Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Universität Vechta
Kontakt
E-Mail: info.schwerbehindertenvertretung[at]uni-vechta[dot]de
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Wilhelm Lohmann, Fon +49.(0) 4441.15 276, Raum: A 1
Stellvertreter
Dr. Martin Schwarz, Fon +49.(0) 4441.15 530, Raum: E 139b
Ralf Buttler, Fon +49.(0) 4441.15 435, Raum: S 003
Kerstin Stoltz, Fon +49.(0) 4441.15 727, Raum: H 107
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird von allen schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen der Universität Vechta für 4 Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist im November 2018.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung:
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung Schwerbehinderter in der Dienststelle zu fördern, ihre Interesse zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite stehen.
- Information und Anhörung in alle Personalangelegenheiten der Schwerbehinderten
Z.B bei Versetzung/Umsetzung , Beurteilung, Abmahnung, Kündigung. Teilnahme an Personalratssitzungen. - Persönliche Beratung von Schwerbehinderten
Z.B über Antragstellung beim Versorgungsamt, Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit, Probleme am Arbeitsplatz. - Beratung des Arbeitsgebers
- über Abbau von Vorurteilen, Hilfestellung durch Fachdienste, finanzielle Hilfen - Überwachungsaufgaben
Über die Einhaltung der für die schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze.
- Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. - Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten
- Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren.
Information der Schwerbehinderten
z.B. über Gesetzesänderungen, Nachteilsausgleiche.
Interessante Links:
- SGB IX
- Integrationsämter
- Seite der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist beratenes Mitglied im Senat.
Beauftragter des Arbeitgebers
N.N., Fon +49.(0) 4441.15 XXX, Raum: XXX
E-Mail: N.N.
Der Arbeitgeber hat nach § 98 SGB IX einen Beauftragten der ihn in allen Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen verantwortlich vertritt.
Aufgaben des Beauftragten:
- Das die Beschäftigungspflichtquote erfüllt wird.
- Besonders betroffene Schwerbehinderte Menschen beschäftigt bzw. eingestellt werden.
- Ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können und bei diese Prüfung.
- Die Schwerbehindertenvertretung beteiligt wird.
- Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen mit der Schwerbehindertevertretung erörtert werden.
- Schwerbehinderte Menschen möglichst so beschäftigt werden, dass diese ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwertet und weiterentwickeln können.
- Die Schwerbehindertenvertretung zu Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Personalrat hinzugezogen wird.
- Die Schwerbehindertenvertretung ihr Amt ohne Behinderung durchführen kann.
Hauptvertrauensperson im Geschäftsbereich des Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Jürgen Bauch
Leibnizufer 9
30169 Hannover
E-Mail: jürgen.bauch[at]mwk.niedersachsen[dot]de