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Bunte Stifte

Formales

Aufnahme

Das Promotionskolleg "Empirische Sicherheitsforschung" (ehemals "Person - Profession - Organisation") sieht zwei verschiedene Mitgliedschaften vor:

a) ein maximal einjähriger Probestatus, quasi eine vorläufige Aufnahme, die der Vorbereitung des Exposés dient, das von der Kollegleitung abgenommen werden muss.
b) die endgültige Aufnahme in das Kolleg erfolgt, wenn das Exposé angenommen wurde.

Die Aufnahme zur Probe können Promotionsinteressierte mittels eines aussagekräftigen Abtracts zu ihren Promotionsvorhaben beantragen. BewerberInnen müssen die Zulassungsbedingungen zu einer Promotion an der Universität Vechta erfüllen. 

Promotionsordnung der Universität Vechta

Literaturempfehlungen zum Einstieg

Zitierweise

Kooperationsvertrag

Ein formalrechtlicher Unterschied zwischen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland ist traditionell die exklusive Verankerung des Promotionsrechts an den Universitäten. Auch wenn an Fachhochschulen ausgewiesen geforscht wird - und zwar wegen des engen Praxisbezuges schwerpunktmäßig in der anwendungsbezogenen Forschung - ist dennoch in absehbarer Zeit von einem ausschließlichen Promotionsrecht der Universitäten auszugehen. Unter bestimmten Bedingungen und ggf. mit Auflagen konnten sehr gute FachhochschulabsolventInnen zwar schon immer eine Promotion an Universitäten anstreben- sie konnten hierbei bislang allerdings nicht gleichberechtigt durch ihre FachhochschulprofessorInnen betreut werden. Mit ihrer im Februar 2010 in Kraft getretenen Änderung der Promotionsordnung räumt die Hochschule Vechta diese Hürde unter bestimmten Bedingungen aus Weg: In der Forschung ausgewiesene FachhochschulprofessorInnen, mit deren Hochschule die Universität Vechta einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen hat, können eine Art "Eignungsüberprüfung" veranlassen der sie zur Zweit- und in begründeten Fällen zur Erstbetreuung von Promotionen berechtigt und somit den UniversitätsprofessorInnen der Hochschule Vechta in diese Hinsicht funktional gleich stellt. Die erste Hochschule, mit der die Hochschule Vechta solch einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, ist die Hochschule Hannover. Dieser Kooperationsvertrag wurde am Donnerstag den 15. April 2010 von der Präsidentin der Hochschule Vechta, Frau Prof. Dr. Assenmacher, und dem Präsidenten der Hochschule Hannover, Herr Prof. Dr. Andres, in Vechta unterzeichnet und regelt die Kooperationen der Universität mit der Abteilung Wirtschaft und Fakultät IV- Witschaft und Informatik und mit der Fakultät V- Diakonie, Gesundheit und Soziales der Fachhochschule Hannover. Im Rahmen des Kooperationsvertrages vereinbaren die Hochschulen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Promotionsförderung und - begleitung die Gründung gemeinsamer Promotionskollegs.

Kooperationsvertrag