Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Universität Vechta, mit den verschiedensten Vorgesetzten bis hinunter auf Arbeitsgruppenebene, ist verpflichtet, gemäß gesetzlicher Vorgaben eine arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung von Beschäftigten und Studierenden sicherzustellen, wenn die von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes geforderte Arbeitsplatzbeurteilung (Gefährdungsbeurteilung) eine gesundheitliche Gefährdung ergeben hat.
Zur Vereinfachung wurde auf Grundlage der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) einen Erhebungsbogen zur Festlegung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erstellt. Dieser Erhebungsbogen unterstützt die Betriebsärztin bei der gezielten Auswahl der richtigen arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterscheidet prinzipiell nach:
- „Pflichtvorsorge“ die der/die Arbeitgeber*in bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlassen muss und ohne die ein Einsatz eines Beschäftigten/Studierenden in dieser Tätigkeit nicht erfolgen darf.
- „Angebotsvorsorge“ die der/die Arbeitgeber*in anbieten muss, deren Wahrnehmung für die Beschäftigten und Studierenden jedoch freiwillig ist.
- „Wunschvorsorge“ die der/die Arbeitgeber*in den Beschäftigten über den Anhang der
ArbMedVV hinaus gewähren kann.
Damit Sie an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen können, ist folgender Ablauf zu beachten:
1. Erhebungsbogen herunterladen.
2. Erhebungsbogen vollständig ausfüllen (inkl. aller Unterschriften).
3. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen zur Prüfung an das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz senden.
4. Das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz prüft inhaltlich den Erhebungsbogen und hält ggf. Rücksprache (z.B. ob eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit vorliegt).
5. Das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz sendet den geprüften Original-Erhebungsbogen an den/die Antragsteller*in zurück.
6. Nach Erhalt des geprüften Erhebungsbogens muss der/die Antragsteller*in persönlich einen Termin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei der Betriebsärztin Fr. Borrosch vereinbaren. Der Erhebungsbogen ist bei der Untersuchung der Betriebsärztin vorzulegen.
Nähere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden Sie in dem Info-Heft "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)". Im Anhang sind die Tätigkeitskataloge für die Pflicht-und Angebotsvorsoge enthalten.