Aktuelles
Arbeit des Graduiertenzentrums in Corona-Zeiten
Gemeinsam für die Region und darüber hinaus: Die Universität Vechta übernimmt Verantwortung und leistet ihren Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus. Um Hygieneregeln und Mindestabstand einhalten zu können, arbeiten wir in Anpassung an das Infektionsgeschehen sowohl im Homeoffice als auch in Präsenz auf dem Campus.
Aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs finden derzeit keine persönlichen Beratungen durch das Graduiertenzentrum statt. Sie erreichen uns bevorzugt per E-Mail oder telefonisch. Wir kümmern uns schnellstmöglich und bieten Ihnen auch gerne telefonische oder Webkonferenz-Beratungstermine an. Unser Postfach auf dem Campus wird während des eingeschränkten Regelbetriebs mindestens einmal wöchentlich geleert, sodass eingegangene Dokumente bearbeitet werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Together for the region and beyond: The University of Vechta takes responsibility and does its part to contain the corona virus. In order to be able to comply with hygiene rules and minimum distances, we work in adaptation to the infection process both in the home office and in presence on campus.
Due to the restricted regular service, the Graduate Centre currently does not offer personal advice. You can reach us preferably by email or phone. We will take care of your concern as soon as possible and offer you telephone or web conference advice appointments as well. Our mailbox on campus is emptied at least once a week during the restricted regular service to process incoming documents. Thank you for your understanding!

Beschlüsse vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
Kompensierende Unterstützung von Qualifizierungsphasen
Das Präsidium hat einen Beschluss zur kompensierenden Unterstützung von Qualifizierungsphasen von Nachwuchswissenschaftler*innen im Kontext der COVID-19-Pandemie gefasst. Personen, die ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Vechta haben, welches der wissenschaftlichen Qualifizierung dient (Stelle zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (FwN-Stelle)) oder ein Stipendium der Senatskommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN-Abschlussförderung) beziehen bzw. zwischem dem 1. März 2020 und dem Ende des Wintersemesters 2020/21 (31.03.2021) bezogen haben, können eine Verlängerung Ihres Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Stipendiums um bis zu 6 Monate beantragen.
Im Falle einer Antragstellung sollte im Vorfeld eine Abstimmung mit der Betreuungsperson des Qualifikationsverfahrens stattgefunden haben. Für die Beantragung ist dieses Formular zu verwenden.
Disputationen in Form digitaler Webkonferenzen
Das Präsidium hat am 12.05.2020 beschlossen, dass bei Vorliegen einer Ausnahmesituation und besonderer Betroffenheit von Beteiligten Disputationen auch im Rahmen einer digitalen Webkonferenz stattfinden können. Die Organisation obliegt den zuständigen Fakultäten.