Für eine reguläre Bewerbung sind die Fristen für dieses Wintersemester bereits abgelaufen. Da es an der Universität Vechta jedoch noch freie Studienplätze im Bachelor Soziale Arbeit gibt, werden diese Plätze im Rahmen des Koordinierten Nachrückens vergeben. Die Plätze wurden dafür noch einmal an Hochschulstart gemeldet.
ACHTUNG: Ihre "Kurzbewerbung" erfolgt zunächst nur über das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Hochschulstart.de.
Sie möchten am Koordinierten Nachrücken für den Bachelor Soziale Arbeit teilnehmen, sind aber noch nicht bei Hochschulstart.de registriert? Dann müssen Sie sich also zunächst dort registrieren, um Ihre Bewerbung abgeben zu können.
Sobald Hochschulstart Ihnen eine Zulassung ausspricht gilt es, die weiteren Schritte zur Immatrikulation entsprechend der Zugehörigkeit zur Ihrer Fallgruppe (siehe Ausführungen weiter unten auf dieser Seite) zu beachten.
WICHTIG! Wenn Sie über das Koordinierte Nachrücken von Hochschulstart den Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal unserer Universität durchführen! Die Annahme muss zwingend innerhalb von 12 Tagen ab Datum des Zulassungsbescheides erfolgen! Der entsprechende Zulassungsbescheid wird bei Hochschulstart für Sie am Nachmittag des auf der Annahme folgenden Montag oder Donnerstag hinterlegt.
Details zur ordnungsgemäßen Studienplatzannahme und zur Übersendung Ihrer Immatrikulationsunterlagen können Sie hier auf dieser Seite und in Ihrem Zulassungsbescheid nachlesen.