zusammengeführten PDF-Datei per Email an eignungspruefung.sport@uni-vechta.de senden.

Fügen Sie zwecks Befreiung von der Sporteignungsprüfung ein ärztliches Attest über Ihre
Sporttauglichkeit und den Nachweis über den Befreiungsgrund bei.