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Kompetenz- und Scheinanerkennungen

Sehr geehrte Studierende,

gerne möchten wir mit Ihnen gemeinsam die Scheinanerkennung schnellstmöglich beantragen. Um dies in Ihrem Sinne erfolgreich anvisieren zu können, würden wir Sie bitten, die dafür nötigen Unterlagen (d.h. den Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie die diesbezüglichen Anlagen) vorzubereiten, d.h. wir möchten Sie bitten, uns die genannten Unterlagen vollständig ausgefüllt per Email zukommen zu lassen. Nach einer Prüfung werden wir diese, sofern die Unterlagen vollständig sind und unsere Zustimmung erhalten, an den Prüfungsausschuss weiterleiten.

In Ergänzung zu den Ausführungen und Hinweisen in dem Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen möchten wir Sie ferner, um den Prozess so einfach und effektiv wie möglich für alle Seiten zu gestalten, um folgendes bitten:

Bitte tragen Sie in allen dafür vorgesehenen Feldern die erbetenen Informationen ein. Achten Sie darauf, auch Ihre digitale Unterschrift zu ergänzen. Besonders relevant ist zudem der von Ihnen zu erbringende Vorschlag bezüglich der Anerkennung der Module Ihrer früheren Institution / früheren Universität in konkretem Bezug zu den Modulen der Universität Vechta entsprechend Ihrer jeweiligen Studienordnung (siehe Seite 2 des eigentlichen Antrages). Hinweise, worauf Sie bei Äquivalenzsetzung der Module achten müssen, finden Sie auf Seite 2 des Merkblattes zum Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzengerne unterstützen wir Sie diesbezüglich bei Fragen, wir würden Sie allerdings bitten, in jedem Fall einen Vorschlag zu erarbeiten.

Hier finden Sie für das Studienfach Erziehungswissenschaften die aktuelle Prüfungsordnung resp. Studienordnung sowie die verschiedenen Ordnungen im Kontext der Bildungswissenschaften und dem Master of Education für das Lehramt Grundschule sowie das Lehramt Haupt- und Realschule; auf Basis dieser Ordnungen sowie der einschlägigen Modulbeschreibungen können Sie unter Einbezug der Studienordnungen und Modulbeschreibungen Ihrer vorherigen Institution / Ihrer vorherigen Universität die Module herausarbeiten, die Ihnen angerechnet werden sollen. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die Module bezüglich der anvisierten Kompetenzen (nach Niveau und Inhalt) wesentlich übereinstimmen.

Es wäre schön, wenn Sie uns die genannten Unterlagen gesammelt in Form einer pdf-Datei zukommen lassen könnten, die sich wie folgt gliedert:

 I. Zuvorderst den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen – bitte ohne das Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen;

II. Anschließend die als Nachweise fungierenden Dokumente (insbesondere Transcript of Records / Notenübersicht, d.h. die Dokumente, aus welchem erkennbar wird, welche Module Sie in Ihrem bisherigen Studium erfolgreich absolviert haben und welche Noten Sie diesbezüglich erreichen konnten).

III. Weiterhin bitten wir Sie alle relevanten Passagen der Studienordnungen sowie der Modulbeschreibungen, die im Rahmen der Anerkennung von Bedeutung sind, d.h. Passagen aus den Modulbeschreibungen und Studienordnungen der Universität Vechta als auch Ihrer vorherigen Institution / Universität, zusammenzufügen und für uns einzureichen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung Ihrer Unterlagen nur vollzogen werden kann, wenn Sie alle die genannten Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Benjamin Möbus

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Studienorganisation.