Arbeitsunfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)
Als Bagatellunfall werden „Unfälle ohne Arztbesuch“ bezeichnet. Diese liegen vor, wenn nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) zu rechnen ist. Bagatellunfälle (z.B. kleine Schnittverletzungen o.ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z.B. eine Blutvergiftung), schwerwiegende Folgeschäden oder Infektionen nach sich ziehen. Jede noch so unscheinbare Verletzung, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, muss mit dem Formular "Verbandbuch - Unfallmeldung" dokumentiert werden, auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde, um ggf. Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu wahren.
Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt (Durchgangsarzt) bzw. die D-Ärztin (Durchgangsärztin) aufgesucht und eine Unfallanzeige erstellt werden.
Studierende | Unfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall) |
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Beamtinnen/Beamte | ||
Tarifbeschäftigte |
Dienstunfall/ Arbeitsunfähigkeit/ Beschädigtes Hilfsmittel
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, den die versicherten Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“) führt, wahrt die Unfallanzeige die Ansprüche (ggf. auch bei resultierenden Folgeschäden) gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
Wenn ein D-Arzt bzw. eine D-Ärztin aufgesucht wurde oder eine Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Tagen vorliegt, muss umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt werden.
Bei einem
- Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfallfragebogen auszufüllen,
- Sportunfall ist zusätzlich der Fragebogen Hochschulsport auszufüllen
und der Unfallanzeige beizufügen.
Studierende | Dienstunfall/ Arbeitsunfähigkeit/ Beschädigtes Hilfsmittel | Formular Landesunfallkasse (LUKN) | Abgabe beim: Fr. Bäing / Fr. Minz |
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Beamtinnen/Beamte | Formular Unfallanzeige Ausfüllhinweise zum Formular Unfallanzeige Unfallmerkblatt NLSchB Entsteht in Folge eines Unfalls ein Sachschaden bzw. ein Sachschaden am Kfz und ist dieser Schaden vorranging durch die eigene Versicherung, durch Dritte oder von einer evtl. vorhandenen verursachenden Person zu ersetzen, ist zusätzlich folgendes Dokument auszufüllen: | Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde | |
Tarifbeschäftigte | Formular Landesunfallkasse (LUKN) Internes Formular das zusätzlich ausgefüllt werden muss: Entsteht in Folge eines Unfalls ein Sachschaden bzw. ein Sachschaden am Kfz und ist dieser Schaden vorranging durch die eigene Versicherung, durch Dritte oder von einer evtl. vorhandenen verursachenden Person zu ersetzen, ist zusätzlich folgendes Dokument auszufüllen:
| Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde |
Wegeunfall
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte/Versicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden,
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
- bei Fahrgemeinschaften,
- bei Umleitungen,
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller und sicherer erreicht werden kann.
(Quelle: http://www.dguv.de)
Studierende | Wegeunfall | Formular Landesunfallkasse LUKN): | Abgabe beim: Fr. Bäing / Fr. Minz |
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Beamtinnen/Beamte | Formular Landesunfallkasse LUKN): | Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde | |
Tarifbeschäftigte | Formular Landesunfallkasse (LUKN): | Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde |
Sportunfall
Sportunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte/Versicherte im Hochschulsport oder in Lehrveranstaltungen "Sport" erleiden.
Studierende | Sportunfall | Formular Landesunfallkasse LUKN): | Abgabe beim: Fr. Bäing / Fr. Minz |
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Beamtinnen/Beamte | Formular Landesunfallkasse LUKN): | Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde | |
Tarifbeschäftigte | Formular Landesunfallkasse (LUKN): | Abgabe bei der Abt.:
Hr. Kolde |