Sie verwenden einen veralteten Browser!Um zukunftsfähig zu sein, wurde unsere Webseite für die neuesten Technologien entwickelt.
Mit dem von Ihnen verwendeten Browser kann unsere Webseite nicht korrekt ausgeführt werden.
Springe zum Inhalt

Koordiniertes Nachrücken in den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Soziale Arbeit studieren

 

Jetzt noch einsteigen. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bietet ein wissenschaftliches und zugleich berufsorientierendes grundständiges Studium. Der Studiengang ist eigentlich zulassungsbeschränkt. Es gibt aber noch freie Plätze auf, die man sich jetzt noch über das Koordinierte Nachrücken bewerben kann.

 

Hinweise zum Koordinierten Nachrückverfahren im Bachelor Soziale Arbeit, 1. Fachsemester zum Wintersemester 2023/24

Für eine reguläre Bewerbung sind die Fristen für dieses Wintersemester bereits abgelaufen. Da es an der Universität Vechta jedoch noch freie Studienplätze im Bachelor Soziale Arbeit gibt, werden diese Plätze im Rahmen des Koordinierten Nachrückens vergeben. Die Plätze wurden dafür noch einmal an Hochschulstart gemeldet.

ACHTUNG: Ihre "Kurzbewerbung" erfolgt zunächst nur über das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Hochschulstart.de.

Sie möchten am Koordinierten Nachrücken für den Bachelor Soziale Arbeit teilnehmen, sind aber noch nicht bei Hochschulstart.de registriert? Dann müssen Sie sich also zunächst dort registrieren, um Ihre Bewerbung abgeben zu können.

Sobald Hochschulstart Ihnen eine Zulassung ausspricht gilt es, die weiteren Schritte zur Immatrikulation entsprechend der Zugehörigkeit zur Ihrer Fallgruppe (siehe Ausführungen weiter unten auf dieser Seite) zu beachten.

WICHTIG! Wenn Sie über das Koordinierte Nachrücken von Hochschulstart den Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal unserer Universität durchführen! Die Annahme muss zwingend innerhalb von 12 Tagen ab Datum des Zulassungsbescheides erfolgen! Der entsprechende Zulassungsbescheid wird bei Hochschulstart für Sie am Nachmittag des auf der Annahme folgenden Montag oder Donnerstag hinterlegt.

Details zur ordnungsgemäßen Studienplatzannahme und zur Übersendung Ihrer Immatrikulationsunterlagen können Sie hier auf dieser Seite und in Ihrem Zulassungsbescheid nachlesen.

Folgende Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern können nicht am Koordinierten Nachrücken teilnehmen:

  1. Bewerberinnen und Bewerber, die sich nicht im betreffenden Studienangebot beworben, aber eine Zulassung für ein anderes Studienangebot in der Koordinierungsphase erhalten haben.
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die die maximale Bewerbungszahl von 12 Anträgen bei Hochschulstart ausgeschöpft haben. Das heisst, wenn eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit weniger als 12 Bewerbungen an der Koordinierungsphase teilgenommen hat, dann kann diese/r Neubewerbungen in Höhe der Differenz abgeben.
  3. Wenn Sie ein Zulassungsangebot unserer Universität hatten, den Studienplatz aber endgültig zurückgegeben haben bzw. Ihre Immatrikulationsfrist verstrichen ist.
  4. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Bewerbung im Status „abgelehnt“, wenn eine Zulassung für ein anderes Studienangebot vorliegt.

Weitergehende Informationen dazu, wer teilnehmen darf und wer nicht, sowie zum Ablauf bei Hochschulstart finden Sie unter dem Link: Koordiniertes Nachrücken

Zu welcher Fallgruppe gehören Sie?

Beachten Sie die Fristen: Die Studienplatzannahme im Bewerbungsportal der Universität Vechta ist vom Datum des Zulassungsbescheides (den Hochschulstart Ihnen im HS-Start-Portal hinterlegt) an gerechnet 12 Tage möglich. Wenn Sie diese Frist gewahrt haben, müssen Sie bis zum 30.09.2023 Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Antrag (mit den entsprechenden Anlagen) an uns auf dem Postweg übersenden.

