Wohnen in Vechta

Eine private Wohnungsvermittlung finden Sie in der Oldenburgischen Volkszeitung (Informationen unter: www.ov-online.de), beim Allgemeinen Studierendenausschuss (Informationen unter:
www.asta-uni-vechta.de ) oder bei den städtischen Immobilienmaklern. Folgende Seiten können Ihnen zudem bei der Wohnungssuche von Nutzen sein:
http://wg-gesucht.de/ sowie die Facebookgruppen "Wohnungen Kreis Vechta" und "Flohmarkt Vechta".
Alternativ können Sie sich für ein Zimmer in einem studentischen Wohnheim bewerben. Da es zu Wartezeiten bei der Aufnahme in die Wohnheime kommen kann, sollten Sie die Bewerbung frühzeitig einreichen. Informationen zu den Wohnheimen in Vechta finden Sie hier.
Nützliche Tipps und Hinweise zum Leben in einem Studentenwohnheim finden Sie im Bielefelder Illustrierten Wohnheimwörterbuch (PDF 2,17 MB).
Lebenshaltungskosten
Die Mietkosten reichen derzeit von 170 Euro – ca. 350 Euro pro Monat. Bei einer Miete von 200 Euro ergeben sich in etwa Lebenshaltungskosten von 675 Euro.
Die folgende Auflistung führt die monatlichen Kosten auf, die Ihnen während eines Studienaufenthalts an der Universität Vechta entstehen und dient als Unterstützung für Ihre Budgetplanung.
Die hier dargebotenen Zahlen repräsentieren jedoch nur Richtwerte, die je nach Eigenbedarf abweichen können.
Verwendungszweck | Betrag |
Wohnheimzimmer (inklusive Heizung, Strom, Wasser) | € 200,- |
Verpflegung | € 180,- |
Kleidung | € 50,- |
Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung | € 80,- |
Studienunterlagen | € 60,- |
Telefon und Internet | € 55,- |
Freizeit und Sport | € 50,- |
Verkehrsmittel, da Sie ein Semesterticket haben | € 00,- |
Gesamt | € 675,- |
Zusätzlich fällt noch ein Semesterbeitrag in Höhe von € 382,70 (einmalig) pro Semester an (Stand: Sommersemester 2018). Bitte beachten Sie, dass sich die Semesterbeiträge von Semester zu Semester verändern können. Diese müssen vor jedem neuen Semester bezahlt werden und dienen der Rückmeldung der Studierenden. Im Semesterbeitrag enthalten ist auch das Semesterticket.
Auf folgenden externen Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland auf deutsch oder
englisch.
Hinweis
In Deutschland dürfen internationale Studierende (die nicht Bürger der EU sind) ohne Arbeitserlaubnis insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Bitte bedenken Sie, dass aus den Einnahmen keinesfalls ein ganzes Studienjahr finanziert werden kann.
Fördermöglichkeiten
Die Internetseiten des Scholarshipportals bieten Ihnen sehr gut aufbereitete Informationen für Stipendien und finanzielle Unterstützungsprogramme.