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Einmalzahlung von 200 Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Informationen zum Verfahren für Studierende


Am 14. Februar 2023 ist – nachdem im Dezember 2022 im Bund das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) beschlossen hat und anschließend eine Musterrechtsverordnung für die Länder erarbeitet wurde – in Niedersachsen die Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO) veröffentlicht worden. Damit stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verfahren fest, und die Universität Vechta informiert Sie auf dieser Seite über den Umsetzungsprozess, in den auch die Universitäten involviert sind.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat angekündigt, dass eine Beantragung vom 15. März 2023 bis zum 30. September 2023 möglich sein wird.


Was ist die Rolle der Universitäten?

Die Universitäten stellen für das Verfahren die Daten der Studierenden bereit, die gemäß § 1 EPPSG antragsberechtigt sind. Im Sinne der Datensparsamkeit handelt es sich gem. § 3 Abs. 3 Nds. EPPSG-DVO um folgende Daten in verschlüsselter Form: Name, Vorname(n), Geburtsdatum der berechtigten Personen sowie ein Zugangscode, den wir Ihnen nach Plausibilisierung der zuständigen Landesbehörde im OnlineService zur Verfügung stellen. Ihre Daten sowie der Zugangscode dienen der sicheren Zuordnung Ihres Antrags auf der zentralen Antragsplattform.


Was ist Ihre Rolle als eingeschriebene*r Studierende*r oder Promovierende*r?

  • Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wer antragsberechtigt ist, und nutzen Sie im Zweifel für Ihren persönlichen Fall die Hotline des Ministeriums (Telefonnummer siehe unten im Abschnitt Nützliche Links und Anlaufstellen).
     
  • Informieren Sie sich auf dem Antragsportal https://www.einmalzahlung200.de darüber, wie Sie sich bei der Antragstellung identifizieren müssen. Sie benötigen nämlich ein BundID-Konto, das Sie schon im Vorfeld anlegen sollten, sowie zur Einrichtung des BundID-Kontos einen Online-Ausweis oder Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat. Zu allen Themen finden Sie Informationen, Anleitungen und Links in den FAQs des Antragsportals.
     
  • Wenn Sie keine der bequemen digitalen Möglichkeiten für die Einrichtung des BundID-Kontos nutzen können oder möchten, bieten wir eine Alternative an: Sie identifizieren sich uns gegenüber mit Ihrem gültigen Personalausweis und erhalten anschließend eine PIN, mit der Sie sich dann im Antragsportal identifizieren können. Zur Identifizierung ist Ihr persönliches Erscheinen an der Universität erforderlich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer PIN (auf S. 2 finden Sie Erläuterungen in deutscher und englischer Sprache). Bitte beachten Sie, dass der PIN-Brief frühestens ab dem vierten Werktag nach Ihrer persönlichen Identifizierung im OnlineService zur Verfügung steht.
     
  • Wenn Sie zur Antragstellung berechtigt sind, sehen Sie im OnlineService Ihren Zugangscode. Er erscheint gleich auf der Eingangsseite (Screenshot). Nähere Informationen zum Zugangscode finden Sie in deutscher und englischer Sprache hier.


Nützliche Links und Anlaufstellen:

Das Antragsportal https://www.einmalzahlung200.de:
Es ist vom 15. März 2023 bis zum 30. September 2023 für die Beantragung freigeschaltet, Sie finden dort ausführliche Informationen, insbesondere in den FAQs des Antragsportals. Beachten Sie bitte zusätzlich unsere obigen Hinweise zu Ihrer persönlichen Vorbereitung der Antragstellung.
An English version of the application portal for the 200-Euro one-off payment is available here.

FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Einmalzahlung für die Studierenden:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html

Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Einmalzahlung für die Studierenden:
0800 2623 003 (erreichbar dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag 8 bis 12 Uhr).


Rechtliche Grundlagen:

Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG: 
https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/BJNR235700022.html

Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Nds. EPPSG-DVO)
vom 7. Februar 2023, veröffentlicht am 14. Februar 2023 im Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2/2023:
https://www.niedersachsen.de/download/192585/Nds._GVBl._Nr._2_2023_vom_14.02.2023_S._7-14.pdf

Datenschutzerklärungen zum EPPSG


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Erstellt am 16. Februar 2023, zuletzt aktualisiert am 16.02.2023, 18:05 / 27.02.2023, 12:00 / 12.03.2023, 22:35 / 14.03.2023, 16:00 / 15.03.2023, 16:00 / 16.03.2023, 20:00

Graphik: db