Ersthelfer*innen-Ausbildung
Der/Die Unternehmer*in (hier: Universität Vechta) hat gem. § 26 DGUV Vorschrift 1 dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung in Hochschulen, mindestens 10% der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, als Ersthelfer*innen zur Verfügung stehen.
Der/Die Unternehmer*in darf als Ersthelfer*innen nur Personen einsetzen, die die erforderliche Ausbildung besitzen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Die Ersthelfer*innen sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben überlegt, gut und richtig erfüllen zu können. Dies betrifft vor allem ihre psychische und physische Belastbarkeit.
Ausbildung
- Als Ersthelfer*innen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind.
- Die Ersthelfer*innen müssen bereit sein, in regelmäßigen Abständen ihr in der Grundausbildung erworbenes Wissen im Erste-Hilfe-Training aufzufrischen und zu vertiefen. Die Ersthelfer*innen werden in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet.
- Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird ab 01.April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 UE ausgeweitet. Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich deshalb zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe- Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Diese Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsorganisationen durchgeführt.
Termine
Erste-Hilfe-Grundkurs | Erste-Hilfe-Fortbildungskurs |
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(ausgebucht)
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(6 Plätze frei)
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Um sich für den Erste-Hilfe-Grundkurs bzw. den Erste-Hilfe-Fortbildungskurs anzumelden, senden Sie bitte den Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterschrieben an das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz (Dahna Noosten, Raum: E 021a, Postfach: 58). Aus organisatorischen Gründen entscheidet das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz über die endgültige Teilnahme und den Kurstermin. Sie werden rechtzeitig benachrichtigt.
Erste-Hilfe-Grundkurs für Teilzeitbeschäftigte
Erste-Hilfe-Grundkurs | |
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Um sich für den Kurs anzumelden, senden Sie bitte den Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterschrieben an das
Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz
Frau Dahna Noosten
Raum: E 021a
Postfach: 58
Die Teilnehmer*innenzahl ist auf 16 Personen pro Kurs begrenzt, deshalb entscheidet aus organisatorischen Gründen das Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend den Bedürfnissen der Universität über die endgültige Teilnahme und den Kurstermin. Sie werden rechtzeitig benachrichtigt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
DGUV - Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch Ersthelfer*innen
DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
DGUV Information 204-007 - Handbuch zur Ersten Hilfe
DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb
DGUV Information 204-030 - Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer im öffentlichen Dienst