Allgemeine Information
An dieser Stelle unterscheiden wir nicht zwischen internen und externen Veranstalter*innen. Es werden auch keine Veranstaltungsarten differenziert betrachtet. Sie erhalten hier die Chance grundlegende Informationen und Hinweise zu erhalten, die für alle Arten von Veranstaltungen und für jede/n Veranstalter*in relevant sind.
Sie müssen wissen, wie die Erste Hilfe organisiert ist und Notrufe abgesetzt werden können. Wie gehen Sie im Notfall mit Menschen um, die über eine eingeschränkte Mobilität verfügen?
Im Fall eines Brandes (Schadensfeuer) sind Flucht- und Rettungswege entscheidend, um Menschen sicher aus dem Gebäude zu retten. Daher muss u.a. die Freigängigkeit der Türen auf diesen Wegen gewährleistet sein. Diese dürfen abseits der installierten Feststellanlagen nicht festgestellt oder sonst daran gehindert werden zu schließen. Des Weiteren müssen alle Flucht- und Rettungswege frei von zusätzlichen Brandlasten sein. Insbesondere die Rauchentwicklung muss aus den Flucht- und Rettungswegen so lange wie möglich ferngehalten werden. Daher ist auf die Verwendung von Materialien mit hoher Rauchentwicklung unbedingt und grundsätzlich zu verzichten. Gleiches gilt auch für alle Arten von offenem Feuer oder anderen Zündquellen, die nicht gesondert genehmigt worden sind. Die Brandklassen gemäß DIN sind im Abschnitt "Brandschutz" aufgelistet.
Als Veranstalter*in können Sie nicht gleichzeitig überall sein. Sie benötigen Multiplikatoren. Dies können z.B. Dozent*innen in den Räumen oder ausgewählte Mitarbeiter*innen oder Beschäftigte der eigenen Einrichtung sein. Achten Sie auf eine fundierte Einweisung der Personen für den Ernstfall!
Sie wollen zusätzliche Technik einbringen, die Strom benötigt? Bitte informieren Sie sich vorab in der technischen Abteilung über die Möglichkeiten. Bitte halten Sie Information zur Art und Anzahl der Geräte sowie erforderliche Stromstärken und benötigter Spannung, sowie notwendiger Absicherung bereit.
Veranstaltungsmeldung
Möchten Sie eine Veranstaltung ausrichten, dann müssen Sie diese mit dem Formular Veranstaltungsmeldung bei der
Raumplanung/Raumvergabe (Herr Brinker) anmelden.
Achten Sie bitte darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist bevor Sie es einreichen.
Hilfestellung
Haben Sie bei Ihrer Veranstaltungsplanung wirklich an alles gedacht?
- Bei der Durchführung von Veranstaltungen an der Universität Vechta sind die allgemein gültigen Rechtsgrundlagen für Veranstaltungen und Versammlungsstätten sowie die universitätsinterenen Vorgaben und Regelwerke (
Hausordnung und
Brandschutzordnung) zu beachten.
- Sind die Räumlichkeiten für die Anzahl der Teilnehmer*innen ausgelegt?
- Denken Sie daran, dass bei Veranstaltungen von > 200 Personen die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) zu beachten ist.
- Sind Abstimmungen mit Bauaufsichts-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden notwendig und muss die Veranstaltung dort angemeldet werden? (z.B. Stadt, Feuerwehr, Polizei, GEMA, etc. für z.B. Pyrotechnik, Showlaser, etc.)
- Benötigen Sie einen Ordnungsdienst / Sicherheitsdienst? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das
Infrastrukturelle Gebäudemanagement - Herr Bente)
- Benötigen Sie einen Sanitätsdienst? (Entsprechend § 41 NVStättVO bei Großveranstaltungen sicherstellen, ansonsten Erstversorgung durch Ersthelfer*innen und Sanitätsdienst entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sicherstellen (DGUV-V 1 §§ 24 - 28 und ASR A4.3) ==> Berechnungshilfe:
https://www.institut-aser.de/out.php?idart=540
- Ist eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer*innen für die Veranstaltung wie auch für den Auf- und Abbau eingeplant?
- Benötigen Sie die Feuerwehr? (Falls die Brandmeldeanlage ausgeschaltet wird, bei erhöhten Brandgefahren, Großbühnen und Szenenflächen > 200 m² ist eine Brandsicherheitswache erforderlich!)
- Benötigen Sie einen Ordnungsdienst / Sicherheitsdienst? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das
- Wollen Sie die Veranstaltung bewerben? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die
Abteilung Marketing und Kommunikation)
- Benötigen Sie Stromanschlüsse, Mobiliar, etc.? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das
Infrastrukturelle Gebäudemanagement - Herr Bente)
- Haben Sie einen Lage-, Aufbau- und Stellplan erstellt und wurde dieser mit dem
Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz - Frau Noosten und mit dem
Infrastrukturellen Gebäudemanagement - Herr Bente) abgesprochen?
- Benötigen Sie Uni-eigene Medientechnik (z.B. Tontechnik, Videotechnik, Lichttechnik)? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Rechenzentrum - Medientechnik -
Herr Stoek)
- Benötigen Sie Absperrungen für die Veranstaltung? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das
Infrastrukturelle Gebäudemanagement)
- Haben Sie die Reinigung beim
Infrastrukturellen Gebäudemanagement - Herr Bente angemeldet?
- Ggf. einen Besprechungstermin während der Planungsphase mit den zuständigen Personen der Universität Vechta und dem/der Veranstalter*in vereinbaren, um die Gegebenheiten vor Ort zu besprechen.
- Sind die Feuerlöscher, Verbandkästen sowie die Flucht- und Rettungspläne frei zugänglich?
- Sind die Flucht- und Rettungswege frei und nicht verstellt?
- Sind die Rettungswege und Feuerwehrzufahrten im Freien frei?
- Gehen von der Veranstaltung besondere Gefahrenpotentiale (z.B. Störung durch Zuschauerverhalten, Vandalismus, WErfen von Gegenständen, Gedränge, Überfüllung, ungeladene Gäste, Glasbruch, technische Störungen, Ausfall einer besucherrelevanten Infrastruktur, Wettergeschehen, etc.) aus? (Wenn ja, wenden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das
Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz - Frau Noosten)
Weitere Informationen finden Sie hier:
Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Hausordnung
Brandschutzordnung