Über das Graduiertenzentrum
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Personalentwicklung für Beschäftigte des Wissenschaftsbereichs sind grundlegende Aufgabenbereiche einer Universität.
Die Universität Vechta hat im Jahr 2019 ein Graduiertenzentrum eingerichtet, um den sich stetig weiterentwickelnden Anforderungen an die wissenschaftliche Nachwuchsförderung und Personalentwicklung gerecht zu werden und ihren Mitgliedern und Angehörigen bestmögliche Karrierebedingungen zu bieten. Das Graduiertenzentrum ist mit dem Vorstand, der Mitgliederversammlung und der Geschäftsstelle dafür gut aufgestellt.
Mit der Einrichtung des Graduiertenzentrums als fakultätsübergreifende, zentrale Einrichtung setzt die Universität Vechta Teile ihrer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen, ihrer Hochschulentwicklungsplanung und ihres Personalentwicklungskonzepts um.
Ziele und Aufgaben
Ziel des Graduiertenzentrums ist es, Angebote für den wissenschaftlichen Nachwuchs und das gesamte wissenschaftliche Personal der Universität Vechta für eine kooperative, inter- und transdisziplinäre und international ausgerichtete Qualifizierung zu machen, die hohen Qualitätsstandards und den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis genügen.
Das Graduiertenzentrum möchte als Forum für den Austausch und die Weiterqualifikation über Fakultäts- und Disziplingrenzen hinweg sowie mit Blick auf inner- und außeruniversitäre Karriereoptionen eine adäquate Umgebung für die Verwirklichung von Qualifikationsvorhaben schaffen.

Dazu nimmt das Graduiertenzentrum folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung und Bereitstellung von bedarfsorientierten, überfachlichen Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten
- Beratung zu Zulassungs- und Verfahrensangelegenheiten wissenschaftlicher Qualifizierung sowie zu internen und externen Fördermöglichkeiten wissenschaftlicher Vorhaben / Aktivitäten
- Bereitstellung von Informationen zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und zur Personalentwicklung für den Wissenschaftsbereich
- Verwaltung / Koordination von Qualifikationsverfahren sowie Stipendien zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung und weiterer Fördermittel, die durch das Graduiertenzentrum eingeworben wurden

Vorstand
Das Graduiertenzentrum wird durch den Vorstand geleitet. Dieser besteht aus sechs stimmberechtigten Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der Promovierenden, der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sowie der Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die wissenschaftliche Leitung, die das Graduiertenzentrum vertritt. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre (Wiederwahl ist möglich).
Mitglieder und Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Graduiertenzentrums. Sie wird mindestens einmal pro Jahr regelmäßig vom Vorstand einberufen. Sie nimmt den Finanzplan und den Jahresbericht des Vorstands entgegen. Sie hat gegenüber dem Vorstand ein umfassendes Informationsrecht.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Graduiertenzentrums wird von dem/der Geschäftsführer*in geleitet. Ihr obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Vorstands und die Führung der laufenden Geschäfte. Die Geschäftsführung hat gegenüber dem Vorstand eine umfassende Informationspflicht.