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Statement des Präsidiums zum Umgang mit der Ehrendoktorwürde von Bischof Reinhard Lettmann angesichts der Studie zur Untersuchung zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster

 Dienstag, 19.07.2022

Reinhard Lettmann wurde 2008 die Ehrendoktorwürde der Universität Vechta für seinen Einsatz zum Erhalt und Ausbau der Universität Vechta als wissenschaftliche Einrichtung verliehen. Durch seine Unterstützung konnte 2006 die Fusion mit der katholischen Fachhochschule und die Einrichtung neuer Studiengänge vollzogen und das Profil der Universität ausgebaut werden. Dies mündete 2010 in der Umbenennung der Hochschule Vechta in Universität Vechta durch eine Änderung des NHG. Reinhard Lettmann war in diesen Jahren ein wichtiger Fürsprecher zur Stärkung des Hochschulstandortes Vechta und zur Realisierung möglicher Entwicklungsperspektiven.

Mit Bestürzung hat das Präsidium der Universität Vechta die Ergebnisse der Studie zur Untersuchung zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster zur Kenntnis genommen. Es verurteilt das Vorgehen Bischof Reinhard Lettmanns bei sexuellen Missbrauchsfällen in den Jahren seiner Amtszeit als Generalvikar und später als Bischof des Bistums Münsters aufs Schärfste.

Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium der Universität Vechta umgehend durch das eigene Justiziariat eine Prüfung zum Umgang mit der Ehrendoktorwürde eingeleitet, um eine mögliche posthume Aberkennung vor dem Hintergrund der in der Studie bekannt gewordenen Anschuldigungen zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Präsidium am 30. Juni 2022 vorgelegt und in der Präsidiumssitzung am 05. Juli 2022 beraten. Die im Jahr der Verleihung der Ehrendoktorwürde geltende Grundordnung sieht nach § 33 eine posthume Aberkennung nicht vor. Die Universität kann daher eine posthume Aberkennung der Ehrendoktorwürde nicht vornehmen.


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