Um fristgerecht die Immatrikulation durchführen zu können, prüfen Sie zunächst, zu welcher Fallgruppe Sie gehören.

Ordnen Sie sich bitte dazu zunächst einer der folgenden Fallgruppen zu und führen nun entsprechend die Studienplatzannahme durch.

  1. Zunächst müssen Sie sich im Bewerbungsportal unserer Universität registrieren.
  2. Dazu müssen Sie auch Ihre BID und BAN-Nummer mit angeben.
  3. Nun können Sie Ihren Einschreibantrag erfassen.
  4. Ihnen wird nach dem elektronischen Absenden Ihres Antrags an uns im Gegenzug der Stauts „Zugelassen“ angezeigt.
  5. Jetzt müssen Sie weiter aktiv werden und im Bewerbungsportal unserer Universität die Online-Immatrikulation durchführen. Bitte beachten Sie die 12-tägige Frist (gerechnet ab Datum des Bescheids von Hochschulstart.de)
  1. Eine erneute Registrierung bei uns ist nicht notwendig.
  2. Sie loggen sich im Bewerbungsportal unserer Universität mit Ihren Zugangsdaten ein.
  3. Der vormals abgelehnte Antrag befindet sich jetzt im Status „Zugelassen“.
  4. Sie haben nun die Möglichkeit, die Online-Immatrikulation durchzuführen. Bitte beachten Sie die Frist von 12 Tagen ab dem Datum auf dem Bescheid von Hochschulstart.de.

Damit Hochschulstart Ihre Daten in das Bewerbungsportal unserer Universität übertragen kann, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich

  1. mit Ihren Zugangsdaten im Bewerbungsportal unserer Universität einloggen.
  2. Dazu müssen Sie auch Ihre BID- und BAN-Nummer mit angeben.
  3. Anschließend wählen Sie unter der Rubrik „Persönliche Informationen“ den Button „Mit hochschulstart.de-Konto verknüpfen“ an.
  4. Nun können Sie Ihren Bewerbungsantrag erfassen. (Das ist eine notwendige Formalität, damit Sie sich anschließend einschreiben können).
  5. Ihnen wird nach dem Absenden Ihres elektronischen Antrags an uns im Gegenzug der Status „Zugelassen“ angezeigt.
  6. Jetzt müssen Sie weiter aktiv werden und die Online-Immatrikulation durchführen. Bitte beachten Sie die Frist von 12 Tagen ab dem Datum auf dem Bescheid von Hochschulstart.de.

Für die weiteren Schritte zur Immatrikulation lesen Sie bitte auch die Informationen auf dieser Seite weiter unten gründlich durch.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Chatteam der Zentralen Studienberatung (grüner Button auf der Homepage und im Bewerbungsportal) auf, melden Sie sich bei der Bewerbungshotline unter 04441 - 15 400 oder nutzen Sie das Kontaktformular des Immatrikulationsamts.

Die weiteren Schritte zur Immatrikulation

Nachdem Sie erfolgreich Ihre Registrierung durchgeführt haben, müssen Sie die nächsten Schritte gehen. Diese sind im Folgenden beschrieben.

  1. Sie loggen sich (entsprechend Ihrer Fallgruppe; siehe oben) im Bewerbungsportal unserer Universität ein und tätigen dort die Online-Immatrikulation. (Achtung: 12-Tagesfrist!)
  2. Hier noch ein Hinweis: Damit Sie im Rahmen der Online-Immatrikulation ein (für den Ausdruck auf der UniCard geeignetes) Lichtbild hochladen können, sollten Sie sich bereits vor Durchführung der Online-Immatrikulation auf dieser Seite unserer Homepage durchlesen, welche Kriterien das hochzuladende Foto erfüllen muss.
  3. Bereits immatrikulierte Studierende unserer Universität, die einen Studiengangswechsel planen, führen die Annahme in sog. Kurzform durch, da uns Ihre Daten vorliegen und Sie bereits über eine UniCard verfügen.
  4. Nach dem elektronischen Absenden „Ihres Antrags auf Immatrikulation“ wechselt Ihr Antrag vom Status „Zugelassen“ in den Status „Immatrikulation beantragt“.
  5. Wenn Sie nicht innerhalb der genannten Immatrikulationsfrist gegenüber der Hochschule erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen oder die Hochschule die Einschreibung ablehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
  1. Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb der Rücksendefrist 30.09.2023 (Ausschlussfrist) zu übersenden.
  2. Aktuell noch fehlende Anlagen (wie z. B. amtl. begl. Beleg Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, Exmatrikulationsbescheinigung, formlose Begründung für ein Zweitstudium o. ä.) können innerhalb der Nachsendefrist bis zum 31.10.2023 nachgereicht werden. Sie können uns Entsprechendes auf der Checkliste zum Antrag vermerken. Wurden für die Einschreibung erforderliche Unterlagen bereits eingereicht, führen wir diese zusammen.
  3. Zum Nachreichen von Unterlagen verwenden Sie bitte den Belegbogen "Nachzureichende Unterlagen".
  4. Sobald wir den Posteingang verbuchen konnten, lesen Sie im Bewerbungsportal den Status „in Bearbeitung“.
  5. Die Einschreibung wird bei Vorliegen aller Unterlagen und Überweisung der fälligen Gebühren und Entgelte frühestens zum 01.10.2023 wirksam. Wenn Sie unvollständige Unterlagen einreichen, Ihre Zahlung fehlt oder nicht ausreichend ist, ist eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich.

Sollte uns bei Durchführung Ihrer Immatrikulation keine elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung vorliegen, erfolgt die „vorläufige Immatrikulation“. Ausführliche Informationen können Sie im gleichlautenden FAQ zu Bewerbung und Studium auf der Homepage unserer Universität nachlesen.

  1. Wenn technische Probleme dazu führen, dass Sie den Antrag nicht abgeben können, wenden Sie sich bitte umgehend über das Kontaktformular an uns. Innerhalb von einem Werktag werden wir uns um Ihr Anliegen kümmern.
  2. Sichten Sie im eigenen Interesse (auch noch nach Übersendung Ihrer Unterlagen an uns) in regelmäßigen Abständen die Angaben in Ihrem Bewerbungsportal. Dort zeigen wir ggf. fehlende Unterlagen an, die es nachzureichen gilt.
  3. Nach Einreichen und Verbuchen Ihrer Antragsunterlagen muss ein Bearbeitungszeitraum von 2-3 Wochen eingeplant werden.
  4. Das Studium beginnt für Sie mit den Auftakttagen für Studienanfänger*innen in der Zeit vom 09.10.-13.10.2023. Ausführliche Informationen können Sie hier nachlesen.
  5. Sie erhalten eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.

DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart.de

Die Bewerbung auf einen Studienplatz im Bachelor Soziale Arbeit führt zunächst über eine Registrierung im Portal von Hochschulstart.de. Dort nehmen Sie dann an einem überregionalen, dynamischen Vergabeverfahren der Studienplätze teil und nehmen, wenn Ihnen eine Zulassung vorliegt, in einem ersten Schritt den Studienplatz an.

Haupteingang (Bild: Universität Vechta/bitters.de)

Bewerbungsportal der Universität Vechta

Über das Bewerbungsportal der Universität Vechta nehmen Sie die eigentliche Bewerbung vor und schließen – im Falle eines Zulassungsangebotes, das Hochschulstart ausgesprochen hat, hier auch fristgerecht die Online-Immatrikulation für den Bachelor Soziale Arbeit ab. Bitte beachten Sie sowohl die Fristen auf Hochschulstart.de sowie die Fristen und Hinweise im Bewerbungsportal (und im Falle einer Zulassung im Zulassungsbescheid).


Schritt 3: Registrieren im Bewerbungsportal der Universität Vechta

Um für das Bewerbungsportal der Universität Vechta freigeschaltet zu werden, ist auch hier eine Registrierung notwendig. Dabei werden schon erste Daten erhoben.

Ihre Registrierung ist dann abgeschlossen, wenn Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Ein Klick auf den Link darin schaltet den Bewerbungs-/ Einschreibprozess frei. Alternativ kann der mitgeschickte Freischaltcode genutzt werden.

Bitte beachten Sie: Auch, wenn Sie sich bereits in den vergangenen Jahren im Portal registriert haben, muss dieser Schritt erfolgen.

Schritt 4: Einen Antrag auf Einschreibung abgeben

Nach der Registrierung und dem Login im Uni-Bewerbungsportal, füllen Sie dort die Online-Formulare entsprechend aus. Wenn im Bewerbungsportal danach gefragt wird, müssen die geforderten Dateien hochgeladen werden.

Das ist insbesondere eine Aufstellung von Studienzeiten und Tätigkeiten nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. entsprechende Nachweise, wenn Sie einen Bewerbungsantrag auf Grundlage beruflicher Qualifikationen stellen. Welche Dokumente Sie noch benötigen finden Sie auch im grünen Ausklappfeld "Dokumente für die Online Immatrikulation".

Diesen Schritt schließen Sie ab mit der Abgabe Ihres Online-Bewerbungsantrags.

Dokumente für die Online-Immatrikulation:

  1. Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (amtl. beglaubigt; das online hochgeladene Dokument reicht für eine Immatrikulation nicht aus).
  2. Chronologische Übersicht von Studienzeiten/Tätigkeiten nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife, etc.)
  3. Krankenversicherungsdaten (Betriebsnummer, KV-Nummer u. Name der Krankenversicherung). Bitte beachten Sie: Da der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausschließlich elektronisch stattfindet, sind Sie verpflichtet, die Immatrikulation bei Ihrer Krankenkasse anzuzeigen (s. a. FAQ zur Krankenversicherungspflicht). Bei dieser Anzeige müssen Sie die Absendernummer der Universität Vechta angeben. Sie lautet: H0000998. Privat Versicherte wenden sich an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse.
  4. Ein geeignetes digitales Lichtbild zur Erstellung Ihrer UniCard.

Außerdem müssen gegebenenfalls (siehe auch Checkliste, die Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation ausdrucken) noch diese Dokumente eingereicht werden:

  • Wiedereinschreibung und Studiengangswechsel: Wenn Sie vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie Ihre (damalige) Matrikelnummer.
  • Vorstudium und Studienzeitunterbrechung: Bescheinigung(en) über sämtliche Vorstudienzeiten in Form von Exmatrikulationsbescheinigung/en oder eine formlose Erklärung zu Studienunterbrechungszeiten.
  • Ausländische Bewerberinnen und Bewerber: Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.
  • Ggf. Antrag auf Parallelstudium
  • Ggf. amtl. beglaubigter Nachweis Abschluss Erststudium, sofern Sie über einen Studienabschluss verfügen.

Weitere Hinweise


Studieren an der Universität Vechta

Das ist ein Film darüber, was man an der Uni Vechta studieren kann.

Zum Beispiel Soziale Arbeit und Lehramt – und sonst so? Wir sagen es dir!

NC an der Universität Vechta

Der Bachelor Soziale Arbeit ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Für die Bewertung Ihrer Bewerbung wird die Auswahlnote, der sogenannte NC, herangezogen.

Wofür steht eigentlich NC und was bedeuten Auswahlnote und Wartezeit? Wir erklären es Ihnen im Video.

Bildnachweise: Aktuelle Informationen (Hummel/Universität Vechta), Soziale Arbeit studieren (Meckel/Universität Vechta), DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart.de (Wayhome Studio/AdobeStock / Logo: Hochschulstart.de), Bewerbungsportal der Universität Vechta (bitters.de/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta),