Tipp: Viele hilfreiche Angebote und Informationen für internationale Bewerberinnen und Bewerber finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbung

Studierende, die einen Abschluss an der Universität Vechta anstreben, können sich ausschließlich zum Wintersemester für das erste Semester einschreiben bzw. bewerben. Bewerbungen für ein Studium mit Abschluss sind ab Juni möglich.
Folgende Schritte sind für die Bewerbung erforderlich:
- Schauen Sie sich auf der Webseite der Universität Vechta das
Studienangebot an, um zu entscheiden, was Sie studieren möchten. Wenn Sie weitere Hinweise benötigen, vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung über Studienmöglichkeiten und Berufsaussichten in der
Zentralen Studienberatung.
- Informieren Sie sich im Vorfeld auf
anabin.kmk.org, ob Ihr Zeugnis die für den Hochschulzugang in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Bei Unklarheiten lassen Sie sich gerne im International Office beraten.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber aus China und Vietnam: Sie müssen bei der Bewerbung zusätzlich ein APS-Zertifikat vorlegen.
- Lassen Sie Ihr Zeugnis – sofern es nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist – von einer vereidigten Dolmetscherin/Übersetzerin oder einem vereidigten Dolmetscher/Übersetzer ins Deutsche übersetzen und die Kopien des Zeugnisses und der Übersetzung amtlich beglaubigen.
Hinweis für Geflüchtete, die fluchtbedingt keine Zeugnisse über ihre Hochschulzugangsberechtigung oder nur einfache Kopie vorlegen können: Informationen zu Ihren Optionen finden Sie hier.
- Als nicht-deutsche Staatsbürgerin bzw. nicht-deutscher Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen Sie für die Zulassung an der Universität Vechta einen der folgenden Deutschnachweise:
• mindestens DSH Stufe 2 oder
• TestDaF mit mindestens Niveau 4 in allen vier Bereichen oder
• Österreichisches Sprachdiplom DEUTSCH, Niveau C1 oder
• TELC C1 Hochschule oder
• Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom oder
• einen von der KMK als gleichwertig bewerteten Nachweis oder
• Nachweis eines abgeschlossenen Germanistikstudiums (nur möglich bei Bewerbungen für den Master Kulturwissenschaften).
Hinweis: Wenn Sie über keinen anerkannten Sprachnachweis, aber weit fortgeschrittene Sprachkenntnisse verfügen, kann ggf. auf Basis der Prüfung der individuellen Unterlagen eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, den Sprachnachweis nachzureichen - bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg Hannover: Sie benötigen ein anerkanntes B1-Zertifikat (z.B. TELC B1).
- Für zulassungsbeschränkte Fächer/Studiengänge müssen Sie sich bis zum 15.07. bewerben, für zulassungsfreie Fächer/Studiengänge können Sie sich in der Regel bis zum 30.9. einschreiben. Bitte prüfen Sie auf den
Webseiten der Studienprogramme, welche Bewerbungsfristen für Ihr jeweiliges Studienfach gelten.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg Hannover: Die Bewerbungsfrist für das Studienkolleg Hannover richtet sich nach den Terminen der Aufnahmeprüfung am Studienkolleg. Bitte kontaktieren Sie für Informationen das International Office.
- Sie können sich direkt bei der Universität online bewerben bzw. einschreiben (uni-assist wird durch die Universität Vechta nicht genutzt). Das Onlinebewerberportal wird jedes Jahr Anfang Juni auf der
Webseite des Immatrikulationsamts freigeschaltet. Am Ende der
Online-Einschreibung (bei zulassungsfreien Studiengängen) erhalten Sie eine Checkliste mit Dokumenten, die Sie per Post im Immatrikulationsamt einreichen müssen. Die
Bewerbung für zulassungsfreie Studengänge findet ausschließlich online statt.
- Bei einer erfolgreichen Bewerbung/Einschreibung werden Ihnen Ihre Studiendokumente an die in der Bewerbung angegebene Adresse gesendet. Rückfragen zu den Studiendokumenten, zum Bewerberportal und zum Stand der Bewerbung richten Sie bitte an den
Service Point.
- Gebühreninformation: Im Rahmen der Bewerbung für ein Bachelor- und Masterstudium wird keine Gebühr erhoben.
Hinweis für Bewerber*innen für das Studienkolleg: Gemäß § 13 Abs. 6 NHG und § 2 Abs. 4 der Allgemeinen Entgelt- und Benutzungsordnung (Amtliches Mitteilungsblatt 3/2005 S. 4 ff.) i. V. m. deren Anlage 2 (Preisliste, Amtliches Mitteilungsblatt a. a. O. S. 10 ff.) Abschnitt III Tabelle „Personalkostenpauschalen“ wird für die Dienstleistung „Beratung und Prüfung der Unterlagen für die Zulassung von Bildungsausländerinnen/Bildungsausländern (§ 18 Abs. 10 Satz 2 NHG) zum Studienkolleg Hannover“ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € erhoben. Von der Zahlung der Gebühr sind Teilnehmer*innen an studienvorbereitenden Angeboten der Universität Vechta sowie Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgenommen. Die gezahlte Gebühr wird auf entsprechenden Antrag erstattet, wenn innerhalb von 3 Jahren nach der Zulassung zum Studienkolleg ein Studium an der Universität Vechta aufgenommen wird.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das International Office.