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Zugriff auf elektronische Medien

Die Nutzungmöglichkeiten elektronischer Medien hängt von den jeweiligen Lizenzbedingungen des Verlages/Anbieters ab.

  • Open-Access-Publikationen sind für jedermann frei nutzbar.
  • Für lizenzierte, d. h. für die Bibliothek kostenpflichtige, Medien gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte, die vom Status der Nutzerinnen und Nutzer und vom Standort abhängig sind.

Lizenzierte E-Books, E-Journals und Datenbanken können Sie von den Internet-Rechnern in der Bibliothek aus nutzen.

Wer ist dazu berechtigt?

  • Studierende der Universität Vechta
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Vechta
  • Privatpersonen über 18 Jahre, die als Bibliotheksbenutzerinnen und –benutzer registriert sind

Für einen externen Zugriff auf lizenzierte E-Books, E-Journals und Datenbanken benötigen Sie einen Shibboleth-Account, um sich zu identifizieren und anzumelden.

Wer ist dazu berechtigt?

  • Studierende der Universität Vechta
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Vechta

Wie erhalten Sie einen Shibboleth-Account?

Während des Übergangsbetriebs der Universität Vechta sind alle Studierenden für die Nutzung von Shibboleth automatisch freigeschaltet. Eine Freischaltung durch das Rechenzentrum ist aktuell NICHT erforderlich.

Neben allgemeinen Informationen zum Thema Shibboleth erfahren Sie auf den Seiten des Rechenzentrums der Universität Vechta, wie und wo Sie sich für die Nutzung von Shibboleth freischalten lassen können.

Wie melde ich mich mit dem Shibboleth-Account an?

Zunächst rufen Sie über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek (für E-Books und E-Journals), über die EZB (für E-Journals) oder über DBIS (für Datenbanken) die gewünschte Ressource auf. Wenn Sie sich nicht an einem der PCs im Bibliotheksgebäude befinden, sondern z.B. zu Hause oder im WLAN-Netz der Universität, können Sie die Ressource jetzt i.d.R. noch nicht öffnen, lesen oder speichern.

Die Anmeldung über Shibboleth ist auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter / Verlage nicht einheitlich dargestellt.

  • Häufig verbirgt sich die Anmeldung hinter Formulierungen wie "Institution(al) Login" oder "Shibboleth".
  • In manchen Fällen wählen Sie nach Aufruf dieses Links aus einem Menü zuerst den Eintrag "German Higher Education" aus.
  • Wählen Sie dann die "Universität Vechta" / "University of Vechta" aus.
  • Jetzt können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und dem dazugehörigen Passwort anmelden: für Universitätsmitarbeiter die Microsoft-Exchange-Kennung (also bspw. mmustermann) und für Studierende s(Matrikelnummer) plus Webmail-Passwort.
  • Stimmen Sie zuletzt der Datenübertragung über "DFN-AAI" zu.

Diese Anleitung zeigt Ihnen die einzelnen Schritte der Anmeldung am Beispiel des Anbieters DeGruyter.

Welche Anbieter unterstützen den externen Zugang über Shibboleth?

  • Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Anbieter / Verlage bereits einen externen Zugang zu lizenzierten E-Medien über Shibboleth anbieten.
  • Zu Datenbanken finden Sie in DBIS jeweils auch die Information über die Zugriffsmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie bei allen elektronischen Volltextangeboten nebenden urheberrechtlichen Bestimmungen jeweils die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Anbieter, die auf deren entsprechenden Webseiten zu finden sind. Mit Abruf der Inhalte stimmen die Nutzer/-innen diesen zu.

Für kostenpflichtige Verlagsangebote gilt allgemein:

  • Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der Universität Vechta gestattet.
  • Die Volltexte der Artikel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist strikt untersagt.
  • Systematischer Download von Artikeln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus.
  • Artikel dürfen weder elektronisch noch in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Persönliche Kennungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Autorennamen und Copyright-Hinweise der Verlage dürfen in der elektronischen Version nicht gelöscht oder überschrieben werden. Fundstellen sind ordnungsgemäß zu zitieren.
  • Bitte beachten Sie die Vorgaben der Verlage (Homepages) zur erlaubten Speicherdauer von heruntergeladenen Artikeln.
  • Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten.