Jede Person muss helfen! Werden Sie tätig, weil...
§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
- Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
NotrufFeuerwehr: 112 Polizei: 110 | ![]() |
Gift-Notrufzentrale GöttingenFon: 0551 / 19 24 0 (24 Stunden am Tag) | ![]() ![]() |
Fachärztliche VersorgungSt. Marienhospital VechtaMedizinische Klinik Fon: 04441 / 990
Durchgangsarzt/ -ärztinDr. med. Jens Hilgenberg Fon: 04441 / 99 12 41
Augenarzt/ -ärztinAugenärztliche Gemeinschaftspraxis Diepholz / Vechta Fon: 0441 / 99 14 93 | ![]() |
Ersthelfer*innenEine Übersicht der Ersthelfer*innen finden Sie in dieser | ![]() |
Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innenEine Übersicht der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen finden Sie in dieser Liste | ![]() |
SicherheitsbeauftragteEine Übersicht der Sicherheitsbeauftragten finden Sie in dieser | ![]() |
SammelstellenEine Übersicht der Sammelstellen finden Sie | ![]() |